LostGirl1
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Zitat von CaveCanem:Anwaltlich beraten lassen. Ganz genau hingucken. Einfach gesünder.
Absolut.
Allerdings sehe ich als Laie das hier
Zitat von CaveCanem:eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
nicht erfüllt.
Nur: gesetzt den Fall, dass er den Kredit ohne ihre Unterschrift bekommt, und dann die Scheidung vor Gericht landet, dann könnten sich Anwälte hier vortrefflich darum streiten, ob der Punkt erfüllt ist oder nicht. Und das kostet dann unnötig.
Denn (soweit ich das verstanden habe) die gesamtschuldnerische Haftung gilt für Schulden, die zur Deckung des [gemeinsamen] Lebensbedarfs gemacht wurden, nicht aber für Konsumschulden zur persönlichen Freude.
Genau deswegen wollen sich Banken in der Regel absichern und verlangen beide Unterschriften von Ehepartnern. Ausnahmen gibt es oft, wenn es eine Hausbank ist, bei der man schon viele Jahre Kunde ist und wo ein gewisses gegenseitiges Vertrauensverhältnis besteht. Daher kam mein Rat an Bayside, den Bankberater vorab zu informieren, dass sie vom Kreditwunsch ihres Noch-Mannes gehört hat und daher vorsorglich informieren möchte, dass eine Scheidung mit noch unklaren Unterhaltsverhältnissen im Raum steht.