Zitat von Schwedus:Im Prinzip müsste er wissen, in welche Richtung entschieden wird
Laut meiner Anwältin ist das Wechselmodell zur Zeit sehr beliebt. Es haben sich ja auch die Vaterrollen in den letzten 30 Jahren stark verändert. Und wenn nichts grob fahrlässiges auf die Kinder bezogen gegen den Vater spricht, dann würde man das Wechselmodell vor Gericht schon durchbringen. Vor allem auch dann, wenn der Vater ja noch im Haus lebt wo die Kids halt auch ihren Lebensmittelpunkt haben.
Zwecks Haus: Das werde ich halten können, wenn das Wechselmodell durchgeht, da ich dann keine 540 EUR Kindesunterhalt zahlen muss (da ja beide zu gleichen Teilen für das Kindeswohl da sind). Mir wird quasi das hälftige Kindergeld angerechnet und prinzipiell in Kindesunterhalt abgezogen (sozusagen die Ausgaben der Kids wenn sie bei mir sind).
Interessant war auch, so hab ich es zumindest verstanden, dass von meinem Nettogehalt die Darlehenssumme vom Haus abgezogen wird. Wenn ich das Haus also halten will oder kann, bleibe ich über dem Selbstbehalt und muss vom Selbstbehalt (1200 EUR) dann nicht noch extre eine Miete bezahlen.
Es gibt also 2 Varianten:
1. Residenzmodell - Kids bei der Mutter:
Mein Netto abzgl. Kindesunterhalt (540) abzgl. Darlehen vom Haus: Dann bin ich unter dem Selbstbehalt und meine Frau bekäme kein Ehegattenunterhalt.
2. Wechselmodell:
Mein Netto + Hälfte Kindergeld abzgl. Hälfte Kitagebühren abzgl. "Hälfte Kindergeld" (Kids kosten ja Geld wenn sie bei mir leben): Dann bin ich übe dem Selbstbehalt und ich müsste von der Differenz dieses Wertes minus dem Selbstbehalt einen Ehegattenunterhalt bezahlen.
Mir bleibt aber dennoch der Selbstbehalt von 1200 EUR und davon muss ich keine Miete mehr abstottern, da ja das Darlehen für das Haus schon vom eigentlichen Netto abzogen wird. Vom Selbstbehalt bezahle ich also den Lebens- und den Unterhalt des Hauses. Und da komm ich abzgl. aller Kosten noch auf ein kleines Plus am Monatsende.