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11,5 Jahre + Wunschkind Trennung wegen Online-Mann
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unbel-Leberwurs. Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Und dass wir weiterhin ein Gemeinschaftskonto haben, von dem diese Kosten abgehen. Auch sollen alle weiteren Kosten wie Lebensmittel, Einkauf usw. davon abgehen und beide ihre Einnahmen darauf einzahlen.
Warum so kompliziert? Du überweist ihr die anteiligen Kosten fürs Kind, fertig.
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x 6#1891
alleswirdbesser Mentorin
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@PapaInWarteschl ich glaube, dass das Jugendamt so ein Vertrag herzlichen wenig interessieren würde, sollte sie dort doch einen Titel beantragen. Auch sonst wird das als Ausgabe kaum berücksichtigt, anders als Unterhaltszahlungen. Denke ich zumindest. Ich würde mich an deiner Stelle nicht darauf einlassen und das bezahlen, was ihr zusteht.
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x 3#1892
A
11,5 Jahre + Wunschkind Trennung wegen Online-Mann
x 3
alleswirdbesser Mentorin
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Zitat von Ameise_78:
Ob ihr das Jugendamt wirklich braucht..?
Das JA nimmt dafür kein Geld und zwar die nächsten 18 Jahre lang.
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#1893
D
Dudo Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Und dass wir weiterhin ein Gemeinschaftskonto haben, von dem diese Kosten abgehen. Auch sollen alle weiteren Kosten wie Lebensmittel, Einkauf usw. davon abgehen und beide ihre Einnahmen darauf einzahlen.
was soll das, will sie dich als Rettungsanker binden, falls es mit Next in einem Bauchfleck endet und in der Zwischenzeit sollst du ihn Mitfinanzieren
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x 2#1894
alleswirdbesser Mentorin
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Ich würde mich auf keinen Fall darauf einlassen, weder das gemeinsame Konto, noch im Mietvertrag bleiben. Sie meint ja alles zu behalten und nur dich loszuwerden. Ich denke mit gesetzlichen Vorgaben bist du besser dran und raus aus der Haftung.
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x 6#1895
aequum Mitglied
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@PapaInWarteschl Auch ich kann dir nur raten, das auf keinen Fall zu unterschreiben.
Ich habe den Eindruck, dass auch sie sich bereits darüber informiert hat, was ihr rechtlich zustehen würde und welche Rechte du als Vater rein hast. Offensichtlich hat sie festgestellt, dass dir gesetzlich wesentlich mehr zusteht als von ihr gedacht. Und das betrifft einfach alles: Deine Rechte als Vater, die gemeinsame Wohnung, den Hausstand und eben auch das Finanzielle.
Auch das mit der Wohnung sehe ich als sehr kritisch, denn rechtlich betrachtet, muss der aktuelle Mietvertrag gekündigt werden und ein neuer Vertrag mit der Person erstellt werden, die dort weiterhin wohnen wird. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, weiterhin an dich oder an sie zu vermieten, sondern kann die Wohnung ebenso an ganz andere Menschen vermieten. Das würde bedeuten, dass ihr Beide ausziehen müsstet.
Sei bitte so klug und gehe zum Anwalt, denn es muss z.B. auch explizit in EUR aufgeführt sein, wie das gemeinschaftlich angesparte Geld, sowohl auf dem Konto als auch in bar Zuhause aufgeteilt wird. Was ist mit dem Geld welches sie bereits vom Gemeinschaftskonto abgehoben hat und mit den 2100 EUR in bar?
Fragen über Fragen welche geklärt werden müssen.
Wie sieht es mit der Betreuungsvereinbarung aus?
Was ist mit dem Reiseverbot mit Kind das Land zu verlassen?
Was ist mit dem Hausverbot für den Esten solange ihr noch beide im Mietvertrag steht?
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x 8#1896
C
Casey Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Der zweite Vertrag ist, dass ich auf das Haus verzichte, quasi per sofort meinen Schlüssel abgebe und sie die Miete und Nebenkosten allein übernimmt. Außerdem übernimmt sie die Haftung für alles weitere im Haus. Also alles rückwirkend zum 01.04. oder zum 01.05.
Da reimt sie sich ja wieder was zusammen.
Zitat von aequum:
Auch das mit der Wohnung sehe ich als sehr kritisch, denn rechtlich betrachtet, muss der aktuelle Mietvertrag gekündigt werden und ein neuer Vertrag mit der Person erstellt werden, die dort weiterhin wohnen wird. Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, weiterhin an dich oder an sie zu vermieten, sondern kann die Wohnung ebenso an ganz andere Menschen vermieten. Das würde bedeuten, dass ihr Beide ausziehen müsstet.
Genau so.
Zitat von PapaInWarteschl:
Leider hat mich meine Schwiegermutter dazu gebracht, zu versuchen, etwas über ihn herauszufinden und das habe ich. Ich weiß nun, wie er definitiv aussieht und das macht's mir leider nicht leichter, denn er sieht nicht mal besser aus als ich. Das ist schon echt blöd so.
Es geht sich nicht um das Aussehen. Es geht sich um das Schaffen von Illusionen, Love Bombing und Fast Forwarding. Verliebtheit ansich ist wie eine kleine Psychose. Mit der Realität erst gar nicht konfrontiert zu werden, schafft Freiräume für überbordene Glückshormone, das ist wie eine Gehirnwäsche/Sucht.
Er weiß wie es geht. Sie fiel drauf rein. Das ist alles. Es hat null mit dir zu tun.
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x 8#1897
D
Dudo Mitglied
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sie weis ganz genau das eine Teilung das endgültige aus Bedeutet, was sie nicht Akzeptieren will, denn sie will den Fußtritt verteilen, wenn sie es will und bis dahin den TE an sich Binden
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x 4#1898
GreenTara Mentorin
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Zitat von Casey:
Es hat null mit dir zu tun.
Den Satz möchte ich aufgreifen. @PapaInWarteschl Weder seine Strategie noch ihre Vorschläge, wie sie ihre Blase absichern möchte. Du gehst deinen eigenen Weg, und der ist nicht von ihrem schwankenden Willen abhängig. Ich würde auch nicht proforma, aber verantwortlich im Mietvertrag bleiben. Es geht vorrangig nichteinmal darum, Nutznießer zu unterstützen. Sondern um Rechtssicherheit und Eigenverantwortung. Lasse dich neutral beraten, und präsentiere deine Vorschläge. Ruhig, aber bestimmt. Du kennst dann deine Rechte und Pflichten, und brauchst dich nicht von ihrer Angstbeißerei bestimmen zu lassen. Gib ihr keine unnötige Macht.
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x 8#1899
aequum Mitglied
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@PapaInWarteschl Noch ein Hnweis. Wenn ihr euch gemeinsam einen Anwalt nehmt ist dieser immer nur dem Auftraggeber verpflichtet diesen rechtlich zu vertreten.
Würde also den Anwalt wählen und dort einen Termin machen, würde sie automatisch diejenige sein, die, wenn es hart auf hart kommt, rechtlich vertreten wird.
Also ist unbedingt Vorsicht geboten.
Ausserdem könnte dir später alles das vor die Füße fallen was nicht bedacht, bzw. was nicht schriftlich verklauseliert wurde.
Wichtig! Alles was euer gemeinsames Kind betrifft sollte beidseitig zustimmungspflichtig sein.
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x 4#1900
PapaInWarteschl Mitglied
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Also ich wäre auf jeden Fall der, der dabei mehr gibt und weniger bekommt. Am Ende bezahle ich - wenn sie ihre Miete selbst bezahlt - knapp das 4-fache ein bzw bleibt von mir das 4-fache, aber ich sehe am Ende nur die Hälfte von allem. Ich gebe ihr 2 Tage Zeit, das zu überdenken und mit mir einfach endlich alles richtig zu trennen oder ich muss das selbst anstoßen. Ihr sollte doch auch daran gelegen sein, dass ich aus dem Mietvertrag rausgehe, die Kontoführung komplett getrennt wird und sie feste Unterhaltszahlungen bekommt. Gerne auch auf das Gemeinschaftskonto, das kann für das Kind ja erhalten bleiben.
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#1901
E
EineMitleserin Mentorin
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Schließe mich den anderen an. Du hast ja bereits einen Anwalt, kontaktiere ihn und bitte ihn um Rat. Evtl kann er dir genau sagen was in die Vereinbarung rein soll, oder er schreibt sie für dich (je nachdem was für dich besser ist). Geh den klassischen Unterhalts-Weg und lass dich raus nehmen aus allen(!) gemeinsamen Verträgen. Kein gemeinsamer Mietvertrag, kein gemeinsames Netflix-Konto, Internet und Telefon usw usw. Wie hier schon geschrieben: du haftest in allen Verträgen mit! Vollkommen egal, ob am Ende sie oder du Blödsinn angestellt hat.
Und was den Esten betrifft: Bitte, zu deinem eigenen Wohl, schnüffel nicht weiter hinter ihm her. Das macht dich kaputt, weil du immer mehr in die Situation kommst, dich gedanklich mit ihm zu vergleichen. Wenn deine Schwiegermutter mehr über ihn wissen will, soll sie ihre Tochter fragen oder selbst recherchieren. Finde das auch emotional unzumutbar dich damit aufzustacheln. Das zeugt nicht davon, dass sie deinen Schmerz und deine Situation emotional nachvollziehen kann. Pass bitte auf dich auf!
Und zu ChatGPT: wenn sie sich von ihm beraten lässt, solltest du alles ohnehin mit Vorsicht genießen. LLMs stimmen in der Regel sehr gerne und sehr ausführlich dem Schreiber zu. Wenn sie also der LLM schreibt, dass du blöd und gemein bist und sie arm dran und jetzt eine Trennungsvereinbarung braucht zu diesen und diesen Hintergründen, dann wird er völlig unbeirrt irgendwas zusammenzimmern was für sie den maximalen Vorteil bringt (und ihr immer eifrig weiter zustimmen).Du kannst also davon ausgehen, dass alles was sie da hineinfüttert, für sie zum Vorteil wieder heraus kommt.
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x 8#1902
Ragna Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
sagte sie mir, sie fühle für mich nur noch platonisch und für ihn romantisch.
Damit hat sie sich doch klar positioniert. Wenn sie ihren Liebesroman aller Rosamunde Pilcher weiterleben möchte, ist das ihre Entscheidung. Du entscheidest ob du in diesem Buch weiterhin eine Rolle spielen möchtest oder dich aus diesem Groschenroman verabschiedest. Aus der Erfahrung kann ich dir nur mitgeben, man muss erst einmal den Verlust spüren, um zu erkennen, was man verloren hat. Wenn du weiter Standby bist, wird sie das nie erkennen können.
Geh den klassischen Unterhalts-Weg und lass dich raus nehmen aus allen(!) gemeinsamen Verträgen. Kein gemeinsamer Mietvertrag, kein gemeinsames Netflix-Konto, Internet und Telefon usw usw. Wie hier schon geschrieben: du haftest in allen Verträgen mit! Vollkommen egal, ob am Ende sie oder du Blödsinn angestellt hat.
🎯 Absolut richtig und wichtig!
@PapaInWarteschl bitte Sie auch gleich aufzulisten was sie vom gesamten Hausrat (Möbel, usw.) zu 50% behalten möchte. Wohlgemerkt 50% qualitativ und wertmäßig.
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x 2#1904
M
Mia83333 Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Also ich wäre auf jeden Fall der, der dabei mehr gibt und weniger bekommt. Am Ende bezahle ich - wenn sie ihre Miete selbst bezahlt - knapp das ...
Das gemeinschaftskonto solltest du mit ihr löschen, auch wenn es keinen dispo hat, so kann es bei vorhandenen lastschriften ins minus gehen. Mein exmann hat seine Lastschriften abgehen lassen, sodass es 300 Euro im Minus war. Da ein mahnverfahren drohte, habe ich die Differenz bezahlt und das Konto mit seiner Unterschrift löschen lassen. Ich würde an deiner Stelle alles was dich betrifft entfernen, mitgehangen mitgefangen.