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11,5 Jahre + Wunschkind Trennung wegen Online-Mann
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aequum Mitglied
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@PapaInWarteschl Ich würde sogar behaupten, dass da ihr über so viele Jahre in einer egeähnlichen Beziehung gelebt hat, war ihre Abbuchung vom Gemeinschaftskonto sitten-, bzw. rechtswidrig, denn im Falle einer Trennung stehen ihr nur max. 50% der Gesamtsumme zu. Das würde ich ebenfalls rechtlich prüfen lassen.
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x 5#1906
M
Mia83333 Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Also ich wäre auf jeden Fall der, der dabei mehr gibt und weniger bekommt. Am Ende bezahle ich - wenn sie ihre Miete selbst bezahlt - knapp das ...
Auch wenn es unfair ist und du nicht alles bekommst was dir zusteht, hole dir soviel wie möglich auch von dem geld und dann lass es gut sein. Aufgrund der hohen Summe die du gespart hast, wird dir keine Prozesskostenbeihilfe zustehen und alles in einen Anwalt zu verfeuern macht keinen Sinn. Es ist nie genau die hälfte die man bekommt, egal ob verheiratet oder nicht. Wenn du hausrat willst, muss auf deiner Rechnung der Name stehen, sonst wird es schwierig. Mir wäre mein Lebensfrieden wichtiger als alles haargenau auseinander zu nehmen. Natürlich sollst du ihr nicht unnötig zuviel geben.
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x 1#1907
A
11,5 Jahre + Wunschkind Trennung wegen Online-Mann
x 3
aequum Mitglied
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@Mia83333 Alles soweit richtig was du schreibst, nur bin ich da ganz anders gestrickt.
Ich würde tatsächlich alles rechtlich über Anwalt und ggf. gerichtlich einfordern. Gutmütigkeit und/oder Angst, sowie Gutmütigkeit sind nach meinen Erfahrungen keine guten Ratgeber.
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x 4#1908
M
Mia83333 Mitglied
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Zitat von aequum:
@Mia83333 Alles soweit richtig was du schreibst, nur bin ich da ganz anders gestrickt. Ich würde tatsächlich alles rechtlich über Anwalt und ggf. ...
Verstehe ich, man sollte auch fordern was einem einsteht. Ich hab das alles durch vom streiten über Anwälte bis zum Gericht. Es zieht sich ewig und die Frage ist für was? Wenn es nicht gerade um beachtliche summen geht, wäre mir da mein Frieden wichtiger. Und man sollte es abwägen wenn man Anwalt und Gericht selbst zahlen muss. Bei einer klage bekommt man nur Prozesskostenbeihilfe wenn das Vermögen unter 5000 euro geht und je nach Streitwert sind die kosten höher als der nutzen. Der TE sollte auf nichts verzichten, ich möchte lediglich darauf hinweisen das die kosten nicht höher als der Streitwert sein sollten. Ob er von dem gemeinschaftskonto geld zurück bekommen kann weiß ich nicht. Mein Exmann hat mein altes Auto zu 95 % genutzt und es so runter gewirtschaftet das ich ein neues kaufen musste. Rechtlich gelten machend konnte ich nichts 🤷♀ Man lernt halt im Leben dazu.
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x 4#1909
PapaInWarteschl Mitglied
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@Mia83333 Aber nicht in der Form dieser Verträge. Ich bezahle zwar nichts für das Haus, darf nicht rein, soll aber im Mietvertrag bleiben. Offiziell nur, um die Vermieterin nicht zu informieren, aber im Endeffekt will sie sich absichern auf meine Kosten.
Und ich soll dann quasi zu 80% ihren Lebensunterhalt mit finanzieren.
Ich wäre sofort bereit, aus dem Mietvertrag zu gehen, ihr jeden Monat 400Euro zu zahlen (entspricht in etwa dem Unterhalt) und sie kann das ganze Kindergeld haben. Damit lebt sie am Ende abzüglich Miete und NK in der Elternzeit trotzdem mit 1359Euro. Damit kann man wohl Kind, sich selbst, Auto und Versicherungen bedienen.
Ich will einfach nur noch raus aus dem ganzen. Sie wollte die Beziehung nicht mehr, aber ich soll noch Kohle geben? Nein, ich will nicht mehr.
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x 10#1910
M
Mia83333 Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
@Mia83333 Aber nicht in der Form dieser Verträge. Ich bezahle zwar nichts für das Haus, darf nicht rein, soll aber im Mietvertrag bleiben. ...
Du solltest auf keinen Fall ihre Fixkosten Deckeln das muss sie allein. Wenn sie nicht zu den Vermietern gehen will, versuche du es und wenn sie nicht kündigen will bleibt dir nichts anderes ausser einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten, du musst aufjedenfall aus dem Vertrag raus und auch die Vermieter schriftlich informieren das du dort nicht mehr wohnst. Damit du für sämtliche Schäden in der Wohnung nicht mehr haftbar gemacht werden kannst.
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x 2#1911
PapaInWarteschl Mitglied
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Das einzige, bei dem ich noch "nett" und rücksichtsvoll bin, ist, dass ich hoffe, dass sie nicht aus dem Haus fliegt und schnell innerhalb von 3 Monaten eine neue Bleibe braucht. Heißt, da muss ich schauen, wie wir das im besten Fall machen. Und ich muss natürlich hoffen, dass sie dann, wenn ich den einzig logischen Weg gehen will, nicht weiter durchdreht.
Ich muss das irgendwie mit bedacht machen und ihr auch vorteilhaft verkaufen.
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#1912
E
EineMitleserin Mentorin
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Du hast einen guten Draht zum Vermieter, oder? Ich denke, wenn man sich persönlich kennt ist es nochmal was ganz anderes, als bei einem Unternehmen wo irgendein Mitarbeiter unpersönlich zuständig ist. Das ist ja menschlich nochmal eine ganz andere Sache wenn man seiner bisherigen Mieterin mit Säugling kündigt oder nicht.
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x 2#1913
PapaInWarteschl Mitglied
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Ja im Normalfall ist es auch nicht so, dass ich glaube, dass sie rausfliegt.
Alleine schon, weil die Vermieterin extrem kinderlieb ist.
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#1914
E
EineMitleserin Mentorin
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Dann würde ich mir da auch nicht zu viele Sorgen machen. Du hast genug Sorgen im Kopf. Da musst du dir nicht noch zusätzliche aufladen.
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x 1#1915
Harry_50 Mitglied
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@EineMitleserin Jetzt scheint der Kampf jeder gegen jeden richtig loszugehen. Traurig
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#1916
Shum Mentorin
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Hi @PapaInWarteschl schau mal in diesen Thread hinein. Der ist sehr, sehr ähnlich zu deinem. Franek hatte leider immer sehr viel Mitleid mit seiner Ex. Selbst nach der Scheidung immer wieder noch und war ihr finanzielles Backup immerzu. Lass das nicht mit dir machen. Versuch an den Fehlern anderer Personen zu lernen und es gleich anders für dich umzusetzen.
@Harry_50 Ich will keinen Kampf, ehrlich. Ich möchte aber auch nicht ausgenutzt werden, nachdem man mich schon aufs tiefste verletzt hat. Dann lieber endlich alles sauber trennen, jeder bekommt seinen Teil und alles andere geht nach dem, was ihr zusteht. Entweder über Jugendamt und Festlegung des Unterhalts oder eben so privat mit Vertrag NUR über monatliche Zahlungen von mir an sie.
@Shum Danke für den Link, lese ich mir gerne durch. Ich möchte auch gar nicht immer zahlen und machen und tun. Sie will mich nicht, also steht ihr auch nicht mehr zu als das, das gesetzlich geregelt ist. Die Liebe und Fürsorge für das Kind bleiben davon unberührt.
ch will keinen Kampf, ehrlich. Ich möchte aber auch nicht ausgenutzt werden, nachdem man mich schon aufs tiefste verletzt hat. Dann lieber endlich alles sauber trennen, jeder bekommt seinen Teil und alles andere geht nach dem, was ihr zusteht. Entweder über Jugendamt und Festlegung des Unterhalts oder eben so privat mit Vertrag NUR über monatliche Zahlungen von mir an sie.
Das kann ich sehr gut verstehen. Kampf heißt meist auch teuer. So wie ich es verstanden habe, möchte Deine Ex mal so und wieder das Gegenteil.
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x 1#1919
NineN Mitglied
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Zitat von PapaInWarteschl:
Ich wäre sofort bereit, aus dem Mietvertrag zu gehen, ihr jeden Monat 400Euro zu zahlen (entspricht in etwa dem Unterhalt) und sie kann das ganze Kindergeld haben.
Unterhalt für das Kind oder? Mit Betreuungsunterhalt erscheint mir das zu wenig. Das wird dir ein Anwalt aber sicher auch nochmal ausrechnen. Leider wird's vermutlich die ersten Jahre recht teuer für dich. Hat der Vater meiner Kinder auch etwas unterschätzt.
Alles was ihr zusteht solltest du meiner Meinung nach zahlen, weil du vermutlich ohnehin nicht drumherum kommen wirst. Ob das nun gerecht ist oder nicht. Darüber hinaus, brauchst du dich aber auch nicht kümmern.
Wenn sie schlau ist, dann geht sie nicht direkt nach einem Jahr arbeiten. Dann streckt sie das Elterngeld auf zwei Jahre und beantragt z.B. noch den KIZ. + Deinem Unterhalt und dann wird sie vermutlich auch gut über die Runden kommen. Für dich wäre das schlecht, weil du mehr zahlen müsstest. Aber irgendwann wird sie mal aufwachen und dann schauen, wie sie das bestmögliche auf legalem Wege für sich herausholt. Besser du bist auch auf das schlechteste Szenario vorbereitet.
Für dich ist das leider alles nochmal extra bitter. Trennung die nicht von deiner Seite kam + finanzieller Schaden +Kind weniger sehen können.