2817

Ehefrau mit Depressionen trennt sich für Online-Liebe

F
@Heffalump

wie gesagt, ich werde mich jetzt um eine zweite Meinung bemühen. Alles andere wäre ja Stochern im Nebel.

13.12.2022 08:27 • x 3 #586


U
Zitat von Heffalump:
Diese Rentenansprüche sind echt fies. Weil, auch wenn sie, sagen wir, vor dir stürbe, du diese nicht zurück führen kannst, in deine Rentenzeit, du gibst diese Punkte ab, an den Staat, wenn sie nimmer unter uns weilt.

Umso wichtiger, das ggf selber schnell umzusetzen. Jeder weitere Monat ist ein Verlust für den TE

13.12.2022 08:34 • x 2 #587


A


Ehefrau mit Depressionen trennt sich für Online-Liebe

x 3


Jane_1
Zitat von Heffalump:
Diese Rentenansprüche sind echt fies. Weil, auch wenn sie, sagen wir, vor dir stürbe, du diese nicht zurück führen kannst, in deine Rentenzeit, du gibst diese Punkte ab, an den Staat, wenn sie nimmer unter uns weilt.

DAS wusste ich auch nicht. Das ist ja richtig perfide..

13.12.2022 18:03 • x 1 #588


Andy6666
... würde sagen, der Staat hätte ein gesteigertes Interesse an Scheidungen
Sorry für OT

13.12.2022 18:04 • x 1 #589


F
Hello everyone,

war heute bei einem weiteren Anwalt und habe mich direkt besser aufgehoben gefühlt. Die Beratung war deutlich umfänglicher, was ich daran festmachen konnte, dass ich ja jetzt auch schon einiges selber dazu gelernt habe. Er hat auch Dinge angeschnitten, die meine bisherige Anwältin nicht bzw. erst auf Nachfragen erwähnte. So z.B. dass meine NF mir ggü Unterhaltspflichtig ist. Also, ja, war gut, dass ich dahin bin.

Interessant war auch die Bestätigung seinerseits (ich hatte das nur vermutet), dass der Unterhalt zu Beginn eines Monats im voraus gezahlt wird. Im Gegensatz zum Gehalt, das bekommt man ja erst rückwirkend. In der Konsequenz bedeutet das, ich kann meiner NF den Unterhalt zum 01.01. aufgrund Wechsel der Steuerklasse bereits kürzen. Obwohl mein reduziertes Januar Gehalt ja erst Ende-Januar kommt. Ist das verständlich geschrieben?

Ich lasse mir gerade durch unsere Personalabteilung eine Proforma Abrechnung für Jan 2023 erstellen und auf dieser Basis wird mein Anwalt dann die neue Unterhaltskalkulation durchführen.

Das dazu.

Daneben hat sich die hoffentlich bald offiziell bestätigte Förderschule vom Großen bzw. deren Gutachterin gemeldet: aus ihrer Sicht, darf er ab August 2023 gerne kommen. Jetzt fehlt halt noch das offizielle Gedöns, aber das ist schon mal eine sehr gute Nachricht.

Der einzige Downer diese Woche: trotz Erinnerung, hat sich weder das Jugendamt noch das Paten-Großeltern-Paar gemeldet. Ich denke mal, das hat sich erledigt .

16.12.2022 15:40 • x 9 #590


Heffalump
Zitat von Franek:
trotz Erinnerung, hat sich weder das Jugendamt

Im Dezember ist viel los, Frag Januar nochmal

16.12.2022 15:43 • x 2 #591


L
@Franek
Wie geht es Dir,..und gibt es neue Entwicklungen?

30.12.2022 10:09 • x 2 #592


F
@Likos24

Hey. Danke der Nachfrage. In der Woche vor Weihnachten ging´s beim Großen mit Husten und Fieber los. Wir waren auch einmal im Krankenhaus, weil er einen Pseudo-Krupp-Anfall hatte und ich doch etwas Panik bekam. Im Laufe der Woche haben dann der Kleine und ich auch Fieber bekommen und dementsprechend dämlich war Weihnachten - neben dem emotionalen Loch in das man dann fällt. Zu allem Überfluss mussten wir dann auch unseren Urlaub (1 Woche Allgäu) absagen. Das war und ist schon blöd. Ist deswegen, da der Große jetzt einen Rückfall hat. Mussten unseren Besuch in der Tobebox soeben abbrechen. Es ging ihm nicht gut, er wollte nach Hause und tja, jetzt hat er wieder Fieber.

Beide wollen jetzt zur Mama. Das sollen sie auch. Ich bring sie gleich rüber.

Was Madame angeht... Sie wirkt halt wie nen kleines Kind auf mich. Hat bis heute nicht mit ihrem Vater gesprochen geschweige denn mal Danke gesagt für das Geld. Hinzu kommt, dass man sie auch an alles erinnern muss, sei es die Gabe von Antibiotika an den Großen .

Ich warte immer noch auf die konkrete und korrekte Berechnung des Unterhaltes ab 01.01. Der Anwalt hat jetzt Urlaub und vor nächster Woche werde ich da nix bekommen.

Jetzt hoffe ich, dass ich Neujahr irgendwie übersteh und nicht von den Erinnerungen an 2022 übermannt werde. Das war schon echt ziemlich sch***** alles.

Einen guten Rutsch wünsche ich Euch allen und vielen Dank hier für alles!

30.12.2022 12:25 • x 11 #593


alleswirdbesser
Manchmal kommt es richtig dicke und das, wo man sowieso schon ziemlich angeschlagen ist. Ich sende dir eine dicke Umarmung und wünsche deinem Großen gute Besserung.

Dir auch einen guten Rutsch und ein paar ruhige Tage.

30.12.2022 13:07 • x 3 #594


unbel-Leberwurst
Zitat von Franek:

Ich warte immer noch auf die konkrete und korrekte Berechnung des Unterhaltes ab 01.01. Der Anwalt hat jetzt Urlaub und vor nächster Woche werde ich da nix bekommen.


Brutto-Netto-Rechner gibt es doch zuhauf im Imternet...

30.12.2022 17:55 • #595


F
@unbel Leberwurst und? Soll ich damit den Unterhalt kalkulieren?

30.12.2022 18:20 • #596


B
Zitat von Franek:
@Likos24 Hey. Danke der Nachfrage. In der Woche vor Weihnachten ging´s beim Großen mit Husten und Fieber los. Wir waren auch einmal im Krankenhaus, weil er einen Pseudo-Krupp-Anfall hatte und ich doch etwas Panik bekam. Im Laufe der Woche haben dann der Kleine und ich auch Fieber bekommen und dementsprechend ...

Ach Mensch, lass dich mal

Schön, wenn die Kleinen jetzt bei ihrer Mama sind, das gibt dir Zeit zum Durchatmen und erholen!
Zitat von Franek:
So z.B. dass meine NF mir ggü Unterhaltspflichtig ist.

Wie meinst du das? Deine NF ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, meinst du das? Sie hat hier sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, sie hat alles zu unternehmen, um zumindest den Mindestunterhalt sicher zu stellen.
Zitat von Franek:
Der einzige Downer diese Woche: trotz Erinnerung, hat sich weder das Jugendamt

Hast du inzwischen Unterhaltsvorschuss beantragt oder kümmert sich dein Anwalt darum? Dann musst du wenigstens nicht mehr mit deiner Ex rumhacken, dann kümmert sich das Jugendamt darum, dass dein Ex-Prinzesschen aus ihren rosa Dino-Träumen aufgeweckt wird.
Zitat von Franek:
Ich warte immer noch auf die konkrete und korrekte Berechnung des Unterhaltes ab 01.01. Der Anwalt hat jetzt Urlaub und vor nächster Woche werde ich da nix bekommen.

Wie lange willst du denn noch Unterhalt an die arbeitsscheue Ex bezahlen, so ab Q2/2023 müsste doch das Trennungsjahr vorbei sein. Willst du dann immer noch weiter zahlen, was sagt dein Anwalt dazu?

Dir weiterhin gute Besserung, schon dich so gut wie möglich und erhol dich gut. Im Moment hält sich die Grippe furchtbar hartnäckig, krass. Wie verbringst du Silvester, hast du liebe Menschen um dich? Komm gut ins neue Jahr, das ich dir gesund, sorgenfrei und fröhlich wünsche!

30.12.2022 19:11 • x 4 #597


F
@Brightness2 Guten Morgen

Also, Unterhaltsvorschuss gehört auch zu Dingen, die mein Anwalt aufgenommen hat und zu denen ich dann nächste Woche eine Info bekommen soll. Werde Euch dann auch auf dem Laufenden halten.

Nachehelicher Unterhalt: die Scheidung können wir im Februar einreichen, allerdings soll ich mal von 3 bis 5 Monaten ausgehen, bis dann auch die Scheidung durch ist. Das liegt wohl vor allem am Rententräger, der ja den Versorgungsausgleich vornehmen muss. Nachehelichen Unterhalt muss ich ca. 1/3 der gemeinsamen Ehejahre zahlen. Also, so etwa 2 Jahre. Solange sie nicht in Arbeit ist, darf ich den Unterhalt auch nicht auf 0 kürzen, da sie sonst in die sozialen Sicherungssysteme rutschen würde. Jobcenter Co. stünden dann bei mir auf der Matte.

Sie hat, da hast Du Recht, eine besondere Obliegenheit sich einen Job zu suchen, das aber auch erst mit der Scheidung. Vorher hab ich da keine handhabe. Die Frage ist ja auch, wie man diese Obliegenheit durchsetzen kann. Ich denke, da muss am Ende dann auch Richter Druck machen. Alles Kosten, darf man dabei auch nicht vergessen. Aber das wird schon. Wichtig ist jetzt die Scheidung einzureichen.

31.12.2022 09:56 • x 2 #598


Heffalump
Wenn dein Anwalt hierzu schon das OK hat, wird er es auf seiner Terminliste für den Monat haben.

Zitat von Franek:
Das liegt wohl vor allem am Rententräger, der ja den Versorgungsausgleich vornehmen muss.

Dir bewusst? dass diese Rentenanteile, die du her gibst, NIE mehr zu dir zurück finden!

31.12.2022 10:29 • x 1 #599


F
@Heffalump

Rentenanteile: ja, aber was soll ich denn da machen? Der Rententräger arbeitet so schnell bzw. so langsam wie er es eben tut und der Versorgungsausgleich findet ERST im Rahmen der Scheidung statt. Das passiert nicht vorher. Man kann die Scheidung ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, das werde ich tun, danach liegt alles weitere in den Händen anderer......

31.12.2022 11:00 • x 1 #600


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag