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Wenn man "Täter" genannt wird und das "Opfer" geht

Donar
Solange es wirklich anonym ist und keinerlei Rückschlüsse auf den Verfasser oder die Frau zulässt, kann dir niemand etwas verbieten, denn es muss von der Gegenpartei beweisbar sein, dass du das bist.
Es darf aber wirklich, wirklich keine Rückverfolgung möglich sein.
Kontrolliere alle Texte nochmals und allenfalls auch andere, welche du zu anderen Themen verfasst hast.

Ansonsten kannst du ja den Anwalt bitten, dir darzulegen, wie sie zur Annahme kommen, dass du das seist und sie dir das doch bitte beweisen sollen.

LG

Chris

06.09.2018 16:52 • x 1 #151


Rinah
Wow, das ist krass. Wo wäre der Sinn dieser Foren wenn man hier nicht anonym über seine Probleme und Gefühle reden dürfte? Vielleicht ist das auch mal wieder so ein netter Anwaltsversuch, da Anwaltsschreiben immer so bedrohlich wirken.

Ist ja doof, dass sie sich bloßgestellt fühlt, aber solange Du sie nicht namentlich erwähnst oder sonst Rückschlüsse auf Ihre Person gegeben hast, hast Du glaube ich nichts zu befürchten. Es steht ihr ja frei sich auch anonym Luft zu machen.

Mal abgesehen davon dürfen, soweit ich weiß, Webseitenbetreiber gar nicht ohne weiteres Deine Daten herausgeben, auch keinem Anwalt, solange keine Straftat vorliegt. Freie Meinungsäußerung ist glaube ich keine Straftat, solange man nicht beleidigend oder in irgendeiner anderen Form Menschen öffentlich bloßstellt und Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Ich vermute, eigentlich weiß das auch ihr Anwalt, aber es ist ein Versuch Dich ruhig zu stellen.

Ich würde dort weiterhin posten als sei nichts passiert, dieses Anwaltsschreiben dort auf keinen Fall erwähnen. Im Grunde geht es da ja auch um Dich und nicht um sie, oder nicht?

07.09.2018 09:22 • x 1 #152


A


Wenn man "Täter" genannt wird und das "Opfer" geht

x 3


P
Okay, hast du selber einen Anwalt gefragt, was das Schreiben ihres Anwaltes soll?

Ich stolpere noch immer über den Begriff des Stalkens. Bisher dachte ich Laie, dass es sich dabei um aktives Nachstellen ginge.
Du hast sie doch gar nicht angesprochen, sie angeschrieben oder sie verlinkt.
Wenn du da eine Erklärung hast, wäre es cool diese auch zu erfahren.

07.09.2018 22:35 • x 1 #153


S
Ja, hab gefragt. Die Antwort: ich soll doch einfach aufhören, über sie zu schreiben. Ich habe hier leider eine Rechtsvertretung, die nicht versteht, dass ich anonym über mein Leben und meine Gefühle schreibe und das Millionen Menschen im Netz so machen. Ich hab auch andere Accounts in soziale Netzwerke, halbwegs anonym. Es wird jetzt also erwartet, dass ich nie wieder irgendwas über diesen Abschnitt meines Lebens schreibe, weil die EX das recherchieren und lesen könnte und das nicht will? Ich schreibe nicht, damit die EX das liest. Sie ist nicht der Empfänger. Nirgends ihr Name. Es ist für das Internet. Sie folgt mir nicht auf diesen Accounts. Sie will mich nicht sehen, nicht hören in RealLife, aber sie macht meine Accounts ausfindig, stellt mir nach, um ihre Erwartung erfüllt zu sehen, dass niemand über das liest, was ich zu sagen habe. Ich kann nicht dieses Recht verlieren, weil jemand nach meinen anonymen Accounts recherchiert und für immer verhindern will, dass ich über mein Leben mit ihr schreibe.

08.09.2018 12:56 • #154


P
Dann schreib doch eine Biographie und veröffentliche diese. Nennt man wohl therapeutisches Schreiben. Wenn ihr das lieber ist?!
Oder in Romanform. Fiktion ist wohl rechtlich nicht anfechtbar. Biographien müssen wohl nachweisen können.
Okay, ist n bißchen böse vorgeschlagen, aber bei sowas kommt bei mir der Gerechtigkeitssinn durch, der mir irgendwie hier fehlt.

Auf der anderen Seite, wie schreibst du denn dort über sie? So reflektiert wie hier?

08.09.2018 18:16 • x 1 #155


Rinah
Deine Rechtsvertretung macht es sich aber ganz schön einfach.
Ich würde nichts ändern, ich denke, man müsste erstmal beweisen, dass sie gemeint ist. Und dass DU der Autor bist. Das dürfte schwierig werden.

10.09.2018 08:13 • x 1 #156


_Tara_
Meiner persönlichen Rechtsauffassung nach denke ich, dass sie das dulden muss, dass Du Dein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung - zumal anonym und ohne Angabe von persönlichen Daten - in der Öffentlichkeit wahrnimmst.
Hier habe ich etwas Interessantes dazu gefunden:

Auch wenn man einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt hat, kann es sein, dass der Betroffene diesen Eingriff dulden muss. Dies ist der Fall, wenn sich derjenige, der in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift, wiederum selbst auf Grundrechte berufen kann, die diesen Eingriff rechtfertigen.

(Quelle: http://www.ra-plutte.de/persoenlichkeit . erletzung/)

Solange Dir keine einstweilige Verfügung vorliegt, würde ich weitermachen, wie bisher und mich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

10.09.2018 08:38 • x 1 #157


P
Genau, erinnert mich an meinen guten Scheidungsanwalt. Die anderen haben (unverschämte Sachen) gefordert, er hat Nein geantwortet und meinte entspannt zu mir, dass sie das erst mal ordentlich begründen müssten. Zur Not würde es vor Gericht ausgefochten. Aber es wäre üblich, erst mal etwas zu Fordern und dann zu schauen, ob die andere Partei sofort einknickt. Das wäre dann einfach und praktisch.
Nach dem zweiten Brief war Ruhe.

10.09.2018 09:16 • x 1 #158


S
Ich schreibe dort Gefühle hin - mal bedauernd, mal solche, die mir bei der Verarbeitung helfen: Hätte ich damals verstanden, was ich heute verstehe, hätte unsere Liebe mehr als nur eine Chance gehabt. Daraus wird im Anwaltsschreiben, dass ich akzeptieren soll, dass es vorbei ist denn das jämmerliche Betteln belästigt die Mandantin.

Es ist nicht das erste Schreiben, in dem ich als Bettler und jämmerliche Person beschreiben werde. Wie sagte sie kurz nach der Trennung, als ich Abstand wollte um Zeit für mich zu haben: Komm damit klar!

11.09.2018 08:57 • #159


Rinah
Wow, was für eine empathische Frau...

11.09.2018 09:20 • #160


F
Ich denke ohne namen und rückschlüsse über ihrer arbeit wohnung ect. Ist das ein freier text der zu jeden treffen könnte. Unterlassung kann man nur klagen wenn gezielte rückschlüsse zu einer bestimmten person vorliegen. In deinen fall kann das wohl jeder sein. Selbst dein Themenname ist nicht der wahrheit entsprechend also wird daraus sicher nichts. Ich würde nur vorsichtig sein wenn du in anderen netzwerken verlinkungen machst die es näher nachvollziehbar machen um wen es sich handeln könnte.
Rechtsauskunft würde dich absichern.
Bei stalkern werden bewusst personen bekannt gegeben um sie in schlechtes licht zu rücken. Ich sehe keinen grund jedenfalls gegeben.

11.09.2018 10:17 • x 1 #161


S
Zitat von Rinah:
Wow, was für eine empathische Frau...


Glaubst du mir, wenn ich dir sage, dass sie sich eigentlich nicht aus Probleme Anderer raushalten kann, dass sie eigentlich sofort zur Stelle ist, wenn jemand Hilfe braucht, dass sie anders war? Aber wehe, jemand verstößt gegen ihre Glaubenssätze. Dann hat dieser Mensch sein Recht auf Empathie verwirkt. Der bin ich gerade.

11.09.2018 10:37 • #162


Rinah
Ja, glaube ich Dir. Kann aber auch sein, dass sie so gern für andere da war um sich selbst Bestätigung zu holen.. Ist natürlich jetzt reine Spekulation, kenne sie ja nicht.
Klingt ein wenig so, dass sie nur zu Ihren Bedingungen gibt und aber sehr gerne nimmt.

11.09.2018 11:13 • x 1 #163


E-Claire
Alter Falter!

@score das ist ja mal ne Situation.

Paß auf, niemand kann Dir hier eine echte Rechtsauskunft geben, aber das dürfte Dir ja klar sein. Im Grundsatz gilt, wie einige Nutzer schon dargestellt haben, daß Du einerseits ein Recht auf Meinungsäußerung hast, dem aber wiederum Grenzen durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Grenzen gesetzt werden können. Dabei kommt es immer wieder zu Abwägungen. Grundsätzlich sind Äußerungen in Sozialen Medien natürlich zunächst erlaubt.

Niemand kann Dir die Nutzung solcher Medien per se verbieten.

Stellen Meinungsäußerungen allerdings eben Beleidigungen dar oder sind diese geeignet, (eventuelle auch eben psychische) Schäden für die Person, um die es geht, hervorzurufen, dann muß eben geschaut werden, inwieweit das Persönlichkeitsrecht des anderen grenzziehend gegenüber der freien Meinungsäußerung wirkt.

In Deinem Fall kommt aber etwas anderes hinzu. Irgendwo hier im Thread berichtest Du von einer Gewaltschutzandrohung. Es sehe nicht, ob aus dieser nun etwas geworden ist oder auch nicht, aber die steht zumindest ja mal anwaltlich angedroht (heißt auch noch nichts) im Raum.
Reden wir über solcherlei, reden wir eben auch über Stalking, daß im Strafgesetzbuch (zumindest in Deutschland) unter dem hübschen Titel Nachstellung zu Hause ist. Wichtig dabei ist zu verstehen, daß dies nicht nur physisch sondern eben auch mittels Telekommunikationsmitteln und sonstiger Mittel passieren kann. Allerdings muß dies die Lebensgewohnheiten der anderen Person schwerwiegend beeinträchtigen.

Es wird aller Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen, wenn Ex einfach mal lustig behauptet, daß sie sich gestört fühlt.

Als Jura-Tipp würde ich den eigenen Rechtsbeistand bitten, eine Antwort zu verfassen, in der die Gegenseite gebeten wird substantiiert darzulegen, um welche Postings es sich konkret handelt. Dann kannste mal schauen, was denn so vermeintlich aufstößt.

Dennoch würde ich als Praxistipp Dir sehr ans Herz legen, genau zu überprüfen, inwieweit Du Äußerungen getan hast, die Rückschlüsse auf sie erlauben und Dir eventuell anraten, Dir neue Profile zuzulegen. Auf bestimmten Plattformen lassen sich ja die alten Profile statt zu löschen auch erst einmal ne Runde still legen. Dennoch würde ich wirklich über vorübergehend neue nachdenken.
Diese dann aber auch absolut clean halten. Das heißt, natürlich darfst Du Deine aktuelle Gefühlslage zum Ausdruck bringen, solltest aber eben keinerlei Bezugspunkte zur Ex aufweisen.

Dieser Vorschlag deshalb, weil ich nicht beurteilen kann, ob Ex da nicht von auch anderen Motiven getragen mögliche Munition sammeln möchte. Man denke an Umgangsrecht und andere Geschichten.
Dies kommt seltener vor, als bestimmte politische Aktivisten suggerieren, aber das bedeutet nicht, daß es sie überhaupt nicht gäbe.

Juristische Mittel sind durchaus häufig (kommt auf das Gebiet drauf an) von psychologischen Komponenten getragen bzw beeinflusst.

Wir nehmen diese Luftmatratzendiskussion, während eurer Erziehungsberatung. Du hast die Wahl zwischen Pest oder Cholera. Entweder nimmt Deine Frau die Situation tatsächlich so wahr, sprich sie glaubt wirklich, daß dir nicht zu trauen ist, weil wegen und als du 1992 mal die falsche Butter mitgebracht hast oder sie nutzt diese Argumentation von ihre eigene Zwecke. (Die Wahrheit, so es eine gibt, liegt zumeist immer dazwischen)

Genauso die Gewaltschutzandrohung. Es wäre möglich, daß Deine Frau Dein Handeln eben als ein solches wahrnimmt, wovor sie sich zu schützen sucht; dein track record ist meines Empfindens nach nicht hilfreich, weil Du nach wie vor, noch immer mit ihr helfen wollen etc argumentierst, was mir suggeriert, daß Du noch immer nicht verstanden hast, daß Deine Frau eine eigene Persönlichkeit mit eigener Entscheidungskompetenz ist, das schließt ein, daß Deine Frau eben auch Dinge machen darf oder Entscheidungen treffen darf, die Du für falsch hältst.

Genauso ist es aber möglich, daß sie die Gewaltschutzandrohung eben zu anderen strategischen Zwecken verwendet, diese können wirtschaftlich, faktisch oder psychologisch sein.

Was aber zunächst mal in jedem Fall gegeben ist, Deine EX möchte ganz offensichtlich keinerlei Kontakt.

Und jetzt kommen wir zur einfachen Gretchenfrage:
Zitat von score:
Ich schreibe nicht, damit die EX das liest. Sie ist nicht der Empfänger. Nirgends ihr Name. Es ist für das Internet.

Wenn das absolut stimmt und Du nicht im geringsten hoffst, daß sie es liest, nie in den letzten 6 (!, sorry aber 2 Monate kein Kontakt ist eine beachtliche Leitung für Dich, würde mich als Gegenseite aber noch nicht überzeugen) Monaten gehofft hast. Da nicht ein klitzekleines Fitzelchen die Überlegung drin war, daß deine Posts etwas ändern könnten.

Dann achte einfach wirklich darauf, die Anonymität zu waren (wie schaut es mit gemeinsamen Bekannten aus, die den Adressaten aka Deine Ex identifizieren könnten?, ihr erzählen könnten, was Du postest?) und laß Dich nicht beirren.

Wenn Du aber diese Frage nicht mit einem absoluten (!) nein, ich wollte sie damit nicht erreichen, beantworten kannst, dann würde ich Paragraphen, Paragraphen seinlassen, und vielleicht einfach nur mal ne runde 4-6 Monate analoges Tagebuch schreiben, bis sich die Gemüter beruhigt haben.

Zitat von score:
und für immer verhindern will, dass ich über mein Leben mit ihr schreibe
Nein nicht für immer, nur momentan und vielleicht eben auch nur so lange bis Dein Leben aus etwas anderem als Ex besteht.

Viel Kraft für dich.

12.09.2018 16:49 • x 2 #164


A


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