Zitat von Seneca22: Was ist eigentlich der sachliche Grund für die Ungleichbehandlung ?
Das eine ist ein zivilrechtlicher Vertrag, aus dem Rechte und Pflichten erwachsen, das andere ist eine freiwille, individuelle jederzeit veränderbare Übereinkunft zweier Menschen. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein Zum Glück sind individuelle Moralvorstellungen nicht einklagbar, das gäbe sonst eine hübsche Hysterie.
Zitat von Chrome: Sie kann das Sorgerecht beantragen und fertig, alles weitere wird dann an seinem Gehalt liegen.
Als Mutter hat sie automatisch immer das Sorgerecht, sofern es ihr nicht ausdrücklich aberkannt wurde. Das hat auch überhaupt nichts mit seinem Gehalt zu tun.
Zitat von Chrome: Erst wenn das alles abgerechnet ist, wird geschaut was übrig bleibt und welchen Satz er zahlen kann und ob überhaupt er was zahlen kann. Da er sehr wahrscheinlich keine 10.000 Euro verdient, die 3 Kinder schon mit fast 1000 Euro zu buche schlagen + Ehefrau und kosten fürs Leben, bezweifle ich stark, dass dieser Herr noch Geld haben wird um Unterhalt zu zahlen.
BS, mit Verlaub, immer wieder der gleiche Irrsinn, obwohl dir schon zig Mal erklärt wurde, dass das, was du permanent wiederholst, nach deutschem Recht, nicht stimmt. Die Kinder stehen alle im gleichen Rang, egal ob ehelich oder unehelich, solange sie privilegiert sind. Es wird nicht geschaut, ob er nach Abzug aller Verbindlichkeiten noch zahlen kann, sondern er hat nach Berechnung seines bereinigten Nettos einen Selbstbehalt, aus dem er die laufenden Kosten, unter anderem auch Miete, zu tragen hat. Die im Haushalt lebenden Kinder schlagen in der Berechnung des Kindesunterhaltes als Unterhaltsberechtigte zu Buche. Die Ehefrau kommt erst nachrangig nach allen Kindern. Sollte sie wirtschaftlich selbstständig sein, kann ihm möglicherweise eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, die seinen Selbstbehalt senkt.
Zitat von Chrome: Also wird die Dame den Mindestsatz vom Jugendamt bekommen und sie selbst bekommt absolut gar nix, selbst wenn er Millionär wäre, steht ihr nix mehr zu in Deutschland.
Das Kind ist gerade mal ein Jahr alt, ergo steht der Mutter rechtlich noch mindestens zwei Jahre lang Betreuungsunterhalt zu, sofern der Vater finanziell potent (hier gilt ein höherer Selbstbehalt) ist. In jedem Fall steht er ihr rechtlich zu. In Deutschland!