Zitat von LarsWilhelm:Ähm nein. Ich habe das nicht als moralisch verwerflich bezeichnet. Und habe es begründet. Ich finde es ebenso interessant, dass handfeste, sachliche Gründe einfach beiseite gewischt werden.
@ LarsWilhelm, bei oberflächlicher Betrachtung und für sich genommen mit engem Tunnelblick ohne Berück-
sichtung was vorgefallen ist, kann man Deine Einstellung durchaus verstehen.
Was jedoch für mich nicht geht ist die Schuldumkehr. Genauer gesagt, der Täter ist der Überbringung der
schlechten Nachricht und nicht derjenige der willentlich eine Affäre eingegangen ist mit all dem was damit
an Lügengerüsten, betrügen, hintergehen und nicht loyal zum LP stehen, eindeutig verbunden ist. Jeder
der in einer monogamen Ehe/Beziehung lebt weiß welche Konsequenzen damit verbunden sein können
und nimmt das zumindest in Kauf. Fliegt die Affäre auf (oder wird gebeichtet) geht meist die Lügerei weiter
mit den Versuchen keine Verantwortung für sein tun übernehmen zu müssen.
Es hat nach meinem Verständnis nur wenig mit Moral zu tun - beide AP haben bewiesen wozu sie fähig
sind und wußten um die möglichen Konsequenzen - ob ein (noch) unwissender im Viereck (wie beim TE)
sachlich informiert wird, oder nicht. Für mich wäre wichtig, wie der Betrüger sich nach dem Auffliegen
verhält (Reue, Offenlegung etc.) und ob der Betrogene noch an der Ehe/Beziehung festhalten möchte.
So wie die Sachlage sich in diesem Fall darstellt, kann ich den TE durchaus verstehen die EF ihres
Lovers zu informieren, alle 4 Beteiligte auf den gleichen Wissensstand zu bringen und damit die
Möglichkeit zu geben selbst entscheiden zu können.
Mir ist schon klar, dass wer eine Affäre eingegangen ist, oder Angst vor den Folgen hat, das vehement
anders sieht. Warum liegt auf der Hand.
Um es auf den Punkt zu bringen: Wer den Überbringer einer schlechten Nachricht verantwortlich macht
mit einer Schuldumkehr, sollte sich zumindest hinterfragen ob er dabei nichts übersehen hat.
Allerdings würde ich den beiden Betrügern dazu den Vortritt lassen innerhalb von 3 Tagen das selbst
vorzunehmen.