32

Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

tesa
@Dennis1982

Das verändert die Geschichte aber, denn da würde ich meinen, dass Du ihr keinen Unterhalt zahlst, sondern sie ihr den Hausanteil in Raten abzahlst. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

06.02.2023 23:40 • #31


VictoriaSiempre
Zitat von tesa:
Das verändert die Geschichte aber, denn da würde ich meinen, dass Du ihr keinen Unterhalt zahlst,

Genau, so habe ich es auch verstanden. Er zahlt keinen Unterhalt, sondern Nutzungsentgelt für das Haus.

Zitat von tesa:
sondern sie ihr den Hausanteil in Raten abzahlst

Nein, das hat mit einer Verschiebung der Eigentumsanteile nichts zu tun . Er muss seiner Noch/Ex dafür, dass er jetzt praktisch ihre Hälfte des Hauses mitbewohnt, ein Nutzungsentgelt zahlen. Das ist meist etwas weniger als die Hälfte einer ortsüblichen Miete.

Da kommt man nicht drum herum. Manchmal ist es deshalb gar nicht so schlecht, wenn man selber der-/diejenige ist, die als erstes auszieht - da hat man das ganze Gedöns nicht mehr am Hals.

Bei einer Scheidung muss später eh geguckt werden, was mit dem Haus passiert. Wenn einer den anderen nicht auszahlen kann, wird es meist verkauft. Oder der Mitbesitzer akzeptiert z. B. ein Mietverhältnis.

Zitat von tesa:
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Auf jeden Fall sind Unterhalt und Nutzungsentgelt zwei verschiedene Paar Schuhe.

Meines Wissens zählt das Nutzungsentgelt zum Einkommen und muss versteuert werden, ist so wie bei Mieteinnahmen.

07.02.2023 00:18 • x 1 #32


A


Unromatische Frage, Gehaltserhöhung + Sonderzahlung

x 3


tesa
@VictoriaSiempre

Ok, war auch nur eine Vermutung, was es sein könnte. Fix ist, es ist kein Unterhalt.

Und lieber TE, wenn das so ist, brauchst Du es auch nicht melden.

07.02.2023 00:24 • #33


D
Zitat von tesa:
@VictoriaSiempre Ok, war auch nur eine Vermutung, was es sein könnte. Fix ist, es ist kein Unterhalt. Und lieber TE, wenn das so ist, ...

Man braucht nie was melden ‍️

07.02.2023 00:30 • #34


tesa
@Dark_Cloud

Täusch Dich nicht.

07.02.2023 00:33 • #35


D
Zitat von tesa:
@Dark_Cloud Täusch Dich nicht.

Alles erlebt , ist ne Holschuld - und dann guter Anwalt und gut ist .
aber nochmal : wegen 150 öcken …

07.02.2023 00:46 • #36


VictoriaSiempre
Zitat von Dark_Cloud:
Man braucht nie was melden ‍️

Das stimmt so absolut gesagt nicht!

Es kommt immer darauf an, was in einer Vereinbarung oder vom Gericht festgelegt wurde. Manchmal taucht das Wort unaufgefordert auf . Dann könnte es blöd werden, wenn man nie was meldet.

Das gilt übrigens auch umgekehrt, denn es kann ja durchaus passieren, dass sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten ändern. Ne Einbahnstraße ist das nicht.

Für den TE ist das alles aber nicht relevant, denn er zahlt keinen Unterhalt. Auch wenn sich das für ihn so anfühlen mag, aber es ist ne Art Miete, die er seiner Noch/Ex zahlen muss.

07.02.2023 00:51 • x 2 #37


Solskinn2015
Zitat von Dark_Cloud:
300 brutto Also 150 netto sind doch keine nennenswerte Gehaltserhöhung die dieses Kopf machen rechtfertigen . Inflationsausgleich kriegen auch ...

Sehe ich ebenso. Ist kein Zwang was anzupassen. Und Corona Sonderzahlung erhöht auch keinen Unterhaltsanspruch.
Nur Wechselmodell 50/50 kann durchaus Unterhalt beinhalten, wenn ihr nicht gleich verdient. Wenn aber keiner fragt, dann auch ok.

07.02.2023 08:10 • #38


M
Denke ja mal, du hast einen Anwalt.
Haus ist so eine Sache. Meiner Meinung nach immer noch günstiger als zur Miete wohnen.
Du hast zwar einen Wohnvorteil bzw. musst ein Nutzungsausgleich zahlen, dagegen stehen hast du aber ja unterhaltsmindernd die komplette Annuität stehen. Und informiere dich mal zum Thema Altersvorsorge. Weiß nicht, ob du über der Beitragsbemessungsgrenze bist, da kannst du noch mal 20% drauf packen. Geht natürlich ordentlich in die Liquidität.
Und was deine Ex angeht. Schau mal, ob die nicht schon in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit ihrem Neuen ist.
Dann ist nämlich Sabatt mit Unterhalt. Deine geänderte Steuerklasse wirkt natürlich auch voll durch auf den Unterhalt. Da sie beim Next auch noch umsonst wohnt, hat sie ebenfalls einen Wohnvorteil (na gut, wenn sie schlau ist, macht sie einen Mietvertrag mit ihm, aber auch der muss erst einmal bewiesen werden zusätzlich zu den Mietzahlungen (gibt Richter, die lassen sich da nicht ein X für ein U vormachen)).

Sehe gerade, du bist erst seit 4 Monaten getrennt. In den ersten 12 Monaten heißt es noch Trennungsunterhalt, danach nachehelicher Unterhalt, da gibt´s auch noch einige feine Unterschiede.

Ich würde mir keinen Kopp machen und freiwillig weniger verdienen, nur damit Ex weniger bekommt? Von der Idee komm mal schnell runter, das ist der berühmte Schuss ins eigene Knie.

Freu dich, dass du ein Wechselmodell hast, das ist in Geld nicht aufzuwiegen. Und deine Kinder werden den Urlaub mit dir nicht weniger mögen. Den Luxusurlaub mit Ex und Next hatten sie schon, mit dir gibt´s Abenteuerurlaub.

07.02.2023 09:18 • #39


M
Vetsteh die Rechnung auch nicht so ganz.
Du zahlst iht Unterhalt,übernimmst das komplette Darlehen für das Haus und lässt Dir einen Wohnvorteil anrechnen?
Da passt was nicht und wegen dem Bonus und der Gehaltserhöhung würd ich auch nix sagen.Nimm das Geld für den Urlaub wenn Du unbedingt einen machen willst.
Hört sich aber eher nach Wettbewerb an,Mama und Next bieten den Kids das also will ich das toppen

07.02.2023 10:11 • #40


M
@maenneken keinen Wohnvorteil: Nutzungsausgleich. Das ist ein Unterschied.
Wohnvorteil wäre im Trennungsjahr viel niedriger.
Trotzdem müsste ja der Gehaltsvorsprung des TE wesentlich sein, um überhaupt eine Unterhaltszahlung zu rechtfertigen.
Nämlich die 1.500,- zzgl. dem gezahlten Nutzungsausgleich.

Und tatsächlich sollte man sich von dieser die arbeitet weniger, hat aber mehr Geld als ich Denke lösen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es lebt sich wesentlich leichter damit. Ich habe seinerzeit 50Stunden geschafft und musste in einer Mini Dachgeschosswohnung ausharren, Ex wohnte im Riesenhaus (Party im Garten im (Corona)Sommer und ich noch nicht mal einen Balkon), das ich bezahlt habe, 450Euro Job und fuhr das dicke Familienauto weiter. Und rein rechnerisch mehr Geld am Ende des Monats als ich. Hat mich damals auch angekotzt, aber seitdem ich da runtergekommen bin, geht´s mir viel viel besser.

Man muss sein Heil an eigenen Freuden suchen, nicht an dem Vergleich.

07.02.2023 10:33 • #41


B
Ich versteh auch nicht was du meinst mit 2000 eur für center parks. Ich zahle immer ca 500 für 4 Tage und ca 1000für eine Ferienwoche und ich fahre in viele Parks zu 4.

07.02.2023 14:25 • x 1 #42


A
Beii 50/50 Wechselmodell kann einer der Elternteile die Steuerklasse I und einer die vorteilhaftere Steuerklasse II bekommen

Nachzulesen gibt es das z.B. hier:
https://steuerzahler.de/bayern/newstick...bb81fd3775

Das offizielle Dokument von BMF (Bundesministerium der Finanzen) dazu kann man beim Googeln finden.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Einkommensteuergesetz - EStG) googeln

Dort werden Voraussetzungen erklärt (Wer gilt als alleinstehend? Kein Splitting-Verfahren, Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, Haushaltszugehörigkeit eines Kindes).
Die Ziffern 19 und 20 dort betreffen das Wechselmodell.

PS: Hier, wie wir das geregelt haben.
Mein Nochmann und ich trennten uns (einvernehmlich) November 2021 und leben seitdem dauernd getrennt. Wir haben 50/50 Wechselmodell, wöchentlichen Wechsel. Ohne Behörden, Anwalt, Gericht so vereinbart.
Wir einigten uns und haben bei dem Finanzamt beantragt, dass er ab Januar 2022 die (vorteilhaftere) Steuerklasse II und ich die I bekomme. Vorher habe ich bei dem Finanzamt angerufen und gefragt, wie ich bei unseren Vorsussetzungen vorgehen soll und welche Formulare benötigt werden.
Unsere Tochter ist bei meinem Ex mit Hauptwohnsitz und bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Außerdem haben wir bei der Familienkasse beantragt, dass mein Nochmann das Kindergeld überwiesen bekommt. Faktisch wird das Kindergeld aber auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, auf welches wir beide Zugriff haben
Wir beide leben allein und haben keine neuen Partner.

07.02.2023 17:48 • #43


D
Soviel Halbwissen hier . Unterhalt muss von ihr gefordert werden . Wenn sie das nicht tut - uns selbst wenn was vereinbart wurde - kann sie es maximal für ein Jahr zurückfordern .

Gibt zwar Ausnahmen - die kann man nachlesen.

Aber wenn der Te wirklich die 150 Euro anmelden will, wobei die anwaltsberatung schon mindestens 200 öcken kostet , damit die ex davon 50 Euro bekommt . Bitteschön

07.02.2023 18:11 • x 1 #44


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag