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Darf ich ihren Ex -Mann kontaktieren? oder Anklage ?!

T
hatte paar Monate ne Beziehung mit ner Frau die formell noch verheiratet ist, wurde in der Zeit komplett verheimlicht. Nach exakt 6 Monaten wollte ich, dass sie es ihrem (Ex)-Mann sagt, da ich auch oft bei ihr war. Sie wollte es ihm nicht sagen woraufhin ich andeutete, dass ich es ja tun könnte. In der Folge ist die Frau KOMPLETT durchgedreht und hätte ALLES getan damit ich nicht mit ihm rede, was mich natürlich derbe verletzt hat, da ich nun dachte, dass an der ganzen Sache nix ernstes war und ich mich sinnlos in diese Frau verliebt hatte. In der Folge wurde ich die Toilette runtergespült und mir wurde von ihr mit Anklage gedroht, falls ich dem Mann (gesittete) Fotos mit ihr und mir gezeigt hätte. Ich würde ihn gerne so kontaktieren und einfach mal fragen was denn da Sache war und was sie über mich erzählt hat etc., also OHNE etwas über sie zu erzählen, wäre das legal? Brauche eine Antwort auf die sch. weil es mich ungemein quält.

ps. ich wollte dass er von mir weiss weil er oft auch in der Wohnung gewesen sein soll und ich so eine Kollision präventiv vermeiden wollte

20.10.2019 17:11 • #1


FrauLindemann
Warum machst du noch einen Thread auf?

Du hast ihn doch schon kontaktiert, was total in die Hose gegangen ist.

Sie ist weg, ob mit ihm oder ohne ihn.

Ich meine, was soll das? Respektiere die Grenzen anderer Menschen und sieh zu, dass sich das nicht in Stalking verwandelt bei dir!

20.10.2019 17:21 • x 3 #2


A


Darf ich ihren Ex -Mann kontaktieren? oder Anklage ?!

x 3


hahawi
Nein, darfst Du nicht!

20.10.2019 17:23 • x 1 #3


T
das kontaktieren ist Monate hier und dauerte 20 sekunden, hab keine antwort bekomme oder sonst was, stalking ist es auch nicht: wohne in ner anderen stadt und war seit dem letzten treffen anfang juli nicht in ihrer stadt oder sonst was..

20.10.2019 17:24 • #4


T
Zitat von hahawi:
Nein, darfst Du nicht!


was könnte passieren wenn ich es tue?

20.10.2019 17:25 • #5


hahawi
Zitat von traurig36:
was könnte passieren wenn ich es tue?

Dann ist Deine Selbstachtung entgültig im @rsch.
Der letzte Rest zumindest, der noch da ist.

20.10.2019 17:28 • x 1 #6


T
Zitat von hahawi:
Dann ist Deine Selbstachtung entgültig im @rsch.
Der letzte Rest zumindest, der noch da ist.


was hat das mit Selbstachtung zu tun? es zeugt doch von wenig Selbstachtung sich einfach die Toilette runterspülen zu lassen von jemandem, für den man alles getan hat NUR weil ich zwei Sätze mit ihremm Mann wechseln wollte. Steht für micj in keinem Verhältniss, zudem geht es mir nicht um Streit, ich will Klarheit für mich DAMIT ich micj abwenden kann...es ist zuviel vorgefallen und ich fühle mich komplett verarscht..

20.10.2019 17:32 • #7


FrauLindemann
Im Ernst, das ist armselig und genauso wird auch der Typ darüber denken nach seiner letzten Ansage.

Was willst du denn damit bezwecken außer dich zum Affen zu machen?

20.10.2019 17:32 • x 1 #8


K
Nee, nee, das ist explizit im Strafgesetzbuch geregelt. Wenn frau sagt nein, dann = nein!

Mal ehrlich: WOZU? Leg den Mist ad acta und gut.

20.10.2019 17:33 • x 1 #9


aquarius2
Wer sollte es dir verbieten den Mann zu kontaktieren? Aber ehrlich gesagt, wenn sie dich verlässt, dich nicht mehr sehen will und er dir sagt, Lass uns in Ruhe dann ist doch wohl alles gesagt, oder?

Wenn sie trotz eurer Affäre noch zusammen sind und du abgemeldet bist, was hast du nicht verstanden?

Du warst gut für eine Affäre, aber eben nicht mehr, tu dir doch nicht selbst leid!

20.10.2019 17:35 • x 2 #10


T
Zitat von KBR:
Nee, nee, das ist explizit im Strafgesetzbuch geregelt. Wenn frau sagt nein, dann = nein!

Mal ehrlich: WOZU? Leg den Mist ad acta und gut.


also kann sie mir verbieten ihn anzuschreiben mit ner Mail aus 5 Sätzen oder so?

ich will von ihm wissen ob die noch zusammen sind ubd was sie über mch behauptet hat, kann schon armselig sein, aber nicht ich hab ihn dann anscheinend mit einer Affäre (mir) betrogen und mit einer anderen Sache aus dem letzten Jahr

20.10.2019 17:37 • #11


T
Zitat von aquarius2:
Wer sollte es dir verbieten den Mann zu kontaktieren? Aber ehrlich gesagt, wenn sie dich verlässt, dich nicht mehr sehen will und er dir sagt, Lass uns in Ruhe dann ist doch wohl alles gesagt, oder?

Wenn sie trotz eurer Affäre noch zusammen sind und du abgemeldet bist, was hast du nicht verstanden?

Du warst gut für eine Affäre, aber eben nicht mehr, tu dir doch nicht selbst leid!


richtig: eine Sache hab ich nicjt verstanden, und zwar OB es so ist wie du schilderst, es würde mir Klarheit geben und ich würde sie nicht mehr idealisieren... sie meinte er dürfe nix von mir wissen damit er nicht verletzt sei... steht aber in keinem Vehältnis drei Tage auf Pschoweib zu machen UND mit Anklage zu drohen..

20.10.2019 17:40 • #12


hahawi
Zitat von traurig36:
.es ist zuviel vorgefallen und ich fühle mich komplett verarscht..

Und jetzt willst Du Dein Ego damit aufbauen, es ihr heimzuzahlen.
Dann mach.
Viel Spaß.

20.10.2019 17:40 • x 1 #13


T
Zitat von hahawi:
Und jetzt willst Du Dein Ego damit aufbauen, es ihr heimzuzahlen.
Dann mach.
Viel Spaß.


sicher, Ego spielt da auch mit rein, ABER wenn sie das als heimzahlen wahrnimmt, dann will ich wissen was so schlimm darsn gewesen wäre dass ihr vermeintlicher EX von mir weiss! Damit steht und fällt alles: wenn er nicjt von mir wissen durfte weil die noch zusammen sind hatte es von anfsng an keine chance und nicht ixh bin *beep* schuld am scheitern dieser beziehung...

20.10.2019 17:45 • #14


T
Zitat von KBR:
Nee, nee, das ist explizit im Strafgesetzbuch geregelt. Wenn frau sagt nein, dann = nein!

Mal ehrlich: WOZU? Leg den Mist ad acta und gut.


also werde ich verurteilt wenn ich dem mann folgende frageb stelle: was hat sie über mich erzählt und seid ihr noxh zusammen? werde ixh dafür verurteilt?

20.10.2019 17:47 • #15


A


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