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Affäre mit verheiratetem Chef

BrokenHeart
Zitat von VictoriaSiempre:
Und es hat Dich niemand darauf aufmerksam gemacht? Dein Umfeld, Polizei, Anwalt, Weißer Ring nicht? Da wär da ja viel Unfähigkeit auf einem Haufen unwissend

@Axelotti schon seltsam .....

x 1 #961


A
@VictoriaSiempre nee tatsächlich nicht. Es passiert aber auch sehr viel,erzähle hier ja nur einen Bruchteil.

x 1 #962


A


Affäre mit verheiratetem Chef

x 3


A
@BrokenHeart ja sehr seltsam. Ich habe mir bestimmt alles ausgedacht um Aufmerksamkeit zu bekommen, was für Ferien haben wir gerade ?

x 3 #963


H
Es gibt eben unfähige "profesionelle" Leute. Was ich da schon alles erlebt habe.
Manchmal, wenn es gerade schlecht im Leben ist, passieren komische Dinge gehäuft. Wozu man nicht unbedingt was kann. ..... Das Leben schreibt schonmal extrem komische Geschichten.

@Axelotti ich hoffe, dass du dich bei Anwalt oder dergleichen einigermaßen gut aufgehoben fühlst.

x 1 #964


B
Zitat von Axelotti:
@Kleeblatt99 von außen meine ich auf Entfernung. Hier ist alles überwacht er kann an dem Abend nicht vor meinem Haus gestanden haben.

Axelotti,du hast ein Handy,probiere es selbst aus,wie weit das geht von außen.
Ändern solltest du das Passwort allemal.

x 3 #965


B
@Axelotti
Zitat von Axelotti:
Er hat vor 2 Wochen gedroht sie zu veröffentlichen und hat es jetzt in die Tat umgesetzt.

Gibt es die Drohung schriftlich oder mündlich?

#966


A
@Kleeblatt99 sowohl als auch

#967


Wasabix
Zitat von Axelotti:
Der Sachbearbeiter im Amtsgericht hat jedoch aufgenommen dass er sehr vermögend ist und hofft dass er so eine empfindlichere Geldstrafe bekommt.



Das kann der Sachbearbeiter ja gerne hoffen.
Persönlich denke ich aber, dass das festgesetzte Bußgeld NICHT vom Vermögen abhängt sondern vom Bußgeldkatalog.
Bzw vom Rechtsverstoß...
Die genauen Fachbegriffe zu diesem Thema, sind mir nicht geläufig aber ich denke es ist verständlich.

#968


H
Zitat von Wasabix:
Das kann der Sachbearbeiter ja gerne hoffen. Persönlich denke ich aber, dass das festgesetzte Bußgeld NICHT vom Vermögen abhängt sondern vom Bußgeldkatalog. Bzw vom Rechtsverstoß... Die genauen Fachbegriffe zu diesem Thema, sind mir nicht geläufig aber ich denke es ist verständlich.

ich denke eher, dass es an die Umstände gekoppelt ist, denn sonst würde der Rechtsstaat bzw die "soziale Kontrolle" keinen Sinn ergeben, um für vernünftige Verhältnisse ( vs Anarchie) zu sorgen

x 2 #969


Scheol
Zitat von Wasabix:
Was muss er zahlen wenn er es bricht?

Was passiert bei Verstößen gegen die Schutzgebote?

Als Betroffener sollte man auf keinen Fall gegen die im Beschluss ausgesprochenen Verbote verstoßen. Folgen können sein:

Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro
oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 FamFG i.V.m. § 890 ZPO

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gemäß § 4 GewSchG
Schadenersatz und Schmerzensgeld


https://info-familienrecht.de/gewaltschutz/

x 3 #970


B
@Axelotti

Die Ex,die ein Kind von ihm hat-wäre eine weitere Zeugin.
Zitat von Axelotti:
Er geht zu seiner Frau zurück und will mich trotzdem behalten.
Keine ex Freundin durfte wen neues haben obwohl er warm gewechselt hat. Es ist verrückt.

Zitat:
Er hat einer ex Freundin die er schwanger hat sitzen lassen 5 Jahre lang verboten einen neuen Partner zu haben.Sie ist ganz ganz locker mit ihm befreundet und sagte mal dass das der einzige Weg ist in Ruhe zu leben.Gänzlicher Kontakt Abbruch wird nicht akzeptiert.Sie ist diesen Weg gegangen.

Also hat er noch kontakt zu seinem kind mit der ex?

#971


A
@Kleeblatt99 ja aber die wird sich hüten. Verständlich. Nicht mal mein eigener Arbeitgeber sagt was.

#972


E
Zitat von Wasabix:
dass das festgesetzte Bußgeld NICHT vom Vermögen abhängt sondern vom Bußgeldkatalog.
Bzw vom Rechtsverstoß...

Die Höhe der Tagessätze eines auferlegten Bußgeldes im Strafrecht richten sich nach der schwere der Tat und nach dem Vermögen des Straftäters. Die Geldstrafe muss den Belegten weh tun und so Reue verursachen, z. B. 15 Tagessätze zu 50 Euro oder auch 15 Tagessätze zu 150 Euro. Die Tagessätze bedienen den gleichen Tatbestand mit unterschiedlicher Vermögenslage der Beschuldigten. Was nach Außen hin eine unterschiedliche Bewertung annehmen lässt, ist jedoch der Versuch, eine gerechte Strafe zu finden.

Ein Bußgeld soll die Tat sühnen, auch wenn eine Strafzahlung oft als das kleinere Übel gegenüber der Haft angesehen wird.

Man gilt sogar ab einer bestimmten Höhe an Tagessätzen als vorbestraft, und zwar gilt hier die Zahl der Tagessätze und nicht der Betrag.

x 3 #973


Wasabix
Zitat von Admaro:
Die Höhe der Tagessätze eines auferlegten Bußgeldes im Strafrecht richten sich nach der schwere der Tat und nach dem Vermögen des Straftäters. ...


Danke dir! Du kennst dich ja wirklich gut aus. Bist du vom Fach, wenn ich fragen darf?

#974


A
Habe heute Post bekommen.
Er hat versucht eine einstweilige Anordnung gegen mich zu erwirken, welche abgelehnt wurde.
Im Antrag kann man nun erkennen wie er vorhat vorzugehen, er stellt mich als oskarreife Schauspielerin dar die ihn getäuscht hat um an sein Geld zu kommen.
Viele seiner Behauptungen sprechen mehr für mich als für ihn - er verkauft sich sehr schlecht und argumentiert absolut wirr und schwer nachvollziehbar.
Aktuell ist seine psychische Verfassung gut für mich, auf lange Sicht hoffe ich dass er einen Entzug durchhält.

x 4 #975


A


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