Marko
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Zitat von Jim:Das Strafgesetzbuch stellt in seinem § 238 die Nachstellung unter Strafe. Hier wird auch genau definiert, was unter dem Begriff „Nachstellung“ zu verstehen ist. Das Gesetz definiert die Nachstellung als das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen. Die Nachstellung StGB liegt ebenfalls vor, wenn jemand mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderer Methoden oder unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu dieser Person aufzunehmen versucht.
Besonders im Internetzeitalter kommt es häufiger vor, dass ein Dritter personenbezogene Daten einer Person missbräuchlich zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen verwendet. Auch dies ist als Nachstellung definiert. Letztlich ist Nachstellung in gleichem Maße unter Strafe gestellt, wie die Bedrohung eines Menschen in seiner körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder Gesundheit.
Das entscheidende Kriterium für die Strafbarkeit einer Nachstellung ist, dass durch diese Handlungen die Lebensgestaltung eines anderen Menschen schwerwiegend beeinträchtigt wird.
I. Das Strafmaß bei Nachstellung
Das Strafmaß für solche Nachstellung liegt zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, je nach Schwere und Auswirkung der Nachstellung für die betreffende Person. Leichtere Fälle von Nachstellung werden entsprechend § 238 Abs. 1 nur auf Antrag verfolgt es sei denn, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt (Promi Bonus).
Danke Jim, ich würde ihr keine Anzeige verpassen nur weil sie ein paar mal nachspioniert hat, aber mittlerweile lässt sie ja auch andere nachspionieren was ich so im Netz betreibe. Sie hat genug Probleme mit Ihren alten Bekanntschaften die ihr Nachgestellt hatten, aber da frag ich mich warum sie das damals gemacht haben oder wie sie vor kurzem meinte jetzt sogar noch.? Irgendwo hatten wahrscheinlich ihre Bekanntschaften auch das Gefühl das sie was verheimlicht, sonst würden Sie es ja nicht machen.
Mit dem Nachstellen habe ich kein Problem, nur mit den Lügen und die ganzen Unterstellungen, eher würde ich es vorziehen gem. § 187 StGB Verleumdung eine Anzeige zu machen, aber soweit muss es ja nicht kommen auch wenn die Beweise sich in letzter Zeit gehäuft haben.
Da sage ich nur viel Spaß beim auspionieren
