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Ehevertrag machen / ja oder nein?

DieSeherin
Zitat von Gurke:
Ach so, ok. Ich dachte immer, dass die Wertsteigerung des Hauses als Zugewinn zählt.


das ist auch so... alles andere stimmt (zumindest in deutschland) nicht! wenn ich z.b. vor 10 jahren während meiner ehe mein elternhaus geerbt habe (damaliger wert 500.000Euro) und wir uns heute trennen und das haus 800.000Euro wert ist, dann muss ich die 300.000Euro teilen! es hat schon sehr viel dramatisches erwachen gegeben, wenn das nicht klar war!

genau deswegen haben mein mann und ich unsere immobilien (kicher, wie toll plötzlich eine klitzekleine eigentumswohnung klingt) auch aus dem zugewinn ausgeschlossen.

Zitat von Gurke:
Kann man einen Ehevertrag auch während der Ehe abschließen oder muss man das vorher tun?


den kann man jederzeit abschließen. es dürfen nur keine sittenwiderigen sachen rein - und kindesunterhalt kann z.b. auch nicht ausgeschlossen werden.

Zitat von la_donna:
Ich verstehe den Sinn der Ehe nicht, wenn ein Vertrag gebraucht wird.


wieso? die ehe selber ist doch auch ein vertrag!?

09.05.2022 12:36 • x 3 #46


D
Zitat von Gurke:
Kann man einen Ehevertrag auch während der Ehe abschließen oder muss man das vorher tun?

Man muss es überhaupt nicht, kann es aber sowohl vor als auch während der Ehe tun. https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag?wprov=sfla1
Und da es keine Pflicht gibt, einen Ehevertrag zu schließen, lass' ich mich auch nicht noch mal zu so 'nem Wisch nötigen.

09.05.2022 12:56 • x 1 #47


A


Ehevertrag machen / ja oder nein?

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X
Eine Klausel zusätzlich einbauen.

Bei Fremgehen innerhalb der Ehe, dem anderen eine hohe Einmalzahlung als Entschädigung zu zahlen.
Geht sowas

09.05.2022 13:04 • #48


L
Meine Haltung erinnert in der Tat an Disney-Filme.
Die Eheschließung an sich ist genau dieser Punk: Im Westen muss niemand mehr heiraten.
Wenn ich es täte, dann wäre es der unerschütterliche Glaube an die Liebe, das Vertrauen, daran, dass diese Liebe hält. Zu dieser Vorstellung passen keine Verträge.

09.05.2022 13:07 • x 1 #49


M
Zitat von tina1955:
Zugewinn erwirtschaftet man nur durch beiderseitige finanzielle Einlagen. Wenn Grund und Boden, Immobilienpreise sinken, dann ist es anders herum Pech des Besitzers. Wenn die Wohngegend plötzlich als Kurort, bevorzugtes hochwertiges Wohngebiet und das Haus als Villa eingestuft wird und 20 Jahre keine Modernisierung, ...

Leider vollkommener Blödsinn, was da geschrieben steht.
Geerbtes Haus geht in das Anfangsvermögen des Erbenden. Wenn dieses am Ende der Ehe einen höheren Wert hat aus welchen Gründen auch immer, dann zählt es zum Endvermögen.
Und die Formel lautet: Endvermögen minus Anfangsvermögen gleich Zugewinn. Und der ist zu teilen.

Wenn er diesen Zugewinn aus der Rechnung raushaben will, dann wird es kompliziert, denn steckst du Geld, Arbeitsleistung oder sonstwas in die Immobilie, dann ist es im schlimmsten Fall weg, wenn nicht gut ausformuliert.
Wie gesagt, alles Geerbte und persönlich Geschenkte zählt zu seinem Anfangsvermögen, bewertet zum Stichtag des Überganges. Nehmen wir mal an, ihr trennt euch zum Zeitpunkt des Erbes, dann gibt es keinen Zugewinn und er braucht von seinem Erbe nichts abgeben. Das gilt für alle Vermögen, also sei es Bargeld, Auto, Depot, Immobilie, Lebensversicherung.....

Sucht euch einen Fachanwalt für Familienrecht, der euch berät, bevor du hier aus dem Forum Halbwahrheiten saugst (meine Aussage braucht auch nicht hundertprozentig korrekt sein, aber ich habe eine Scheidung durch mit allem pipapo und habe selbst viel gerechnet).

09.05.2022 13:17 • #50


downie
Moin,

Zitat von la_donna:
Wenn ich es täte, dann wäre es der unerschütterliche Glaube an die Liebe, das Vertrauen, daran, dass diese Liebe hält. Zu dieser Vorstellung passen keine Verträge.

Und dann wärst Du gerne bereit, Deinem Partner, bei einer evtl. Scheidung die Hälfte der Wersteigerung bspw. Deines geerbten Elternhauses zu überweisen? Versteh ich nicht...

Gruß
downie

09.05.2022 13:20 • #51


A
Mit einem Ehevertrag kannst du dir die Rente (falls wir überhaupt noch eine bekommen) sichern, die dir zusteht und die du selbst erarbeitet hast.

09.05.2022 13:22 • #52


tina1955
@Maccie , Endvermögen und Zugewinn ist ein Unterschied.
Zugewinn wird erwirtschaftet.
Mein Grund und Boden war nach 30 Jahren das 10-fache wert .
Geteilt wurde nur das Haus, was darauf errichtet wurde und von uns beiden finanziert wurde.
Zugewinn war nur das Haus, nicht das Grundstück.

09.05.2022 13:24 • #53


L
Zitat von Inga_w:
r möchte aber nur das Erbe raushalten. Sonst möchte er alles normal lassen wie in einem normalen gesetzlichen Ehevertrag. Er wird etwas mehr erben und daher. Ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll?

Ich würde es genauso halten, wie er. Und ich würde das an Deiner Stelle nicht persönlich nehmen.

Das ist nur eine Absicherung für den Fall, dass es schief ausgeht. Das muss nicht heißen, dass er davon ausgeht, dass es schief ausgeht,

09.05.2022 13:24 • #54


F
Zitat von la_donna:
Zu dieser Vorstellung passen keine Verträge.

Dir ist klar, dass mit der Eheschließung ein Vertrag abgeschlossen wird? Daher die beiden Unterschriften beim Standesamt. Klingt unromantisch, aber wenn man es nüchtern betrachtet ist die Ehe nichts anderes. Daher entstehen dann dir Rechte und auch Pflichten. Ob man zum Hauptvertrag dann noch ein paar Zusatzklauseln aufnimmt, oder nicht, ist eigentlich schon egal.

Liebe ist eher, dass man zusammenbleibt in guten wie in schlechten Tagen... auch ohne diese Unterschrift. Also in meinen Augen.

09.05.2022 13:24 • x 1 #55


L
Zitat:
Dir ist klar, dass mit der Eheschließung ein Vertrag abgeschlossen wird? Daher die beiden Unterschriften beim Standesamt.

Das ist mir klar, aber dieser Vetrag sieht eine pariätische Telung in finanziellen Dingen vor oder nicht?
Ich habe in der Tat hinterher problemlos geteilt bzw. umgekehrt. Ich würde mich auf keinen Streit wegen Geld einlassen. Das ist auch mit Vertrag hässlich.

09.05.2022 13:38 • #56


M
Zitat von tina1955:
@Maccie , Endvermögen und Zugewinn ist ein Unterschied. Zugewinn wird erwirtschaftet. Mein Grund und Boden war nach 30 Jahren das 10-fache wert . Geteilt wurde nur das Haus, was darauf errichtet wurde und von uns beiden finanziert wurde. Zugewinn war nur das Haus, nicht das Grundstück.

Den Gerichtsbeschluss würde ich gerne sehen. Er geht konträr zu der vorherrschenden Literatur. Vielmehr ist es so, dass Grund und Boden nicht einmal mit einem Index hochgerechnet wird, wie z.b. andere Vermögensgegenstände, sondern vielmehr mit einem Verkehrswert bewertet werden und gerade da spielt der Markt die übergeordnete Rolle.

Und von deinem möglicherweise Sonderbeispiel auf eine allgemeine Regelung zu schließen ist schon mal höchst fahrlässig um nicht zu sagen: Blödsinn.

Aber nochmal: ich bin kein Jurist, vor Gericht hat man schon Pferde.....möglicherweise gibt es bei bestimmten Konstellation bei Grund und Boden einen Grund, diesen im Zugewinn außer Acht zu lassen (vielleicht Landwirtschaft, Nutzungsplanänderung etc.)

Deshalb mein Rat: Fachanwalt!

09.05.2022 13:38 • #57


tina1955
@Maccie , das wurde ganz einfach geregelt.
Mein Ex konnte nicht von einer Sache profitieren, die ihm nicht gehörte.
Das Grundstück gehörte mir allein. Ich habe es von meinem vorzeitig ausgezahlten Erbe meiner Mutter gekauft. Nur das Haus haben wir gemeinsam gebaut und gemeinsam finanziert.

09.05.2022 14:03 • #58


M
Geregelt heißt, ihr habt euch geeinigt?

Hatte dein Ex halt einen schlechten Anwalt oder möglicherweise gar keinen und schlechte Ratgeber.
Was wäre gewesen, wenn du von deinem Anteil ein Depot eröffnet hättest? Da drin über 30 Jahre das Geld schön vermehrt, zwischendurch umgeschichtet, dann davon Bausparvertrag gemacht thesaurierend. Danach Gold gekauft, was sich vermehrt hat. Alles im Wert gestiegen, und davon hätte er nichts abbekommen?

Nochmal: ich will dir nichts Böses, aber du kennst nicht einmal den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum bzw. wendest die Begriffe falsch an. Dann in diesem Forum Ratschläge rechtlicher Form zu geben ist eben sehr gefährlich für denjenigen, der sich auf diese Ratschläge später berufen will.

Ich lege weiterhin meine Schallplatte auf, dass hierzu ein Volljurist im richtigen Fachgebiet befragt werden soll.

09.05.2022 14:16 • #59


D
Zitat von XSonneX:
Bei Fremgehen innerhalb der Ehe, dem anderen eine hohe Einmalzahlung als Entschädigung zu zahlen.
Geht sowas

Frag den Notar.
Meiner Meinung nach geht so was tatsächlich. Denn was im Ehevertrag festgeschrieben wird, legen die Vertragspartner selbst fest. Da eine solche Klausel wie deine vorgeschlagene weder gegen geltendes Recht verstößt noch sittenwidrig ist, können die Vertragspartner so eine Klausel durchaus in ihren Ehevertrag aufnehmen.

09.05.2022 14:44 • x 1 #60


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