BernhardQXY
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Nee, da ist nicht richtig.
Bis 1958 halt das alte BGB und da ging es, gedeckt durch das Vormundschaftsgericht.
Ab 1958 stand im Gesetz dass das Arbeiten möglich ist, solange die häuslichen Pflichten nicht vernachlässigt wurden.
Das galt bis 1977.
Es gibt aber laut lto keine Datenbankeinträge, die Gerichtsurteile listen, die zu diesem Thema gesprochen wurden.
Aber, eine kurze Stichprobe ergab, dass der gesellschaftliche Situation anders war. Auch möchte ich auch nicht ausschließen, dass viele AGS da selbst das Gesetz unterliefen.