Zitat von Wulf:Es gibt auch Mietverträge mit einer Mindestmietdauer und 4 wöchiger Kündigungsfrist.
Werden in manchen Städten gerne angewandt.
Da kann ich nichts zu sagen..... habe ein Haufen Wohnungen zwischen den großen Städten....
soweit ich weiß gibt es dieses Kündigungsrecht nur einseitig für den Mieter mit 4 Wochen (z.B. Jobwechselin eine andere Stadt oder Bundesland) da kommt er sogar im Standardvertrag früher raus als nach 3 Monaten. Der Vermieter kann aber nicht bei der Mindestmietdauer und 4 wöchiger Kündigsfrist seinseits nicht kündigen, da gelten die gesetzlichen Fristen (mind. 3 Monate).
Egal was der Mieter unterschrieben hat, er ist relativ gut geschützt.
Der TE sollte sich da jetzt erstmal nicht so den Kopp machen..... wichtiger ist erstmal die Wahrheit herauszufinden für die Hauruck Aktion seiner Holden.... das ist mehr im Busch.
Wenn die wirkliche Warheit auf dem Tisch liegt, kann man alles neu bewerten und dann den Weg für einen Neuanfang suchen.
Er soll jetzt nicht zuviel Hoffnung haben und ein bisschen mehr an sich denken und nicht auf sie zugehen, bez. Ausstieg aus Mietvertrag und co...... Wenn sie dann ihren Willen hat...zieht sie komischerweise direkt beim Next ein....
Nichts überstürzen bitte.
Sie will nicht mehr, bitte schön...... soll sie die Wohnung nehmen und Dich aus dem Mietvertrag lassen und Du gehst deinen Weg beruflich wie Du es möchtest und nicht gezwungenermaßen der Situation heraus.
Erstmal kühlen Kopf bekommen ! ( Ich weiß... ich leichter gesagt als getan......) Echt Kacke deine Situation !
Der Mitfuehlende