Zitat von Dudo: nein ist es nicht, stell dir vor ihre Wohnung fackelt ab, oder wird duch einen Wasserrohrbruch unbenützbar, wird sie sich keine Wohnung ums teure Geld mieten, wenn sie Eigentum hat, bei dem Wohnungsmarkt wo es in den Sternen steht, wann du eine Bekommst
Das müsste dann erstmal nachweisbar sein. Eigenbedarf muss man heute gut belegen können... glaub mir, ich war auch mal Vermieterin... heute wird man vom Staat halb enteignet, wenn man Wohneigentum besitzt, das man vermietet. Einerseits verständlich, dass vulnerable Mieter geschützt werden sollen! Andererseits wird viel zu wenig in sozialen Wohnungsbau investiert, es gibt Einzelfälle, in denen es dem Besitzer und Vermieter einer einzelnen Wohnung (nicht jeder, der vermietet ist ein Großeigentümer mit zig Immobilien) eigentlich nicht zumutbar ist, privat jemand Fremden dort aufzufangen, wo der Staat versagt.
Aber gut, völlig anderes Thema...
Ich sehe hier definitiv keine Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines nicht gemähten Rasens...
Und, richtig, @PapaInWarteschl, solange du offiziell noch Mieter bist, könntest du damit helfen, falls deine Freundin das nicht kann... wobei ich mich frage - ist der Grund so riesig..? Sofern man nicht körperlich krank ist, sollte selbst mit Baby ab und an mal rasenmähen möglich sein. Meine fast 80-jährige Schwiegermutter mäht ihren Rasen problemlos selbst... man muss es ja nicht jede Woche machen, dann ist das Gras halt mal bisschen länger. Solange man den Punkt erwischt wo der Mäher es noch packt, geht's doch...
Denke aber, das ist hier ein absolut irrelevanter Nebenschauplatz.