Beii 50/50 Wechselmodell kann einer der Elternteile die Steuerklasse I und einer die vorteilhaftere Steuerklasse II bekommen
Nachzulesen gibt es das z.B. hier:
https://steuerzahler.de/bayern/newstick...bb81fd3775Das offizielle Dokument von BMF (Bundesministerium der Finanzen) dazu kann man beim Googeln finden.
- "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b Einkommensteuergesetz - EStG)" googeln
Dort werden Voraussetzungen erklärt (Wer gilt als alleinstehend? Kein Splitting-Verfahren, Keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person, Haushaltszugehörigkeit eines Kindes).
Die Ziffern 19 und 20 dort betreffen das Wechselmodell.
PS: Hier, wie wir das geregelt haben.
Mein Nochmann und ich trennten uns (einvernehmlich) November 2021 und leben seitdem dauernd getrennt. Wir haben 50/50 Wechselmodell, wöchentlichen Wechsel. Ohne Behörden, Anwalt, Gericht so vereinbart.
Wir einigten uns und haben bei dem Finanzamt beantragt, dass er ab Januar 2022 die (vorteilhaftere) Steuerklasse II und ich die I bekomme. Vorher habe ich bei dem Finanzamt angerufen und gefragt, wie ich bei unseren Vorsussetzungen vorgehen soll und welche Formulare benötigt werden.
Unsere Tochter ist bei meinem Ex mit Hauptwohnsitz und bei mir mit Nebenwohnsitz gemeldet.
Außerdem haben wir bei der Familienkasse beantragt, dass mein Nochmann das Kindergeld überwiesen bekommt. Faktisch wird das Kindergeld aber auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen, auf welches wir beide Zugriff haben
Wir beide leben allein und haben keine neuen Partner.