Samuel15
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Zitat von 6rama9:Wieder falsch. Das war nur notwendig, wenn der Mann einseitig einen Arbeitsvertrag der Frau kündigte. Ein Arbeitsvertrag, sowie eine Kontoeröffnung bedurfte der Unterschrift des Mannes. Im übrigen durften gab es bis 1957 auch ein gesetzliches Lehrerinnenzölibat.
Korrekt. Also konnte er ihr das nicht einfach verbieten. Wenn sie sich eine Arbeit sucht, dann könnte er es auf Antrag des Gerichts kündigen.
Nur damit wir uns hier verstehen: Ich bin absolut für die Gleichberechtigung. Ich bin absolut dafür, dass Frauen für dieselbe Arbeit, dieselbe Stundenzahl und dieselbe Ausbildungs- sowie Jahresstufe dasselbe verdienen. Wenn sie dieselbe Arbeit verrichten in exakt demselben Rahmen verdienen sie auch dasselbe. War in meinem Beruf im Übrigen noch nie anders.
Nur wenn wir mal ehrlich sind, ist diese Entwicklung keine Errungenschaft des Feminismus, sondern des Kapitalismus, aber das wäre halt ein anderes Thema. Bevor wir hier den Thread jetzt sprengen.