Wurstmopped
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Zitat von BernhardQXY:Unter Bedingung, dass es zum Schluss kommt, dass es erhebliche Zweifel an der Vaterschaft des rechtlichen Vaters gibt. Sooo einfach auf Behauptungen ...
Natürlich nicht, berechtigte Zweifel kann eine lange geführte Affäre sein. Das zu beweisen ist mitunter schwierig, selbst wenn die Ehefrau unter 4 Augen gestanden hat.
Und jepp wenn die Ehefrau abgezockt ist, zieht sie das durch. Aber letztendlich kann sie die Wahrheit nicht aufhalten.
