Zitat von Brightness2:Nein, das ist absolut nicht anzuraten. Hier geht es nicht um einen verlegten 100 Euro Schein sondern um ein ganz spezielles Rechtsgebiet -Insolvenz- mit wirtschaftlichen Verzweigungen, die ein Laie nicht mal eben so einfach durchdringen kann. Erst recht nicht, wenn er sich nicht schon im Vorfeld mit der ...
Absolut.
Sie kennt die finanzielle Lage nicht, insbesondere was die Haus-Raten an die Bank angeht. Und wenn ich eines gelernt habe: wenn es tröpfelt, geben Dir die Banken einen Schirm. Wenn es richtig regnet, nehmen sie ihn Dir weg.
Banken haben kein Mitleid. Wenn die ihr Invest in Gefahr sehen, kündigen sie die Kredite und streben eine Zwangsversteigerung an. Welche Rechte der neue Eigentümer dann hat, habe ich nachgelesen, hier die Passage:
Wohnt die ehemalige Eigentümerin noch in dem Objekt, so können Sie von Ihr die sofortige Räumung und Herausgabe der Immobilie an Sie verlangen. Bereits aus praktikablen Erwägungen heraus ist ihr jedoch für die Räumung eine angemessene Frist zu setzen. Die Länge der Frist ist nirgends gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Für eine normale Wohnung bspw. sollte die Frist 2-4 Wochen betragen, bei einem Haus entsprechend länger.Dafür muss noch nicht mal der Eintrag im Grundbuch erfolgt sein. Es gibt Ausnahmen, die müssen aber ärztlich attestiert werden und selbst wenn das Gericht diese anerkennt, gibt es nur einen Aufschub von wenigen Wochen.
Ein Horror, wenn es soweit kommt. Ich würde zunächst den Stand der Dinge bei der Bank erfragen und dann umgehend handeln. Möglich, dass er die Post abgefangen hat und die Kredite bereits, weil nicht mehr bedient, gekündigt sind.
Sorry für die Schwarzmalerei, liebe TE. Aber ich habe es hautnah miterlebt und deshalb nochmal nachgelesen. Da kannst Du nichts auf Dich zukommen lassen, die Zeit hast Du nicht.