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Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

D
@AufDemWeg

Hi,

soweit ich das verstanden habe geht die Steuerklasse 2 nur dann, wenn ein Elternteil die Kinder allein betreut, da wir beide aber 50/50 machen, haben beide die Steuerklasse 1.

Viele Grüße
Dennis

#16


Vilya
Zitat von Dennis1982:
Ich habe schon geschaut ob ich den beiden einen Urlaub finazieren kann, aber sowohl Center Parcs, Tropical Island, Thermen, Ferienhäuser.... ich kann mir das nicht mehr leisten, eine Woche ~2000-2600Euro (ohne Verpflegung). Sie, nun mit Steuerklasse I statt VI und mit dem Verdienst vom Next + meine monatlichen Zahlungen, denke die können es richtig krachen lassen.

Zelt und Pool im Garten hinstellen oder mal an den Baggersee fahren gefällt den bestimmt auch sehr gut. Mach dir da keinen Kopf drum.

x 1 #17


A


Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

x 3


B
1 chef fragen ob du statt das Geld zu nehmen weniger Stunden nehmen kannst also zb 35 statt 40 std Woche. Das musst du nicht melden.
2. Geld nehmen, nix sagen, ein Sparbuch anlegen auf Kinder Namen, Frau bitten für die Sparbuch Anlage zu unterschreiben, Sparbuch so anlegen dass eine Sperre drauf ist und sie nicht abheben kann, das Geld draufzahlen und dir nen coolen Urlaub mit den kids überlegen oder ähnliches und es dann dafür abheben oder drauflassen. Falls es rauskommt wird dir keiner den Kopf abreissen. Es ist ja wirklich für die Kinder

x 2 #18


D
300 brutto Also 150 netto sind doch keine nennenswerte Gehaltserhöhung die dieses Kopf machen rechtfertigen .

Inflationsausgleich kriegen auch viele.

Meiner Ansicht nach viel Lärm um nix

x 3 #19


B
Ich versteh aber nicht wieso du ihr Unterhalt zahlst, die Kinder sind sicher alt genug dass sie arbeiten kann und sie sind ja die halbe Zeit nicht bei ihr. Wieso bekommt SIE Unterhalt? Und wieso zahlst DU das GANZE Haus, wo auch noch ein Kerl drin wohnt?

x 1 #20


K
Frag ich mich auch.

#21


D
@Baumo

Hi, das hast Du ein wenig falsch verstanden. Wir, also meine NF und ich haben ein Haus im Jahr 2015 gekauft und renoviert, Ihr neuer wohnt ca. 1Km entfernt, hat auch ein Haus, oder glaube sogar zwei Doppelhaushälften, wo Sie nun seit Oktober 2022 wohnt, nachdem ich Sie "gebeten" habe auszuziehen.

Ich zahle also für "unser" Haus, in dem ich seither alleine wohne - außer meine Jungs sinds natürlich hier.

Für Sie zahle ich halt den Ausgleich, weil ich ja hier "mietfrei" lebe, in Ihrem Haus (50/50) + Ausgleich für die unterschiedlichen Steuerklassen, Sie hat auch "nur" 80% gearbeitet. Wie das ab diesem Jahr aussieht weiß ich noch nicht, ich habe meine letzte Gehaltsbescheinigung mit neuer Steuerklasse I, an meine Anwältin geschickt, mit der Bitte um neuberechnung.

Was nun fair ist, mag dahingestellt sein...

... abwarten

Grüße
Dennis

#22


D
Zitat von Dennis1982:
@Baumo Hi, das hast Du ein wenig falsch verstanden. Wir, also meine NF und ich haben ein Haus im Jahr 2015 gekauft und renoviert, Ihr neuer wohnt ca. ...

Selber schuld

#23


B
Versteh ich nicht. Aber bin kein Anwalt. Bei einem abbezahlten Haus würde ich es verstehen dass du ihr Miete zahlst aber hier zahlst du ihren Anteil mit und dazu Miete? Ist das nicht doppelt gemoppelt? Wieso übernimmst du ihren Eigentums Anteil am Haus nicht gleich? Du wirst doch fast nichts an sie zahlen müssen weil soviel kann sie ja nicht abbezahlt haben in der kurzen Zeit

#24


alleswirdbesser
Ein paar Stunden reduzieren und einen Freitag frei zu machen, wenn die Jungs bei dir sind, wäre doch auch was Feines? Den Vorschlag von Baumo finde ich gut.

#25


alleswirdbesser
Zitat von Baumo:
Du wirst doch fast nichts an sie zahlen müssen weil soviel kann sie ja nicht abbezahlt haben in der kurzen Zeit

Der Wertzuwachs spielt auch eine Rolle und nicht der reine Tilgungswert.

#26


M
Wenn das Angebot einer permanenten Gehaltserhöhung entspricht, verstehe ich nicht, warum man wegen einer möglichen temporären Zahlung von Trennungsunterhalt an jemand anderen in dieser Wirtschaftslage verzichtet.
🤷‍♀

x 1 #27


VictoriaSiempre
Zitat von Dennis1982:
Für Sie zahle ich halt den Ausgleich, weil ich ja hier "mietfrei" lebe, in Ihrem Haus (50/50)

Das ist normal, nennt sich Nutzungsentgelt. Wärst Du ausgezogen, dann müsstest Du ja auch irgendwo Miete zahlen unwissend Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Euch die sonstigen Kosten teilt. Natürlich ohne individuelle Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Internet tbc, sondern Dinge wie Grundsteuer und Kredite.

Zitat von Dennis1982:
+ Ausgleich für die unterschiedlichen Steuerklassen,

Ist auch normal und ändert sich ja bereits in diesem Jahr, wenn ich es richtig verstanden habe? Weil Ihr dann beide in der St.Kl. I seid?

Demnach zahlst Du ja überhaupt keinen Unterhalt - anders, als in Deinem Eingangspost beschrieben?

Die Frage ist halt, ob Deine Noch- dann Exfrau nachehelichen Unterhalt fordert/fordern kann. Dafür werden, wenn es strittig ist, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate fällig. Dann wäre natürlich - auf die Zukunft bezogen - interessant, ob es zwischenzeitlich eine Gehaltserhöhung gegeben hat.

Ich würde vermutlich die Variante wählen, die Erhöhung mitzunehmen in der Hoffnung, dass es keinen Streit wegen des nachehelichen Unterhalts geben wird. Ansonsten - von welcher Summe sprechen wir nach Steuern? Vor allem, wo Du Deiner Frau gegenüber sicher nicht ewig unterhaltspflichtig sein wirst, wenn überhaupt.

x 1 #28


Elfe11
Wir wäre eine Radtour mit deinen Jungs im Sommer oder zum Wandern gehen? Oder lass' dich in einem Reisebüro gut beraten, was es an Ferienwohnungen gibt und wie weit Ihr mit Deinem Budget kommt. Youth Hostels wären auch eine Idee. Oder ein Wohnmobil? Ihr könnt auch vor Ort einen Sportkurs mit Trainer täglich machen, aber sie spielen ja schon Fußball im Verein. Eine Grillparty mit Freunden geben? Kostenlose Kurse und Veranstaltungen für Jugendliche nutzen? Theaterkurs, Malkurs, Konzerte.

#29


alleswirdbesser
Jugendherberge, Bauernhof….

#30


A


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