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Darf ich ihren Ex -Mann kontaktieren? oder Anklage ?!

aquarius2
Zitat von traurig36:
du, wenn ich meinen Ex zurück will, dann kann ich das einem erwachsenen Mann auch sagen und muss mich nicht selbst verletzen und eine blutige Wunde davon tragen..bitte..


Vielleicht ist sie nicht ganz richtig im Kopf, hat munter mit dir rumgemacht, bis du unbedingt mit dem Mann reden wolltest, danach ist ihr klar geworden, dass die Beziehung zu ihm ihr wichtiger ist.
Wie gesagt, AP sind oft gute Lügner und können ihre AP gut manipulieren. Sie hat wahrscheinlich nicht mit deiner Hartnäckigkeit gerechnet, nun geht ihr die Muffe und sie weiß nicht, wie sie den Schaden begrenzen soll.
Vielleicht hat sie locker und leicht in den Tag gelebt, bis ihr klar wurde, was sie da angerichtet hat. Die Drohung, dich abzustechen macht mir Sorge, gab es von ihrer Seite Gewalt gegen dich? Wie gesagt, manche Menschen reagieren nicht rational, wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen. Du bist aber auch nicht zugänglich für unsere Ratschläge. Glaub mir, als ich noch jünger war wollte ich mich auch nicht einfach so mit einem Es ist aus, ich mache Schluß begnügen. Aber wenn der andere nicht reden will und du ihn schikanierst, wirst du erst recht keine Antworten kriegen.

20.10.2019 22:55 • x 1 #136


T
Zitat von Verstummt:

Gut, um hier nur einmal auf den Aspekt einzugehen, ob es juristische Nachspiele geben könnte:

Ja. Es ist im Rahmen des möglichen, dass Du im Nachgang zu Deiner (momentan noch beabsichtigten) Kontaktaufnahme einen Brief eines Anwaltes bekommst, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du zu XY Kontakt aufgenommen hast, obwohl Dir mitgeteilt wurde, dass dies unerwünscht ist.

Eventuell beinhaltet dieser (mögliche) Anwaltsbrief dann auch eine strafbewehrte Unterlassungerklärung, dass Du weitere Kontaktaufnahmen ab sofort unterlässt. Bei einer Zuwiderhandlung hast Du Summe XYZ zu zahlen. Diese Summen sind erheblich. Ebenso dürfte solch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhalten, dass im Falle der Zuwiderhandlung umgehend der Rechtsweg beschritten wird, d. h. dann haste das Strafverfahren an der Backe.

Soweit es zu dieser Vorgehensweise kommt, hast Du dann natürlich auch noch die Kosten der Inanspruchnahme des Anwaltes der Gegenpartei zu zahlen zzgl. zu Deinen eigenen Anwaltskosten (so Du einen Anwalt beauftragst).


ok, danke, wie gesagt: ich hab sie seit 4 Monaten nicht gesehen, meide ihre Stadt...Emails hab ich ihr viele geschrieben und vor einigen Monaten noch im Suff auf die Mailbox gesprochen...das wars...also käme da erst mal eine Verwarnung oder?

20.10.2019 22:57 • #137


A


Darf ich ihren Ex -Mann kontaktieren? oder Anklage ?!

x 3


Scheol
Zitat von traurig36:
achso, noch eine Randnotiz: Sie sagte, sie hätte ihm von mir erzählt, worauf hin ich ihr damals sagte, dass es ja dann irrelevant wäre, ob ich ihn anrufe oder nicht...sie ist wieder ausgerastet...was ja nur bedeuten kann, dass sie ihm Lügen über mich erzählt hat, oder halt NIX...zudem hat sie mir die Chatverläufe nur halb gezeigt....konnte nur belanglosen Mist lesen, aber nicht die Passagen, wo sie mit ihm über mich geredet hat



Lies mal das Buch

Hunger nach Anerkennung


Vielleicht erkennst du da was wieder.

20.10.2019 23:00 • x 1 #138


T
Anerkennung ist eine Sache, aber die Neugierde eine Krimi zu lösen, in dem man Hauptprotagonist ist, ist was anderes, aber ja, wenn das pathologisch ist, bekenne ich mich schuldig

20.10.2019 23:02 • #139


aquarius2
Auch wenn du ihren Wohnort meidest, sie kann sich auch durch unerwünschte Anrufe oder E-Mails belästigt fühlen und damit zur Polizei gehen. Die werden eine Gefährderansprache mit dir machen und wenn du da so antwortest wie hier könntest du wenn du danach nicht damit aufhörst Ärger kriegen.

Vor ein paar Jahren gab es hier mal ein Thema, da war eine Frau mit einem verheirateten Mann liiert, der plötzlich eine Beziehungspause wollte. Die Frau wollte wissen, was los ist und hatte plötzlich eine Anzeige wegen Nachstellen. Sie erklärte ihre Sicht der Dinge, die Polizei schrieb einen Bericht und sie hörte nie wieder was von dem Mann.

20.10.2019 23:03 • x 1 #140


Lebensfreude
dann mach doch so weiter, wenn es Dir so ein Kribbeln macht.
Kann nur schlimmer für Dich werden.

20.10.2019 23:04 • x 2 #141


Scheol
Zitat von aquarius2:
Auch wenn du ihren Wohnort meidest, sie kann sich auch durch unerwünschte Anrufe oder E-MAils belästigt fühlen und damit zur Polizei gehen. Die werden eine Gefärderansprache mit dir machen und wenn du da so antwortest wie hier könntest du wenn du danach nicht damit aufhörst Ärger kriegen.

Vor ein paar Jahren gab es hier mal ein Thema, da war eine Frau mit einem verheirateten Mann liiert, der plötzlich eine Beziehungspause wollte. Die Frau wollte wissen, was los ist und hatte plötzlich eine Anzeige wegen Nachstellen. Sie erklärte ihre Sicht der Dinge, die Polizei schrieb einen Bericht und sie hörte nie wieder was von dem Mann.


Gleich kommt aber wieder

ABER .....!

20.10.2019 23:04 • x 1 #142


G
Du machst dich in deinem Drama zum Hauptprotagnisten.
Das hat mit ihr nichts zu tun.
Du bist dein eigenes Problem.

20.10.2019 23:05 • x 1 #143


V
Zitat von traurig36:
ok, danke, wie gesagt: ich hab sie seit 4 Monaten nicht gesehen, meide ihre Stadt...Emails hab ich ihr viele geschrieben und vor einigen Monaten noch im Suff auf die Mailbox gesprochen...das wars...also käme da erst mal eine Verwarnung oder?


Ad a schrieb ich von der denkbaren Möglichkeit, dass die von mir beschriebene Vorgehensweise eintreten könnte.

Ad b Was für eine Verwarnung? So der Ablauf wie von mir beschrieben eintreten könnte, ist ein geharnischter Anwaltsbrief eine sehr wahrscheinliche Möglichkeit mit eben erwähnter strafbewehrter Unterlassungserklärung. Das ist aber gemeinhin der einzige Schuss vor den Bug, flapsig gesagt. Sollte es so kommen, wirst Du die Kosten von Dir selbst und der Gegenseite zu tragen haben.

20.10.2019 23:05 • x 2 #144


T
Zitat von aquarius2:
Auch wenn du ihren Wohnort meidest, sie kann sich auch durch unerwünschte Anrufe oder E-MAils belästigt fühlen und damit zur Polizei gehen. Die werden eine Gefärderansprache mit dir machen und wenn du da so antwortest wie hier könntest du wenn du danach nicht damit aufhörst Ärger kriegen.

Vor ein paar Jahren gab es hier mal ein Thema, da war eine Frau mit einem verheirateten Mann liiert, der plötzlich eine Beziehungspause wollte. Die Frau wollte wissen, was los ist und hatte plötzlich eine Anzeige wegen Nachstellen. Sie erklärte ihre Sicht der Dinge, die Polizei schrieb einen Bericht und sie hörte nie wieder was von dem Mann.


die arme Frau...

nun gut, gibt auch andere Wege...

legitim hat mir legal ja nicht immer was zu tun...

ich würde NIEMALS diese Frau anfassen oder sonst was..
sie hat mir sowieso so krass weh getan, das könnte ich gar nicht spiegeln..

ich will Klarheit, Gewissheit, was auch immer , EINMAL die Transparenz erfahren, die ich nie bei ihr haben durfte..

20.10.2019 23:08 • #145


Scheol
Zitat von traurig36:
Anerkennung ist eine Sache, aber die Neugierde eine Krimi zu lösen, in dem man Hauptprotagonist ist, ist was anderes, aber ja, wenn das pathologisch ist, bekenne ich mich schuldig



Pathologischer Zwang ? Oder was meinst du nun ?


Du kannst in Deutschland bei grün über die Ampel laufen, dabei umgefahren werden und eine Teilschuld oder schuld bekommen !

Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied !

Eine Vorhersage wird dir hier keiner geben können. Wenn du es nicht lassen kannst (!) dann mach was du denkst , sei aber bereit mit der Konsequenz zu leben.

20.10.2019 23:08 • x 2 #146


Lebensfreude
und wenn du nicht kriegst, was DU WILLST?

20.10.2019 23:09 • x 1 #147


T
Zitat von Lebensfreude:
und wenn du nicht kriegst, was DU WILLST?


dann hab ich es zumindest versucht?

20.10.2019 23:13 • #148


VictoriaSiempre
Zitat von Verstummt:
Es ist im Rahmen des möglichen, dass Du im Nachgang zu Deiner (momentan noch beabsichtigten) Kontaktaufnahme einen Brief eines Anwaltes bekommst, in dem Dir mitgeteilt wird, dass Du zu XY Kontakt aufgenommen hast, obwohl Dir mitgeteilt wurde, dass dies unerwünscht ist.


Ein Anwalt kann ja erst einmal schreiben, was er will (bzw. wozu ihn seine Mandanten beauftragen). Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer einstweiligen Verfügung und/oder zu einem erfolgreichen - aus Sicht der Frau und ihres Gattens - Gerichtsverfahren kommt, ist minimal bzw, gegen Null, wenn der TE tatsächlich erst zum zweiten Mal Kontakt zum Ehemann aufnimmt. Frag mal echte Stalkingopfer!

Ich finde die ganze Situation, sorry, lächerlich und fände es auch schlimm, wenn Steuergelder (davon werden Polizei und Richter bezahlt) dafür verschwendet würden, wenn erwachsene Menschen ihr Liebesleben nicht geregelt bekommen.

@traurig36 - nö, wenn Du nicht 101 x auf sie gelauert hast, drölfzigtausend Nachrichten geschickt und ihr im Liebeswahn Drohungen per WA geschickt hast, dann passiert Dir nix, außer vielleicht ne Gefährderansprache (was unangenehm genug ist ). Aber wozu?

Neben dem Rest der ganzen schrägen Geschichte finde ich extrem abtörnend, dass Du es von Mann zu Mann klären willst. Mit dem Ehemann hattest Du keine wie auch immer geartete Beziehung - nur mit der Frau. Für mich (!, ich will das nicht verallgemeinern) ist sowas ein Anzeichen dafür, dass Du sie 1. eh nicht ernst nimmst, sie 2. als Besitz siehst, über den man(n) mal sprechen sollte und 3. nicht die Eier hast, für Deine (schlechten) Erfahrungen einzustehen.

20.10.2019 23:14 • x 2 #149


Lebensfreude
Zitat von traurig36:

dann hab ich es zumindest versucht?

und wieviel Zeit und Energie steckst Du da hinein?
Wieviel Lebenszeit von der Zeit, die jeden Tag ein bißchen weniger wird?

20.10.2019 23:16 • x 1 #150


A


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