Arnika
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Etwaige Pflichten spielen deshalb auch erst dann eine Rolle, wenn man das Trennungsjahr und die Trennung an sich begründet (zB bei Sorgerecht). Da Untreue selten stichhaltig
beweisbar ist, meistens eben ab dem Auszug. Aber das ist nur dann von Interesse, wenn man sich scheiden lassen will. Will man sich nicht scheiden lassen, kann man mit 1000 Menschen Sex haben, zum Zirkus gehen oder Bettelmönch in Tibet werden. Das juckt den Staatsapparat dann natürlich nicht. Warum auch.
Ergo hat sie für jeden anderen ersichtlich, außer für sich selbst offenbar, mit Scheidung gedroht. Und wir dürfen gespannt sein, wie er darauf reagiert. Dass er jetzt zurückrudert, halte ich für unwahrscheinlich. Da ist noch wahrscheinlicher, dass ein okidoki oder gar nichts kommt.
@Abendrot: Wenn sie sich nicht scheiden lassen will (und er auch nicht) ist sie defacto von seinem Goodwill bzgl Taschengeld abhängig oder muss halt selbst ihr Auskommen erwirtschaften. Man kann ja schwer in einer offiziell funktionierenden Ehe seinen Ehepartner verklagen, weil man mehr von dessen Geld ausgeben will. Solang die Verträge mit Dritten (zB Miete) eingehalten werden, die Kinder nicht hungern oder es zu strafrechtlich relevanten Handlungen wie Gewaltdelikte kommt, interessiert das den Staat alles nicht. Was gut so ist, denn der Staat hat sich nur im Notfall in die Freiheit des Einzelnen als auch Absprachen innerhalb einer Ehe einzumischen.