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Wie werde ich ihn los nach Betrug?

B
Liebe Te!
Wenn,etwas Gras über die Sache gewachsenen ist dröselt die Wertgegenstände Möbel? auf die ihr gemeinsam? bezahlt habt. Was er allein angeschafft hat händigst du aus.
Je nach Möglichkeit sollte er schauen ob bei seinem Vater noch Platz ist für die Anschaffungen.
Die Frage warum er nicht geht finde ich auch immer faszinierend. Ist es Bequemlichkeit, die Komfortzone nicht verlassen wollen oder hängt er noch irgendwie an dir?

20.10.2020 09:10 • x 2 #16


MissLilly
Alles klar, die TE hat ihr Statement zum Thema Beziehung / Liebe gesetzt und das gilt es meiner Meinung nach zu akzeptieren!

Wenn er sich nun also weiterhin weigert die Wohnung zu verlassen, dann wird dir unter diesen Umständen nichts weiter übrig bleiben als die Polizei zu rufen und ihn aus der Wohnung zu befördern!
Wenn er dann auch immer noch nicht dazu bereit sein sollte, sich mit dir darauf zu einigen wer welche Gegenstände behält bzw. mit nimmt, dann entscheide du einfach und stell ihm die Sachen bei Papa vor die Tür. Dort ist er schließlich gemeldet.

Eines muss ich allerdings sagen finde ich irgendwie schon komisch wenn ich mal ehrlich bin.
Du kommst sehr taff und abgeklärt rüber. Weißt ziemlich genau was du willst und hast es geschafft eine absolute Konsequenz bei der Beendigung der Beziehung an den Tag zu legen.
Und jetzt eröffnest du einen Thread, um zu fragen wie du ihn aus der Wohnung bekommst, obwohl du auch hier schon weißt, dass das rein rechtlich betrachtet kein Problem ist? Dann bringst du eure Gegenstände mit ins Spiel, wobei doch auch das hier nicht das größte Problem sein dürfte oder? Schließlich vergammeln die Sachen bei dir doch nicht oder ? Verstehe nicht, warum du ihn nicht einfach erstmal konsequent der Wohnung verweist und ihn sich überlegen lässt, wie oder wann er die seinen Anteil an den Möbeln abholt?!

20.10.2020 09:19 • x 2 #17


A


Wie werde ich ihn los nach Betrug?

x 3


B
Also ich verstehe die Te schon. Wir wissen ja nicht wie hartnäckig er ist. Und,wenn man oft liest um was für Mist ( Gegenstände) bei Trennungen gestritten werden kann finde ich es nicht abwegig.

20.10.2020 09:24 • x 4 #18


tina1955
Zitat von Gastina:
Nach 1 Ausrutscher rauswerfen?
hört sich an, als sei die Liebe wohl nicht so groß gewesen. Ich würde ja dann an seiner Stelle von alleine gehen, aber seis drum.
Und ja. Der Gesetzgeber verhindert es zum Glück, dass Leute von einem Tag auf den anderen auf der Straße sitzen müssen.



Es kommt darauf an, wie verletzt man sich fühlt, wie verraten usw.
Ich bin nach 1 Ausrutscher meines Mannes gegangen, nach knapp 30 Jahren, wir haben uns mit 16 kennengelernt. Ich kenne mich, kann nicht vergessen, nicht verzeihen. Das Zusammenleben danach, wäre für uns beide die Hölle gewesen.
Und ich habe nicht 1 Tag bereut. I'm Gegenteil mein Glück noch mal gefunden und inzwischen schon wieder 10 Jahre mit einem neuen Mann.

20.10.2020 09:27 • x 3 #19


tina1955
Sorry, war OT...

Wie bekommt sie TE ihn aus der Wohnung?
Wenn er im Mietvertrag steht, seine Matratze in ein Zimmer räumen, seine Klamotten dazu. Kein Wort mehr, nichts gemeinsam machen.



Steht er nicht im Mietvertrag, dann soll er sofort dort hin, wo er polizeilich gemeldet ist.

Man muss keine unliebsamen Besucher in der Wohnung dulden.

20.10.2020 09:34 • x 1 #20


T
Zitat von bloody_sunday:
Ich will ihn auch so schnell wie möglich aus der Wohnung haben, am liebsten bereits gestern, ich bin ihm nach dem Betrug doch zu nichts verpflichtet oder sehe ich das falsch?


DAS ist die Grundaussage, die hier wegen der Unsicherheit/Unwissenheit der TE im Raum steht. Hierzu wollte Sie Meinungen haben. Punkt.

Zitat von MissLilly:
Alles klar, die TE hat ihr Statement zum Thema Beziehung / Liebe gesetzt und das gilt es meiner Meinung nach zu akzeptieren!

So isses! Kann man doof finden oder hinterfragen - muss man aber auch nicht, wenn man einfach die implizite Frage der TE beachten kann/möchte.

Zitat von MissLilly:
Eines muss ich allerdings sagen finde ich irgendwie schon komisch wenn ich mal ehrlich bin.
Du kommst sehr taff und abgeklärt rüber. Weißt ziemlich genau was du willst und hast es geschafft eine absolute Konsequenz bei der Beendigung der Beziehung an den Tag zu legen.
Und jetzt eröffnest du einen Thread, um zu fragen wie du ihn aus der Wohnung bekommst, obwohl du auch hier schon weißt, dass das rein rechtlich betrachtet kein Problem ist?

Weiss sie ja eben NICHT. Sie stellt sich den Vorgang vor, hat aber Zweifel (ich bin ihm nach dem Betrug doch zu nichts verpflichtet oder sehe ich das falsch?). Sie wollte sich hier andere Meinungen zu ihrer Denke einholen. Korrekteste Aussage dazu: Hol dir eine Rechtsberatung an die Hand. Punkt.

Zitat von MissLilly:
Verstehe nicht, warum du ihn nicht einfach erstmal konsequent der Wohnung verweist

Vermutlich hat sie es schon - woher sollte sie sonst die Erkenntnis haben nur akzeptiert er die Trennung nicht und will auch nicht ausziehen?
Zitat von tina1955:
Wenn er im Mietvertrag steht, seine Matratze in ein Zimmer räumen, seine Klamotten dazu. Kein Wort mehr, nichts gemeinsam machen.

Und sich damit das Leben selbst zu Hölle machen? Es ändert nichts an dem Fakt, dass er (wie bisher) in der Wohnung verbleibt. Sie möchte eine Lösung - kein Verschieben (haha, im wahrsten Sinne) der Problematik.

Zitat von tina1955:
Steht er nicht im Mietvertrag, dann soll er sofort dort hin, wo er polizeilich gemeldet ist.

Soll.... hier liegt das Problem: er SOLL! Ja, das ist das Grundanliegen der TE. Aber er kommt dem nicht nach. Darum gibt es diesen Thread hier.

Zitat von tina1955:
Man muss keine unliebsamen Besucher in der Wohnung dulden.

Korrekt! Aber hier liegt das Problem im Detail. Er ist KEIN Besucher sondern Mitbewohner - egal ob er im Mietvertrag steht oder nicht.

20.10.2020 10:00 • #21


MissLilly
Zitat von Tin_:
Soll.... hier liegt das Problem: er SOLL! Ja, das ist das Grundanliegen der TE. Aber er kommt dem nicht nach. Darum gibt es diesen Thread hier.


Sorry, aber da nun geklärt ist, dass er gar keinen Anspruch darauf hat in der Wohnung zu verbleiben, ab aber es ungeachtet dessen trotzdem tut und es die TE offenbar nicht schafft ihn ohne Hilfe aus der Wohnung zu befördern (lieber gestern als heute wohlgemerkt) verstehe ich nicht, was so schwierig daran ist, einfach die Polizei dabei zu bitten behilflich zu sein ?! Das ist doch die schnellste und einfachste Lösung. Aber das scheint hier ja konsequent überlesen zu werden. Bei der Konsequenz die die TE bisher an den Tag gelegt hat, dürfte das doch wohl nicht das Problem sein oder gar ein schlechtes Gewissen oder Mitleid mit ihm hervorrufen, oder ?!

20.10.2020 10:13 • x 1 #22


_Tara_
Die Polizei hat wohl anderes zu tun, als private Beziehungsprobleme (Fremdgehen + Rausschmiss als Konsequenz) zu lösen, solange dabei keine Gewalt im Spiel ist. Anwälte oder Rechtsberatungen werden von dem, der sie in Anspruch nimmt, dafür bezahlt, dass sie in so einem Fall über die Rechte und Möglichkeiten aufklären. Deren Job ist es, in solchen Fällen zu beraten. (Dafür gibt es ja Privat-/Miet-/Verkehrsrechtschutz.) Nicht der der Polizei.

20.10.2020 10:25 • x 2 #23


T
Zitat von MissLilly:
Sorry, aber da nun geklärt ist, dass er gar keinen Anspruch darauf hat in der Wohnung zu verbleiben,

Ist es eben NICHT! Er HAT Anspruch darauf in der Wohnung zu sein, da es ein gemeinsamer Hausstand ist.

Zitat von MissLilly:
verstehe ich nicht, was so schwierig daran ist, einfach die Polizei dabei zu bitten behilflich zu sein ?!

Die Polizei kann da NICHTS machen, da er Mitbewohner ist, kein Besucher. Die Polizei spricht nicht Recht, sie führt nur aus und achtet auf die Einhaltung der Gesetze.

Zitat von MissLilly:
Das ist doch die schnellste und einfachste Lösung. Aber das scheint hier ja konsequent überlesen zu werden.

Nope - DU hast überlesen, dass es hier keine Klärung geben kann, da es hier keinen Anwalt gibt, der eine Rechtsauskunft geben kann. NEIN, es ist nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.

20.10.2020 10:25 • x 1 #24


B

20.10.2020 12:42 • x 1 #25


S
Immer diese Dramen.
Hier kann man emotionslos einen Auszugstermin vorgeben.
Natürlich muss 4 Wochen Zeit zum Auszug angeboten werden.
Sollte kein Problem sein, aneinander vorbeizuleben, vor allem, wenn die Fronten geklärt sind.
Viele wohnen zusammen in trauter Familienkulisse und stehen sich völlig rational gegenüber.
Sicher kann man Stress suchen, wenn keiner zu finden ist?....Na, dann entwickelt man eben Dramen.

20.10.2020 16:28 • #26


M
Er wohnt dort, ist dort aber nicht gemeldet? Habe ich das korrekt verstanden? Weiß dein Vermieter von deinem Dauerbesuch? Und wie ist die Bezahlung der Nebenkosten geregelt?
Also, rein rechtlich muss man sich irgendwann ummelden oder einen Zweitwohnsitz anmelden. Wenn er schon länger ausschließlich bei dir wohnt, zur Miete beiträgt und Möbel mitangeschafft hat, dann wirst du dich mit ihm auseinandersetzen müssen, denn du hast dich mit ihm zusammen durch das Miet-Gemauschel gemeinsam in die rechtlichen Nesseln gesetzt.

20.10.2020 18:22 • #27


G
Zitat von bloody_sunday:
am Sonntag hat mich auf FB eine Frau angeschrieben und mir gebeichtet, dass sie mit meinem jetzt Ex einen ONS hatte und meinte es mir erzählen zu müssen.


Woher weißt Du, dass das stimmt?

20.10.2020 18:59 • x 1 #28


A


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