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Binationale Ehe und Unzufriedenheit / Trennung?

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Zitat von alleswirdbesser:
Habe ich früher auch gedacht, aber das Forum hat mich anderes gelehrt. Siehe Thread von @Franek. Es wird sogar Trennungsunterhalt an sie fällig, selbst wenn die Kinder beim TE bleiben und sie muss im Gegenzug nichts bezahlen. Vielleicht wäre es cleverer sie bei der Jobsuche zu unterstützen und erst danach über ...

Das ist nicht ganz richtig. Meine NF muss für die Kinder bezahlen, aber aus dem Unterhalt, den ich ihr zahlen muss. Sie hat bis zum Ende des Trennungsjahres, trotz der Tatsache, dass die Kids mehrheitlich bei mir sind, keine Erwerbsobliegenheit. Und mit Ende des Trennungsjahres ist die Obliegenheit auch nicht richtig scharf, da nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Erst mit der Scheidung, ist sie verpflichtet für ihren eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

@yanosh ich drücke Dir / Euch die Daumen und hoffe, dass Dein Anwalt / Deine Anwältin auch gut ist. Ich hab leider 2 mal ins Klo gegriffen, bevor ich dann den richtigen getroffen habe.

16.03.2023 09:45 • x 3 #31