Zitat von Seneca22: Anzeige gem Paragraph dt 172 StGB:
§172 StGB bezieht sich auf Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. @rschlochverhalten alleine ist nicht strafbar.
Zitat von Seneca22: Die Lebensgemeinschaft ist in vielen Bereichen der Ehe gleich gestellt.
Wo das denn? Außer dass er unterhaltspflichtig ist gegenüber dem gemeinsamen Kind und u. U. auch der TE gegenüber, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Du verwechselst vielleicht grade eingetragene Lebenspartnerschaften mit Lebensgemeinschaften?
Leider ist die TE nach ihrem kurzen Eingangspost bisher nicht wieder aufgetaucht.
Zitat von Laura20071993: . Ich rief seine angebliche Schwester an und es stellte sich heraus dass es seine Frau ist und das seid 14 Jahren
Woher wusstest Du denn von seiner „Schwester“ und woher hattest Du die Kontaktdaten?
Zitat von Laura20071993: Jedes Mal wenn er weg fuhr war er mit ihr und den Kindern im Urlaub.
Also war er bei seiner ersten Familie nur im Urlaub zusammen? Sonst nicht?
Zitat von Laura20071993: Ich liebe ihn und wir haben auch ein Kind zusammen es wird erst 1 Jahr alt aber es tut so weh.
Liebst Du ihn immer noch? Guck mal genauer hin. Sein Verhalten wäre für mich unverzeihbar und würde mir schnell helfen, mich zu entlieben.
Zitat von Laura20071993: Ich habe alles für diesen Menschen getan.
Was denn „alles“?
Zitat von Laura20071993: Ich bin wirklich ein guter Mensch und ich verstehe nicht womit ich dass verdient habe.
Sowas hat niemand verdient.
Sieh zu, dass Deine Unterhaltsansprüche - sofern noch nicht geschehen - geklärt werden und kümmere
Dich um Deine Zukunft ohne ihn.
Du gehst mit keinem Wort darauf ein, wie er reagiert hat, als er aufgeflogen ist. Würde bestimmt nicht nur mich interessieren.