Zitat von Franek: Die Kids spielen dabei keine Rolle - und es gibt halt (leider) kein Verschulden im Scheidungsrecht.
Puh, Verschulden ist immer so moralbehaftet. Deshalb begrüße ich persönlich, dass es die Schuldklausel aus dem Scheidungsrecht verschwunden ist. Aber.
Zitat von Franek: Ja, sie ist verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen und so wie ich meinen Anwalt verstanden habe, auch schon nach Ablauf des Trennungsjahres und nicht erst mit Scheidung - also ab April.
Ja. Sogar eine Spur heftiger. Deine Ex ist den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Sie hat eine
gesteigerte Erwebsobliegenheit. Das heißt, sie ist verpflichtet alles zu tun, um zumindest den Mindestunterhalt für die Kinder sicher zu stellen. Wenn ihr eine fiktive Vollzeitbeschäftigung unterstellt wird, plus dein Unterhalt, dann dürfte zumindest ein Teil des Unterhalts wieder an die Kinder zurück fließen. Zumindest alles, was ihren Selbstbehalt als nicht Erwerbstätige übersteigt.
Zitat von Franek: So ist die Rechtslage, soweit mir bekannt - aus meiner Sicht mega unfair, da hier einfach immer vom Standardfall Mann verlässt Frau und Kinder ausgegangen wird.
Nö. Das wäre auch im umgekehrten Fall so. Wenn du der Umgangselternteil bist, bist du barunterhaltspflichtig. Egal ob männlich, weiblich, divers oder Schattenparker.
Wo stehst du denn mit dem Jugendamt, hast du Unterhaltsvorschuss beantragt, läuft das jetzt? Denn wenn du eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet hast, inklusive Unterhaltsvorschuss, wird sich das Jugendamt schon ganz allein bewegen, um das Geld von der Ex zurück zu holen.