V
victim_reloaded
Gast
@GiuliettaV
Hier also ein kleines Update:
Zunächst einmal war die Zeit kurz vor Weihnachten von einigen Rückschlägen geprägt:
Zum einen hat die DRV meinen Reha-Antrag in erster Instanz abgelehnt - man spricht mir aktuell die Reha-Fähigkeit ab.
Kurzfristig konnte ich erstmal nur formalen Widerspruch einlegen und bin erstmal Mitglied im VdK geworden, um dort entsprechende Beratung für den inhaltlichen Widerspruch in Anspruch zu nehmen. Die Beratung war erst Ende Januar und bis dato habe ich noch nicht die in Aussicht gestellte Kopie des Widerspruchsschreibens bekommen. Es zieht sich also immer noch hin. Allerdings geht's mir besser dabei, kompetente Rückendeckung zu haben.
Als nächstes teilte mir mein Therapeut mit, dass er seine Arbeitszeiten altersbedingt im neuen Jahr reduzieren wird und mir daher allenfalls sporadische Termin anbieten kann. Derzeit bin ich auf der Suche nach einem neuen Therapeuten in der nächstgrößeren Stadt. Die Sache gestaltet sich allerdings nicht so einfach. Bis jetzt habe ich mich einstweilen selbst über Wasser halten können. Es ist allerdings ungewiss, wie lange es dauert, bis die Reha genehmigt und angetreten werden kann.
Um endlich auch eine Form der staatlichen Anerkennung zu bekommen, habe ich Ende 2018 auch einen GdB-Antrag gestellt.
Wenn dieser Staat noch immer den emotionalen Missbrauch nicht als Straftatbestand einstuft und entsprechende Gewalttaten innerhalb der Familie weiterhin durch Artikel 6 GG legitimiert, möchte ich wenigsten die Anerkennung als entsprechend behinderte Person nach derartiger traumatischen Erfahrungen. Ich gehe davon aus, dass 40 bis 50 für den GdB möglich sind. Notfalls muss der VdK nochmal ran, wenn man versucht, mich mit weniger abzuspeisen.
Im Zuge des GdB-Antrags bekam ich auch den Hinweis auf die Möglichkeit eines Antrag auf Leistungen nach Opferentschädigungs-Gesetz (OEG). Also nahm ich einen diesbezüglichen Beratungstermin wahr. Das Ergebnis war leider sehr ernüchternd: Emotionaler Missbrauch ist kein offizieller Straftatbestand, also auch hier außen vor. Bei nicht angezeigten Gewalttaten muss ein entsprechender Nachweis führbar sein. Das kann in solchen Fällen mal locker 3 bis 4 Jahre dauern. Und das alles für die Übernahme von Behandlungskosten und/oder eine kleine Zusatzrente von 150 Euro im Monat!? - Lieber Staat, das ist eine offene Verhöhnung von Gewaltopfern, denen in solchen Fällen eine demütigende, erniedrigende, zermürbende und im schlimmsten Fall retraumatisierde Prozedur auferlegt wird.
Einstweilen bin ich seit Oktober 2018 weiter krankgeschrieben und nutze die Zeit für ressourcige Aktivitäten und Erholung.
Mir kommt es vor, als hätte ich in den vergangenen 5 Monaten einen guten Teil des Schlafs nachgeholt, den ich mir in den letzten 46 Jahren nicht gegönnt habe.
Ich beschäftige mich auch mit der Thematik auf inhaltlicher Ebene weiter. Es ist erstaunlich, wie sich mittlerweile unterschiedlichste theoretische Konzepte der psychodynamischen Theorienbildung, der Bindungsforschung und der neuesten kognitiven Neurowissenschaften zu einem interessanten Konzept von Persönlichkeitsstörungen und komplexen Traumafolgestörungen als Folgen früher und frühester Bindungs- und Beziehungstraumata integrieren lassen, das vor allem mit dem Namen Wolfgang Wöller verknüpft ist.
Gleichzeitig ist es frustierend, wie wenig Akzeptanz diese Konzepte bisher gefunden haben. Die Komplexe PTBS ist immer noch keine ICD-Diagnose, emotionaler Missbrauch immer noch kein Straftatbestand. Stattdessen gewinnen Verbände wie die "False-Memory-Bewegung" aus den USA auch in Europa immer mehr an Boden. Opfern sexueller Gewalt wird die Glaubwürdigkeit von traumatischen Erlebnisinhalten abgesprochen, die lediglich der Suggestion von Therapeutinnen und Therapeuten entsprungen sein sollen. Auf Betroffene muss das wie ein Interessenverband von Tätern und Täterinnen wirken. In Kombination mit Plänen des Herrn BM für Gesundheit, künftig durch sog. "Lotsen" vorab feststellen zu lassen, wer psychotherapiebedürftig ist ("Lex Lütz"), sind das keine besonders tollen Aussichten. Es steht zu befürchten, dass auch unpopuläre Diagnosen wie die komplexe PTBS vorschnell (und ggf. staatlich verordnet) als "Befindlichkeitsstörung" und damit nicht als Indikation für Psychotherapie eingestuft werden.
Hier also ein kleines Update:
Zunächst einmal war die Zeit kurz vor Weihnachten von einigen Rückschlägen geprägt:
Zum einen hat die DRV meinen Reha-Antrag in erster Instanz abgelehnt - man spricht mir aktuell die Reha-Fähigkeit ab.
Kurzfristig konnte ich erstmal nur formalen Widerspruch einlegen und bin erstmal Mitglied im VdK geworden, um dort entsprechende Beratung für den inhaltlichen Widerspruch in Anspruch zu nehmen. Die Beratung war erst Ende Januar und bis dato habe ich noch nicht die in Aussicht gestellte Kopie des Widerspruchsschreibens bekommen. Es zieht sich also immer noch hin. Allerdings geht's mir besser dabei, kompetente Rückendeckung zu haben.
Als nächstes teilte mir mein Therapeut mit, dass er seine Arbeitszeiten altersbedingt im neuen Jahr reduzieren wird und mir daher allenfalls sporadische Termin anbieten kann. Derzeit bin ich auf der Suche nach einem neuen Therapeuten in der nächstgrößeren Stadt. Die Sache gestaltet sich allerdings nicht so einfach. Bis jetzt habe ich mich einstweilen selbst über Wasser halten können. Es ist allerdings ungewiss, wie lange es dauert, bis die Reha genehmigt und angetreten werden kann.
Um endlich auch eine Form der staatlichen Anerkennung zu bekommen, habe ich Ende 2018 auch einen GdB-Antrag gestellt.
Wenn dieser Staat noch immer den emotionalen Missbrauch nicht als Straftatbestand einstuft und entsprechende Gewalttaten innerhalb der Familie weiterhin durch Artikel 6 GG legitimiert, möchte ich wenigsten die Anerkennung als entsprechend behinderte Person nach derartiger traumatischen Erfahrungen. Ich gehe davon aus, dass 40 bis 50 für den GdB möglich sind. Notfalls muss der VdK nochmal ran, wenn man versucht, mich mit weniger abzuspeisen.
Im Zuge des GdB-Antrags bekam ich auch den Hinweis auf die Möglichkeit eines Antrag auf Leistungen nach Opferentschädigungs-Gesetz (OEG). Also nahm ich einen diesbezüglichen Beratungstermin wahr. Das Ergebnis war leider sehr ernüchternd: Emotionaler Missbrauch ist kein offizieller Straftatbestand, also auch hier außen vor. Bei nicht angezeigten Gewalttaten muss ein entsprechender Nachweis führbar sein. Das kann in solchen Fällen mal locker 3 bis 4 Jahre dauern. Und das alles für die Übernahme von Behandlungskosten und/oder eine kleine Zusatzrente von 150 Euro im Monat!? - Lieber Staat, das ist eine offene Verhöhnung von Gewaltopfern, denen in solchen Fällen eine demütigende, erniedrigende, zermürbende und im schlimmsten Fall retraumatisierde Prozedur auferlegt wird.
Einstweilen bin ich seit Oktober 2018 weiter krankgeschrieben und nutze die Zeit für ressourcige Aktivitäten und Erholung.
Mir kommt es vor, als hätte ich in den vergangenen 5 Monaten einen guten Teil des Schlafs nachgeholt, den ich mir in den letzten 46 Jahren nicht gegönnt habe.
Ich beschäftige mich auch mit der Thematik auf inhaltlicher Ebene weiter. Es ist erstaunlich, wie sich mittlerweile unterschiedlichste theoretische Konzepte der psychodynamischen Theorienbildung, der Bindungsforschung und der neuesten kognitiven Neurowissenschaften zu einem interessanten Konzept von Persönlichkeitsstörungen und komplexen Traumafolgestörungen als Folgen früher und frühester Bindungs- und Beziehungstraumata integrieren lassen, das vor allem mit dem Namen Wolfgang Wöller verknüpft ist.
Gleichzeitig ist es frustierend, wie wenig Akzeptanz diese Konzepte bisher gefunden haben. Die Komplexe PTBS ist immer noch keine ICD-Diagnose, emotionaler Missbrauch immer noch kein Straftatbestand. Stattdessen gewinnen Verbände wie die "False-Memory-Bewegung" aus den USA auch in Europa immer mehr an Boden. Opfern sexueller Gewalt wird die Glaubwürdigkeit von traumatischen Erlebnisinhalten abgesprochen, die lediglich der Suggestion von Therapeutinnen und Therapeuten entsprungen sein sollen. Auf Betroffene muss das wie ein Interessenverband von Tätern und Täterinnen wirken. In Kombination mit Plänen des Herrn BM für Gesundheit, künftig durch sog. "Lotsen" vorab feststellen zu lassen, wer psychotherapiebedürftig ist ("Lex Lütz"), sind das keine besonders tollen Aussichten. Es steht zu befürchten, dass auch unpopuläre Diagnosen wie die komplexe PTBS vorschnell (und ggf. staatlich verordnet) als "Befindlichkeitsstörung" und damit nicht als Indikation für Psychotherapie eingestuft werden.