Wenn Kinder da waren.

M
Gehört zwar nicht direkt hierher, aber ich denke es kann mir vielleicht der ein oder andere helfen hier.
Kennt sicher einer hier von Euch.
Wenn man sich trennt und es sind Kinder dabei, und die Mutter verwehrt dem Ex Partner das Kind, nur aus Rachegefühlen.....
So ist es bei meinem Partner, wir sind ja seit 2 Jahren zusammen und er hat seine Ex wegen mir verlassen, sie tickt seitdem aus, und benutzt das Kind als Druckmittel....sprich er hat seinen Sohn, der bald 3 Jahre alt wird, seit knapp 2 Jahren nicht mehr gesehen. Klar sind wir bei Gericht etc. aber es dauert.
Kann mir einer sagen, wo man im Internet Hilfe findet ???
Mir ist zum Beispiel gesagt worden, dass der Vater des Kindes den Unterhalt einstellen kann, wenn die Mutter das Kind nie rausgibt und sich nicht dran hält was Gerichte und Ämter beschliessen. Stimmt das ?
Seine Anwältin weiss davon noch nichts, aber anscheinend soll das ein ganz neues Gesetz sein, was ich nur gut finden würde, zahlen darf er, aber sehen darf er sein Kind nicht.

Würde mich über Antworten freuen
Mirjam

03.11.2004 14:27 • #1


E
Hi Mirijam, schau mal unter .isuv.de oder
.vatersein.de
in den Archiven findet man auch Urteile. Allerdings wenn die Mutter des Kindes wirklich nicht will, so wird es schwer werden und es hängt auch viel vom örtlichen Jugendamt ab.
Es ist wirklich schön das du Dich so für deinen Partner und sein Kind engagierst, aber tu dir den Gefallen und mach seine Probleme nicht zu Deinen. ;) ich weiss leider wovon ich rede...
viel Kraft und viel Glück Euch !
Lieber Gruß vom regentropfen

03.11.2004 14:36 • #2


A


Wenn Kinder da waren.

x 3


M
hallo mirjam,
hoffen wir mal, dass es so ein gesetz nicht gibt, sonst müßten sicher viele kinder und jugendliche nun fürchten, zwangsweise einem elternteil zugeführt zu werden, nur wegen dem geld..

kinder sind keine ware... nachdem motto: wenn ich bezahle, will ich auch was dafür haben..

dass das jugendamt nach zwei jahren immer noch nicht reagiert hat, und ihm das besuchsrecht verschafft hat, ist ungewöhnlich, aber vielleicht kennst du da ja die wahren gründe

sicher ist das gesetz von du gehört hast, für deinen partner nicht von bedeutung, da es ihm ja um das kind und nicht um die unterhaltszahlung geht, oder?

wie erpresst sie ihn denn?
was soll denn seine gegenleistung sein, wenn er das kind regelmäßig sehen will?

in den ersten trennungsjahren ist es zwischen den meisten ex-partner schwierig, besonders wenn kinder da sind, und ein teil bei der trennung sehr verletzt wurde. aber das sollten die beiden selbst ausmachen.

Dir alles Gute
mylife





03.11.2004 19:26 • #3


M
Hi Ihr Beiden,

das Jugendamt hat ihm schon das Besuchsrecht zugesprochen, im Übrigen hat er 50%iges Sorgerecht was bei Nichtverheirateten nicht üblich ist.
Aber sie macht dann die Tür nicht auf, wenn wir extra die 160km fahren, sie ist nicht da, ein anderen Mal ist sie angeblich im Krankenhaus, ohne uns vorher bescheid zu geben, dann wieder ist der Sohn krank, ohne Artest, und und und.....so geht es nun schon die ganze zeit. Er braucht seinen Vater.
einmal war sein Sohn bei uns, glaubt mal nicht, dass er wieder nach Hause wollte, der wollte nicht mehr zur Mama. Kein Wunder, der machte hier nen Aufstand, wir versprachen ihn eben wieder abzuholen demnächst...
das Jugendamt ist auch schon sauer auf Sie.

Er darf seinen Sohn sehen, wenn er zu ihr kommt, und ich draussen warte, dann kann er den ganzen Tag bei ihr bleiben, damit hat sie kein Problem, bloss das will mein Mann nicht, er will seinen Sohn hier haben, und nicht mit der Ex in der Wohnung hocken. Sondern bei uns Zuhause. Da hat das Jugendamt auch zugestimmt,alles kein Problem, ist alles geregelt.
Aber sie ist unmöglich, ein Drache eben....

Liebe Grüsse und danke für Eure Antworten
Mirjam

03.11.2004 19:40 • #4


M
mirjam,

erst schreibst du, dass er seinen sohn seit zwei jahren nicht mehr gesehen hat,
dann schreibst du, dass er den ganzen tag bei euch war, und nicht mehr zur mama wollte?!?!?

dann schreibst du, dass er jederzeit seinen sohn sehen kann, wenn er ohne dich zu ihr kommt...
warum mußt du denn dabei sein? wenn die vater-sohn-beziehung so schwierig ist, ist es sicher besser, der kleine wird nicht gleich noch mit ner fremden frau konfrontiert, sondern hat seinen papa erst mal alleine.
lass doch deinen partner mal alleine dahinfahren. kannst du dir überhaupt vorstellen, was das in seiner ex auslöst, wenn er mit dir vor ihrer wohnung aufkreuzt??
wäre da nicht ein bisschen diplomatie zum wohle des kindes nötig? was empfindet so ein kind, wenn da ein fremder (den es zum letzten mal mit einem jahr gesehen hat,und sich sicher nicht mehr erinnern kann) an der tür klingelt, eine fremde frau dabei ist, und dann 160 km im auto in eine andere wohnung gekarrt wird????

woher weißt du überhaupt, dass sie ein drache ist, wenn du sie nie siehst, weil sie nie die tür aufmacht??

sorrry wenn sich mir der verdacht aufdrängt, dass du gerne hättest, dass es dieses gesetzt mit der unterhaltszahlung und besuchsrecht gibt. und es dann auch gerne hättest, wenn sich dein partner dann so verhalten würde.

nochmals mein rat: lass das die beiden alleine machen, und lass deinen partner erst mal alleine eine vater-kind-beziehung aufbauen.

mylife



03.11.2004 20:29 • #5


E
Hallo Mirjam !
Verständnis hast du wohl nur für dich? ???
Aber wie gesagt es hat seine Gründe warum du hier wieder superglücklich aufgetaucht bist.
Siehe anderen Thread,so langsam kommt die Katze aus dem Sack.
Vielleicht versetzt du dich mal in die Lage der Frau der du denn Mann genommen hast! ???
Du fändest es sicher auch nicht toll wenn genau diese Frau bei dir auftauchen wollte!
Vielleicht liebt sie ihn auch noch? ???
Oder haste Angst deinen Mann mal allein zu lassen?

Aber weißte genauso Frauen wie dich hab ich zum fressen gern!

Frag mich wer hier der Egodrache ist?????????????? ???



03.11.2004 20:43 • #6


M
[quote author=mylife1 link=board=allgemeines;num=1099488446;start=0#4 date=11/03/04 um 20:29:33]

Hi Mylife,

dann hast Du das wohl falsch verstanden, sein Sohn war einmal hier, dann wollte sie es nicht mehr, mein Mann war auch am Anfang öfter da, DAMALS, bei seiner EX, das will mein Mann aber nicht mehr, weil irgendwann ist auch mal Schluss....sie benutzt das Kind defintiv, das reden wir uns nicht ein, das sagt mein Mann.

warum mußt du denn dabei sein?
ich muss nicht dabei sein, habe ich garnicht gesagt, mein Mann will nicht ständig hinfahren, das tat er am Anfang und es ist einfach affig, sich dort bei der Ex aufzuhalten, er hat da keine Lust drauf ! Er will seinen Sohn haben, wie jeder und zwar ein Wochenende, so sagt es das Jugendamt und auch das Gericht, nur sie hält sich nicht dran.

wenn die vater-sohn-beziehung so schwierig ist
die Vater Sohn Beziehung ist nicht schwierig, sie macht sie schwierig, sein sohn wollte nicht mehr nach Hause, er hat sich im Übrigen gut mit mir verstanden, und wir hatten ein schönes Wochenende.


lass doch deinen partner mal alleine dahinfahren. kannst du dir überhaupt vorstellen, was das in seiner ex auslöst, wenn er mit dir vor ihrer wohnung aufkreuzt??
sorry, es sind nun 2 Jahre, irgendwann ist mal gut damit, und ich fahre nicht direkt mit hin, mein Mann will einfach nicht auf Dauer zu IHR fahren und DORT dann bei ihr bleiben. Das tat er wie gesagt am Anfang damals 3x, und es langt ihm, schliesslich hat sie auch nen Partner, und da sieht IHR Sohn auch nen fremden Mann.

woher weißt du überhaupt, dass sie ein drache ist, wenn du sie nie siehst, weil sie nie die tür aufmacht??

Weil sie mich schon paarmal anrief und mich anschrie mit *beep* und *beep*, und ich bei Nachfragen von ihr nichtmal ne Antwort bekam, warum ich denn eine *beep* oder *beep* sei.
und weil Sie meinen Partner verleumdet etc.



nochmals mein rat: lass das die beiden alleine machen, und lass deinen partner erst  mal alleine eine vater-kind-beziehung aufbauen.

ich lasse meine parnter alleine machen, schon die ganze Zeit, aber ihm fällt bald nichts mehr ein, deshalb habe ich hier im Forum gepostet. Danke für Deine Antwort !

Liebe Grüße
Mirjam




03.11.2004 21:10 • #7


M
Hi ,

Verständnis hast du wohl nur für dich?
nach 2 Jahren wo mein mann kurz vorm platzen ist, habe ich nur noch für ihn verständnis. Ich war diejenige die damals immer zu ihm sagte, fahr doch hin, bleibe den Tag über da, das ist ok für mich, und er tat es dann auch.


Vielleicht versetzt du dich mal in die Lage der Frau der du denn Mann genommen hast!
Nach 2 Jahren ??? ;D Ich glaube echt nun gehts hier rund.


Du fändest es sicher auch nicht toll wenn genau diese Frau bei dir auftauchen wollte!

Ich bin noch nie bei ihr aufgetaucht, ich habe sie life auch erst 2x gesehen, aber wenn wir 160km weit fahren in eine große Stadt dann kann man mal das einkaufen mit dem Abholen seines Sohnes verbinden, oder ? Dann darf ich ja wohl mal mitfahren, also bitte.


Oder haste Angst deinen Mann mal allein zu lassen?

Nochmals, ich habe keine Angst gehabt, dass er alleine damals da war bei der Ex. Im Gegenteil, ich wollte, dass die beiden ein einigermassen gutes Verhältnis haben. Grade wegen dem Sohn, nachdem sie es aber nun ausnnutzt, weil wir so blöd waren und ihre dummen gekränkte Eitelkeit Spiele mitgemacht haben, ist nun schluss damit. Ich bin nie gegenan gegangen. Habe ihn machen lassen wie heute auch noch.


Aber weißte genauso Frauen wie dich hab ich zum fressen gern!
Hab Dich auch zum Fressen gern.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Frag mich wer hier der Egodrache ist??
Du !

LIebe Grüße
Mirjam

03.11.2004 21:18 • #8


M
Sorry,
aber für mich klingt das hier nach Partei ergreifen für seine Ex weil sie verlassen worden ist, wie ihr.  ??? ???
Aber wenn ihr euch mal die Fakten durchlest, dann müsstet ihr wissen, dass sie Falsch liegt.
Sorry, aber hätte mir gleich denken können, dass ich hier nur mit Leuten zu tun habe, die selbst noch verletzt sind und nicht die andere Seite sehen wollen. Sorry....

Mirjam

03.11.2004 21:21 • #9


E
Hallo Mirjam,

leider geht aus deinem Thread nicht hervor, ob dein Mann mit seiner EX verheiratet war.

Ich habe so einen ähnlichen Fall in der Familie und wenn sie nicht verheiratet waren, dann kann ich dir nur sagen, daß es seit 1999 ein Gesetz gibt, daß auch den Vätern die Möglichkeit einräumt ihre leiblichen Kinder zu besuchen und zu sehen.

Und glaube mir, ich weiß auch von Fällen, wo Mütter ihren EX-Freunden das Besuchsrecht vorsätzlich abstreiten.

Ich kann dir nur sagen, daß ihr rechtlich gesehen auf der richtigen Seite seid. Ob es moralisch und dem Kind gegenüber richtig ist, daß müßt ihr schon selber entscheiden.

Die Situation, welche du und dein Mann durchleben kenne ich sehr gut. Meine Mutter ist damals an diesem Zustand fast zerbrochen. Sie hat ein Enkelkind und darf es nicht sehen, weil die Mutter den Kontakt unterbindet. Mittlerweile ist der Lütten 13 und noch ein Jahr und dann darf er selber entscheiden, ob er seine Oma und seinen Vater sehen mag.

Hilft dir jetzt leider nicht weiter, aber ich weiß, daß es eine harte Tour ist.

Wünsche dir einen schönen Abend.

Gruß







03.11.2004 21:31 • #10


E
Father's National Coalition - FNC


A Report from Germany
by Thomas Sochart
29.05.2003

.vaeter-aktuell.de
Redaktion



Das deutsche Kindschaftsrecht unterscheidet zwischen Sorgerecht für Kinder und Umgangsrecht. Im Sprachgebrauch wird statt Umgangsrecht oft vom Besuchsrecht des Vaters gesprochen.
Im Grundgesetz (Basic Law) werden Rechte und Pflichten den Eltern zugeordnet. Kinderrechte werden im Grundgesetz nicht erwähnt.
So ist es heute:

Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern. Im Zweifelsfall ein Recht und eine Plicht der Mutter.
Umgangsrecht / Besuchsrecht ist im Regelfall ein Recht des Vaters.
Wir fordern:
Sorgepflicht soll eine Pflicht beider Eltern sein.
Das Kind hat das Recht auf elterliche Fürsorge.

GG Artikel 6 Abs.2 soll geändert werden
(Basic Law)
Grundgesetz GG Artikel 6 Abs.2 lautet:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. ...

Unser Textvorschlag:
(2) Kinder haben das Recht auf elterliche Fürsorge und Erziehung. Eltern haben die gemeinsame Fürsorgepflicht. ...

§1626a BGB soll gestrichen werden
(German Civil Code)
§1626a BGB lautet:
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Hierzu gab es in diesem Jahr zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.01.2003

Klage zweier Väter abgewiesen
Unverheiratete Mütter haben Vorrang beim Sorgerecht

Wenn die Mutter nicht einverstanden ist, haben unverheiratete Väter keine Chance, das Sorgerecht für ihre Kinder zu bekommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bestätigt. Nach Ansicht des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier dient das Veto-Recht der Mutter dem Schutz des Kindes. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine nichteheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, wenn sie dafür schwer wiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden. Dass sie die Vetomacht als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht, hat das Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen müssen.

Schwangerschaft und Geburt vermitteln eine enge Beziehung des Kindes zur Mutter. Die Zuordnung des Kindes zur Mutter sei aus Gründen des Kindeswohls und im Hinblick auf die Rechtssicherheit sachlich gerechtfertigt., hieß es.
Nach einer vom Gericht zitierten Studie haben 50% der ledigen Mütter in den alten Bundesländern ein halbes Jahr nach der Geburt keine Beziehung mehr zu den Kindsvätern. In den neuen Bundesländern liegt die Zahl bei 35%. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die Zahl nicht ehelicher Lebensgemeinschaften von 137.000 im Jahr 1972 auf rund 2,1 Millionen im Jahr 2001 gestiegen.
Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass eine nicht-eheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden.“ Die Richter verpflichteten den Bundestag, die weitere Entwicklung genau zu beobachten. Sollte tatsächlich eine beträchtliche Zahl“ von Müttern ihre Position missbrauchen, wird Karlsruhe möglicherweise eine gerichtliche Einzelfallprüfung anordnen.
Zahlen aus 2001:


2,1 Millionen Ehen ohne Trauschein in Deutschland. In diesen Familien leben etwa 821 000 Kinder und Jugendliche.
2,12 Millionen minderjährige Kinder leben mit nur einem Elternteil zusammen.



Die Zahlen sprechen wohl für sich, oder?



03.11.2004 21:40 • #11


E
@Mirjam

Und das wird bald verabschiedet, da werden sich noch einige Frauen wundern. ;D

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht der die Rechte biologischer Väter und Bezugspersonen stärken soll.

Mit diesem Gesetzesentwurf soll ihnen mehr Rechte zugesprochen werden.

Jetzt ist es noch so, dass ein biologischer Vater keinerlei Rechte hat als Vater zu seinem Kind zu stehen wenn die Kindesmutter verheiratet ist, dieses soll mit dem Gesetz geändert werden. Mit diesem gesetz will die Bundesregierung sich den veränderten Familienverhältnissen der heutigen Zeit anpassen.

Viel Glü




Kabinett stärkt Rechte #132;biologischer Väter


Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen beschlossen. #132;Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Bundesregierung den sich stetig fortentwickelnden gesellschaftlichen Anforderungen an neue Familienmodelle und einer modernen Vaterschaft Rechnung. Wir stärken die Rolle des #132;biologischen Vaters, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. #132;Dabei berücksichtigen wir die europäische Rechtsentwicklung.


Anlass des Gesetzentwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003. Danach ist der Ausschluss des so genannten biologischen Vaters vom Umgangsrecht und von der Berechtigung, die Vaterschaft eines anderen anzufechten, nicht mit dem Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes vereinbar. Zu denken ist etwa an die Konstellation, dass eine verheiratete Frau in einer Ehekrise mit einem anderen Mann eine Beziehung eingeht, aus der ein Kind hervorgeht. Der Ehemann der Frau wird kraft Gesetzes der rechtliche Vater des Kindes. Der #132;biologische Vater bleibt weitgehend rechtlos #150; auch wenn er sich längere Zeit um das Kind gekümmert hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. April 2004 eine gesetzliche Regelung im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes zu schaffen.


Der heute beschlossene Entwurf erweitert sowohl das Anfechtungsrecht als auch das Umgangsrecht des #132;biologischen Vaters. Er kann zukünftig die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes #150; im Beispielsfall die des Ehemannes #150; anfechten. Dies gilt allerdings nicht, wenn der rechtliche Vater mit dem Kind eng verbunden ist oder #150; wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt #150; eine #132;sozial-familiäre Beziehung hat. Diese ist ebenso Richtschnur beim geänderten Umgangsrecht. Dieses sollen künftig neben Bezugspersonen wie dem #132;biologischen Vater auch weitere Verwandte wie etwa Urgroßeltern oder Onkel und Tante erhalten. Auf diese Weise sollen gewachsene Bindungen aufrechterhalten bleiben. Voraussetzung ist stets, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministerium Nr. 84 / 03 Berlin, 15. Oktober 2003

03.11.2004 21:48 • #12


M
mirjam,
ich ergreife nicht partei für seine ex, warum auch?
ich dachte es geht um das kind.

ich kenne weder dich noch sie.

mir war nur, als wenn ihr, und insbesodere du, dich darum bemühen wolltet, einen guten kontakt mit dem jungen aufzubauen.
aber nach deinen widersprüchlichen aussagen hier, ist dein fall entweder konstruiert, oder du kannst dich nicht mehr erinnern, oder du bist ganz einfach eifersüchtig und wütend, dass es da ein kind gibt, und somit auch eine erstfamilie deines mannes.

auf jeden fall scheint mir das alles nicht zum wohle des kindes zu sein.ich halte es durchaus nicht für affig einem kleinkind, das den vater seit 2 jahren (bleiben wir mal bei einer von deinen versch,. versionen) nicht gesehen hat, eine so lange autofahrt und ein zusammensein mit zwei fremden menschen zu ersparen. kinder sind keine ware!

da bedarf es fingerspitzengefühl. sicher hat dein mann auch schon mal über betreutes umgangsrecht mit dem jugendamt gesprochen, wäre vielleicht eine lösung für ihn, sein sohn und die mutter des sohnes.
aber da müßte er mehr als 3xhinfahren,er ist 3xhingefahren und da hat es ihm gelangt)
und wenn ihm das am anfang schon gelangt hat....?? soll der junge mit dem zug kommen?? oder die frau ihn vor eurer tür absetzten??

sie erpresst deinen mann? kann sein, erläutert hast du es ja nicht..

will dein mann sie auch erpressen, falls es dieses gesetzt tatsächlich geben sollte? geld gegen kind? oder warum interessiert dich dieses evtl. neue gesetz so?

du hast recht, ich gehöre wie du sagst zur anderen seite (auf der man übrigens ganz schnell stehen kann), und obwohl vieles nicht glatt lauft mit ex, weiß ich genau, auch wenn meine jungs sich weigern sollten zum papa zu gehen, er würde trotzdem für sie finanziell aufkommen.

mylife






03.11.2004 21:55 • #13


M
Hi ,
danke, das hilft ihm sicher weiter, was Du hier nun gepostet hast ! *schnell mal ausdruck*

Jau, meine Mutter hat dasselbe auch erlebt, sie trennt sich von meinem Vater, mein Vater hat ihr den Sohn, also meinen Bruder, 3 Jahre lang verweigert. Naja, ihr Sohn war ihr ein und alles, mein Vater tat alles, dass mein Bruder der 12 war nicht mehr zu meiner Mutter wollte, weil sie dann ja nur noch Sozialhilfe bekam, das übliche eben wenn man sich trennt als Frau und 33 Jahre lang nur Ehefrau war.....sie starb dann letztes Jahr im März an Knochenkrebs, sie sagte noch zu mir: Sorge bitte dafür dass Dein Bruder bei Deinem Vater rauskommt.....tja....
:'(
Und nun das Gleiche.....
Da geht mir der Hut hoch !

Danke für Die Mails und Beiträge.
Schönen Abend Dir noch
Mirjam

03.11.2004 21:59 • #14


E
Hallo Mirjam,

keine Ursache!

Und bleibe hart, suche den Kontakt zu dem Jungen, je früher desto besser.

So ein Gesetz ist schon seit Jahren überfällig und es wird noch besser für die nichtehlichen Väter werden.

Ich würde so gerne in die so dummen Gesichter dieser Mütter sehen. ;D

Da frage ich mich ernsthaft, ob die den Namen Mutter überhaupt tragen dürfen. ;D

Und laß dich hier nicht provozieren.

Mütter können den Vater nicht ersetzen, auch wenn sie es sich so wünschen. ;D

Und was der Hammer ist, daß diese Mütter einfach bestimmen können, wenn sie heiraten, daß der neue Mann dann der Vater des Kindes wird.

Da fliegt mir der Draht aus der Mütze. :(

Wünsche dir auch einen schönen Abend.

Gruß





03.11.2004 22:07 • #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag