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Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

D
Guten Abend Zusammen,

vermutlich wurde das Thema schon ein paar mal hier im Forum besprochen, jedoch finde ich nicht wirklich was passendes über die Suchfunktion. Da ich aber weiß, das es hier einige User/Userinnen gibt, die davon Ahnung haben, würde ich gerne erst an dieser Stelle meine Frage stellen, bevor ich damit wieder meine Anwältin beauftrage

Natürlich, wie es auch so kommen musste, genau jetzt, wo sich meine NF von mir getrennt hat - also im Trennungsjahr - debattiert mein Arbeitgeber über eine Gehaltserhöhung und einen steuerfreien Corona-Bonus. Gebraucht hätte ich das sicherlich früher, aber da steckt man ja nicht drin.

Nun habe ich natürlich auch Google bemüht, werde aber nicht so recht schlau daraus.

Um auf die Frage zu kommen, wir sind seit 10/2022 offiziell getrennt - ich zahle Unterhalt für Sie, nicht für meinen beiden Jungs (Wechselmodell 50/50), wenn ich nun eine Gehaltserhöhung bekommen, sagen wir mal 200-300Euro Brutto monatl. mehr, muss ich das melden - wird Ihr Unterhalt dadurch ebenfalls steigen? Ich lese immer wieder, das es der Fall wäre, wenn Sie maßgeblich dazu beigetragen hat, das ich diese Erhöhung bekomme, wie soll man sowas nachweisen? Ich arbeite ja jetzt sogar noch mehr, als während der Beziehung.

Zusätzlich sollen die Mitarbeiter wohl einen steuerfreien Corona-Bonus erhalten, der auf 2 Jahre gesplittet wird, 1500,-Euro 2023 und 1500,-Euro 2024. Werden solche Sonderzahlungen auch verrechnet?

Würde ich das in dem Fall einfach meiner Anwältin melden, die das dann neu berechnet und ich die Mehreinnahmen an meine Bessere Hälfte überweise?

Habe schon überlegt, ob ich das nicht einfach ablehnen sollte - bis nach der offiziellen Scheidung. Ich gönne es meinen Kindern, aber tut mir Leid, Ihr und Ihrem Next gönne ich es halt nicht - auch wenn meine Kinder bei Ihrer Mutter davon ja auch profitieren, bin da grad irgendwie in der moralischen Zwickmühle.

Vielen Dank

Liebe Grüße
Dennis

06.02.2023 17:59 • x 2 #1


Vilya
Zitat von Dennis1982:
Habe schon überlegt, ob ich das nicht einfach ablehnen sollte - bis nach der offiziellen Scheidung. Ich gönne es meinen Kindern, aber tut mir Leid, Ihr und Ihrem Next gönne ich es halt nicht - auch wenn meine Kinder bei Ihrer Mutter davon ja auch profitieren, bin da grad irgendwie in der moralischen Zwickmühle.

Kann dir zwar nix dazu sagen aber ich verstehe das voll und ganz wenn du das deiner Ex nicht gönnst. Wenn du deinen Kidas gegenüber ein schlechtes Gewissen hast kannst du das Geld besser in Geschenke oder ein Sparbuch für sie investieren.

06.02.2023 18:03 • x 3 #2


A


Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

x 3


D
Zitat von Vilya:
Wenn du deinen Kidas gegenüber ein schlechtes Gewissen hast kannst du das Geld besser in Geschenke oder ein Sparbuch für sie investieren.

Das ist es ja, die bekommen es ja nicht direkt... da ich ja kein Unterhalt für die beiden zahle, wenn ich die Gehaltserhöhung/die Sonderzahlung behalten dürfte, dann werden die beiden ganz sicher davon profitieren und ich kann mir Abends im Spegel noch selber ins Gesicht schauen, aber ich gehe ja nicht arbeiten für Sie und Ihren Liebestempel

06.02.2023 18:07 • #3


E
@Dennis1982 Ich sehe schon warum Du der Ex-Mann bist

06.02.2023 18:09 • #4


D
@Eyeex

Ja genau, weil ich schon immer so sparsam war und ich es auch immer Menschen nicht gegönnt habe, die mich mit einem anderen Mann betrogen haben.

Wenn man meinen Hintergrund nicht kennt, sollte man sich Beiträge mit gefährlichem Halbwissen besser sparen

ich wusste das meine Frage wieder genau solche Diskussionen und Stichelein provoziert, aber ganz ehrlich, ist mir egal. Ich weiß wer ich bin, ich gönne... aber nicht den falschen Personen.

06.02.2023 18:11 • x 4 #5


DieSeherin
schau mal hier:

https://www.unterhalt.com/aktuelles/url...licht.html

(corona-bonus fällt unter sonderzahlunge und wenn sich dein gehalt erhöht, wird das auch berechnet - aber die unterhaltspflicht bemisst sich nach dem durchschnitt der letzten zwölf monate)

06.02.2023 18:12 • x 2 #6


alleswirdbesser
Zitat von Eyeex:
@Dennis1982 Ich sehe schon warum Du der Ex-Mann bist

Was siehst du denn genau?

06.02.2023 18:29 • x 2 #7


B
Lieber @Dennis1982,

auf welcher Basis, nach welcher Vereinbarung zahlst du denn? Wenn nicht irgendwo schriftlich festhalten ist, dass du Gehaltserhöhungen oder Boni melden musst und sie davon partizipiert, musst du auch nichts melden. Ich würde da nichts im vorauseilendem Gehorsam unternehmen. Du kannst auch argumentieren, dass während des Trennungsjahres die ehelichen Verhältnisse fortgesetzt werden und damit eben zukünftige Erhöhungen keine Rolle spielen, weil sie auch während der Ehe schlichtweg nicht zur Verfügung standen.

06.02.2023 18:37 • x 2 #8


D
Hallo @Brightness2

wir haben das alles schriftlich über unsere Anwältinnen gemacht. Ich habe Ihr ja gesagt das Sie Unterhalt beantragen soll, ich möchte das Sie das bekommt was Ihr zusteht. Mir geht es ja nur darum, was jetzt die Änderungen bedeuten und wie ich damit umgehen muss.

Aber ich denke, das der von @DieSeherin gepostete Beitrag, alles sagt und ich nun weiß, was ich im nächsten Mitarbeitergespräch sagen werde.

Vielen Dank

06.02.2023 18:42 • #9


M
Hallo Dennis,
beachte, dass neben möglichen Mehr-Zahlungen an deine Ex auch Mehr - Beiträge bzgl Rentenversicherung etc. Bei dir raus kommen, neben einem Netto-mehr für dich.
Beschneide dich nicht unabsichtlich selbst.

Solltest du Gehaltserhöhungen in der Zukunft vereinbaren wollen, vereinbare das schriftlich.
Ich weiß nicht mehr in welcher Branche du arbeitest und wie sicher dein Arbeitsplatz im kommenden Abschwung ist.

06.02.2023 18:51 • x 1 #10


D
Wenn von ihr nix schriftlich kommt - still sein und Leben genießen.

Unterhalt ist eine Hol- keine bringschuld

06.02.2023 19:17 • x 1 #11


alleswirdbesser
Und wenn ihr vereinbart das Mehrgeld auf die Sparbücher der Jungs einzusparen, für den Führerschein, eine Abifeier, Jugendreise, alles Mögliche halt. Ich bediene solche Ansparungen zum Beispiel allein, auch früher in der Ehe. Reich wird keiner davon, aber eine Kleinigkeit kann ermöglicht werden. Wenn Kind klug handelt natürlich.

Als ich zum zweiten Mal geheiratet habe, musste ich den Stand der Sparbücher des Kindes aus der ersten Ehe offenbaren, somit soll das Vermögen des Kindes geschützt werden, ließ ich mir sagen. War zwar lächerlich, da der Kindsvater nie auch nur einen Cent beisteuerte, aber macht irgendwie Sinn.

06.02.2023 19:23 • x 1 #12


D
@alleswirdbesser

Da machen wir beide schon was, Sie jeweils 10,-Euro je Kind (Sparbuch) und ich jeweils 50,-Euro je Kind auf ein DEKA Fonds, seit der Geburt. Also den Führerschein haben die beiden jetzt schon drin, incl. einem gebrauchten Kleinwagen.

Sicher wäre es schön mehr in der Tasche zu haben, den Steuerklassenwechsel (von III auf I) merke ich schon arg, sind mal eben 300-400Euro Netto weniger. Das Haus, unser Haus, zahle ich aber noch schön weiter mit 1500Euro. Jetzt musste mein Auto noch in die Werkstatt, damit nochmal TÜV möglich war - 1000Euro

Aktuell läuft es wirklich und mir graust es schon vor den Sommerferien, da sind die Jungs die ersten 3 Wochen bei mir und die letzten 3 Wochen bei Ihr. Ich habe schon geschaut ob ich den beiden einen Urlaub finazieren kann, aber sowohl Center Parcs, Tropical Island, Thermen, Ferienhäuser.... ich kann mir das nicht mehr leisten, eine Woche ~2000-2600Euro (ohne Verpflegung). Sie, nun mit Steuerklasse I statt VI und mit dem Verdienst vom Next + meine monatlichen Zahlungen, denke die können es richtig krachen lassen.

Geld ist halt so ein Thema, ich gebe zu, ich war nie der Sparer, das war Sie. Ich habe aber das Geld nicht zum Fenster rausgeworfen, sondern in Haus und Garten investiert.

Naja, schauen wir mal was meine Chefs sagen, die sind ja noch ein paar Tage älter, evtl. haben die da noch Erfahrungen und Tipps.

Ich Danke Euch jedenfalls sehr für die konstruktiven Beiträge

Liebe Grüße
Dennis

06.02.2023 19:42 • x 1 #13


alleswirdbesser
Eventuell eine Entgeltumwandlung vereinbaren? Aber die muss man wahrscheinlich auch teilen.

06.02.2023 19:49 • #14


A
Ist es nicht so, dass einer von euch die Steuerklasse I und der andere die (vorteilhaftere) Steuerklasse II haben kann? Selbst beim Wechselmodel? Vielleicht kann jemand dazu was schreiben. Oder dein Anwalt dich beraten.

06.02.2023 19:54 • #15


A


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