VictoriaSiempre
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Zitat von Elfe11:Wieso sollte ich Wohngeld mit Bürgergeld verwechseln?
Lies doch bitte richtig!
Ich habe Dir nicht unterstellt, dass Du Wohngeld mit Bürgergeld verwechselst, sondern dass Du vermutlich etwas durcheinander bekommst: Mietzahlungen vom Jobcenter bei Hartz4-Bezug, Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind 3 unterschiedliche Dinge.
Zitat von Elfe11:Ich habe mich im Krankheitsfall erkundigt und ich bekomme leider kein Wohngeld, da ich zuviele Quadratmeter, Zimmer besitze. So ist das!
Es gibt bestimmte Vorgaben dafür!
Du bist in Lohn und Brot, hast eine Eigentumswohnung und - das erwähnst Du öfters - genug Geld, um ein schönes, sorgenfreies Leben führen zu können. Warum solltest Du Wohngeld bekommen? Und dennoch gibt es einen Unterschied zwischen Anzahl der Zimmer und Größe der Wohnfläche.
Diese Gezicke (mea culpa
Hier wird ihr nur ein guter Fachanwalt (oder auch mehrere in unterschiedlichen Fachrichtungen, wie bereits richtig angemerkt) weiterhelfen können, der sich die Fakten anguckt, die Zahlen auseinanderpflückt und für ihre Interessen eintritt. Bei Selbstständigen kann es recht einfach sein, dass sie sich arm rechnen - umso wichtiger ist die professionelle Unterstützung.
Liebe AnnKi, ziemlich sicher wirst Du nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt. Schnauf erst einmal durch und geh die Dinge nach und nach an. Den emotionalen Mist, den Du an der Backe hast, kann Dir leider niemand abnehmen. Deshalb lagere Dinge aus, die dringend geregelt werden müssen, die Du aber selber nicht überblicken kannst -> Anwalt. Du hast mit Herzschmerz und Zukunftsangst momentan genug zu tun.
Es ist schön, dass Deine Eltern kommen und ich wünsche Dir sehr, dass Dich diese Unterstützung erst einmal auffängt.
Es ist übrigens auch keine schlechte Idee, wenn Dein Vater oder Deine Mutter (je nachdem, wer weniger emotional ist) Dich bei Anwaltsgesprächen begleiten. Vier Ohren hören mehr als zwei.
Ich habe im Krankheitsfall kein Wohngeld bekommen. Der Grund war u.a. die Größe meiner Eigentumswohnung. Mit 1 Zimmer weniger hätte ich Anspruch gehabt auf Wohngeld.