BernhardQXY
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Gestützt durch gesetzliche Regelungen, wie zum Beispiel die Erlaubnispflicht des Mannes für Arbeitsverträge und eigene Konten. Plus dass es den Straftatbestand Vergewaltigung in der Ehe nicht hab. Ach so die Strafbarkeit von gleichgeschlechtlich1 und das Abtreibungsverbot wäre da zu nennen.