Zitat von Dennis1982: Für Sie zahle ich halt den Ausgleich, weil ich ja hier "mietfrei" lebe, in Ihrem Haus (50/50)
Das ist normal, nennt sich Nutzungsentgelt. Wärst Du ausgezogen, dann müsstest Du ja auch irgendwo Miete zahlen

Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Euch die sonstigen Kosten teilt. Natürlich ohne individuelle Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Internet tbc, sondern Dinge wie Grundsteuer und Kredite.
Zitat von Dennis1982: + Ausgleich für die unterschiedlichen Steuerklassen,
Ist auch normal und ändert sich ja bereits in diesem Jahr, wenn ich es richtig verstanden habe? Weil Ihr dann beide in der St.Kl. I seid?
Demnach zahlst Du ja überhaupt keinen Unterhalt - anders, als in Deinem Eingangspost beschrieben?
Die Frage ist halt, ob Deine Noch- dann Exfrau nachehelichen Unterhalt fordert/fordern kann. Dafür werden, wenn es strittig ist, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate fällig. Dann wäre natürlich - auf die Zukunft bezogen - interessant, ob es zwischenzeitlich eine Gehaltserhöhung gegeben hat.
Ich würde vermutlich die Variante wählen, die Erhöhung mitzunehmen in der Hoffnung, dass es keinen Streit wegen des nachehelichen Unterhalts geben wird. Ansonsten - von welcher Summe sprechen wir nach Steuern? Vor allem, wo Du Deiner Frau gegenüber sicher nicht ewig unterhaltspflichtig sein wirst, wenn überhaupt.