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Einstweilige Verfügung gegen mich aufgrund von Stalking

Gorch_Fock
Hey MG, an Deiner Stelle würde ich die Sache schon von einem Anwalt überprüfen lassen. Du siehst selber, dass Du hier wohl Grenzen überschritten hast aber wohl auch teilweise Dinge Deiner Meinung nach hinzugefügt worden sind. Das kann letztlich nur ein Anwalt durch die Akteneinsicht klären. Dazu kommt ein weiterer Punkt: Ob Du nun in staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Dateien gespeichert worden bist, weißt Du im Regelfall nicht. Das wird erst dann deutlich, wenn der Polizist bei der nächsten Fahrzeugkontrolle nach der Funkabfrage die Hand schon mal vorsorglich an die Waffe legt. Daher ist auch hier ein anwaltliche Überprüfung sinnvoll, um Dir Einschränkungen in anderen Lebensbereichen zu ersparen.
Letztlich gilt aber: Du hast hier einen deutlichen Warnschuss bekommen. Ab sofort gilt für Dich eine vollständige Kontaktsperre. Mit dem Vorteil: Diesmal hat es Dir sogar jemand von Extern verboten.

25.10.2019 22:40 • #46


K
@KayTer

Sorry für die falsche Verdächtigung.

Was wäre aus Deiner Sicht die Alternative für die Ex des TE gewesen, die einerseits sehr deutlich gemacht hat, dass sie keinen Kontakt mehr möchte, und sich andererseits offenbar von ihm belästigt fühlte?

Er musste sich logischer Schlussfolgerung von ihr zufolge zwangsläufig mit ihr beschäftigt haben, wenn er sie sogar am neuen Aufenthaltsort ausfindig gemacht und sie kontaktiert hat.

So etwas wirkt gruselig.

25.10.2019 22:41 • x 1 #47


A


Einstweilige Verfügung gegen mich aufgrund von Stalking

x 3


I
Wenn die Frau auf Nachrichtennicht reagiert dann will sie nicht von ihm Kontaktiert werden.
Und wenn sie eine Einstweilige Verfügung gegen ihn stellt, dann will sie erst recht keinen Kontakt.

25.10.2019 22:47 • x 1 #48


B
Zitat von IpAdress:
Wenn die Frau auf Nachrichtennicht reagiert dann will sie nicht von ihm Kontaktiert werden.
Und wenn sie eine Einstweilige Verfügung gegen ihn stellt, dann will sie erst recht keinen Kontakt.


Stimmt!

25.10.2019 22:49 • #49


O
Die EV war doch nur eine logische Konsequenz.

Männer bringen so etwas nur seltener zur Anzeige. Wie oft steht hier in Threads : ich wurde hier und da und dort blockiert und dann habe ich noch nen Brief geschrieben und bin dann bei seiner Arbeit aufgetaucht.

Das scheint heutzutage ja gang und gäbe zu sein.

Ich finde das regelrecht unheimlich.
Viel haben auch die neuen Medien damit zu tun. Wann ist wer warum online usw usf , kein Wunder dass man da zum Stalker wird.

Wenn mich jemand blockiert möchte er keinen Kontakt, wenn ich DAS nicht akzeptiere und mein Recht des Kontakts höher bewerte als die Angst eines anderen, dann ist eine EV völlig gerechtfertigt.

Stalker sehen die Schuld übrigens immer beim Opfer.
Gibt es gute Reportagen zu dem Thema.

25.10.2019 23:03 • x 3 #50


NurBen
Zitat von IpAdress:
Wenn du gegen die Auflagen verstoßen wirst, dann kann es bis zu 6-Stelliger summe kommen.

Man, wenn Gäste ihr gefährliches Halbwissen von sich geben.
Die Strafen bei solchen Verstößen sind ein Witz, sofern überhaupt eine Strafe kommt.
Soll natürlich keine Ermutigung zum weitermachen sein.

25.10.2019 23:27 • x 1 #51


Kummerkasten007
Zitat von MG86:
Sie forderte mich auf, ihr nicht mehr zu schreiben


Zitat von MG86:
Sie hätte mir nur einmal sagen brauchen was Sache ist...


Hat sie doch gesagt, was Sache ist.

26.10.2019 05:55 • x 4 #52


S
Zitat von MG86:
Ja das ist richtig. Aber in dem Schreiben stand, sie hätte Angst mir zu begegnen. Was sollte ich denn tun? Sie mit einem Messer angreifen oder was? Es gab niemals Anzeichen für sowas

Sehe es mal so. In ihren Gedanken verfolgst du sie. Das kann unheimlich Druck machen ! Psyche !
Verhalte dich jetzt sachgemäß ! und bleib ruhig !

26.10.2019 07:57 • #53


M
Ich glaube dir dass das nicht so böse gemeint war und du nie etwas böses im Sinn hattest. Aber stell dir Mal vor wie so ein Verhalten auf die andere Person wirken muss. Für dich mögen das liebesbeweise sein aber für jemand der das nicht erwidert ist das ein Alptraum.
Sie hat deutlich den Kontakt abgebrochen und hatte ihre Gründe. Du hast das aber nicht respektieren wollen. Sie war sogar weggezogen und auch dann hast du sie weiter Gestalkt. Sie hatte eine neue Beziehung und auch da hast du nicht aufgehört.
Es ist schwer wenn jemand schlussmacht keine frage, aber jeder hat das Recht dazu, sie ist nicht gezwungen mir dir in Kontakt zu bleiben. Du wolltest sie aber zwingen und genau das ist strafbar.
Wie muss die für ihren neuen Freund ausgesehen haben, der hat sie wahrscheinlich zum Gericht geschickt weil sich er es satt hatte.
Obwohl das schon ein harter Schritt war. Normal bekommt man erst Anwaltsbriefe oder Strafanzeige von der Polizei.
Die hat dir aber eine einstweilige Verfügung erteilt oder? Da steht wahrscheinlich drin dass du dich ihr nicht nähern darfst. .ich rate dir :halte dich dran!
Ab jetzt keine Briefe , keine Nachrichten, nichts!
Halte dich einfach dran und fertig. Natürlich tut das weh abgelehnt zu werden aber man kann niemand zwingen.

26.10.2019 08:15 • x 2 #54


J
Geh bitte zum Anwalt! Evtl. solltest du eine Gegenanzeige wegen Rufmord oder Verleumdung starten. Leider sind die Gerichte heute sehr schnell mit einer eV. Die Dame hat aber wahrscheinlich alle Nachrichten von dir in böswilliger Absicht gesammelt. Also auf keinen Fall mehr etwas schicken. Jede Nachricht von ihr aber aufbewahren! FG

26.10.2019 15:13 • x 1 #55


M
Meinst du, ich sei wegen einer Einstweiligen Verfügung vorbestraft?

26.10.2019 15:31 • #56


Gorch_Fock
Da hier ein Gericht irgendwie tätig geworden ist, muss es hier eine Akte geben. Und darauf kann nur ein Anwalt zugreifen. Das Ganze basiert vermutlich auf dem Gewaltschutzgesetz. Es ist Dein gutes Recht feststellen zu lassen warum Du mit negativen Verwaltungsakten belegt wirst. Bzw. drohen Dir empfindliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen.
Ausgangspunkt wird das zuständige Familiengericht sein (wird wahrscheinlich auch so auf dem Briefkopf stehen). Hier hat Deine Ex theoretisch zur Rechtsantragsstelle gehen können und den Antrag gegen Dich stellen können. Oder es hat ihr Anwalt getan.

26.10.2019 15:55 • #57


T
Vorbestraft bist ja deshalb nicht, aber dazu kanns kommen, wenn du die Auflagen nicht einhaltest...

26.10.2019 16:15 • #58


E-Claire
Zitat von MG86:
Meinst du, ich sei wegen einer Einstweiligen Verfügung vorbestraft?


Nein, eine EV ist ein zivilrechtliches Verfahren, strafrechtliche Konsequenzen, eine Vorstrafe ist eine solche, drohen zunächst nicht.
Allerdings gibt es natürlich inzwischen neuere Straftatbestände, die dein Verhalten auch strafrechtlich relevant werden lassen könnten.

Dafür braucht es aber auch erst einmal eine Anzeige. Grundsätzlich ist es so, wenn man möchte, daß jemand anders ein gewisses Verhalten unterlässt, und dies so weit gedeiht, daß man sich gezwungen sieht, zum Anwalt zu gehen, raten die meisten Anwälte zunächst zu einer EV.
Dafür gibt es verschiede Gründe, aber auch weil es ein milderes Mittel ist. Eben weil (zunächst) keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.

Hier in diesem Forum ist es immer extrem schwierig, solcherlei Darstellungen zu kommentieren. Das hat etwas damit zu tun, daß vor allem Bewertungen in den Vordergrund gestellt werden. So wie bei dir, bis zu einem gewissen Punkt wirkst Du einsichtig, fühlst Dich aber durch die EV auch nicht in allen Einzelheiten richtig dargestellt.

Wenn Du mal alle Bewertungen weglässt, dann bleibt folgendes: Deine Ex, hat nicht nur einen Anwalt aufgesucht, ist ja jetzt nicht gerade das, worauf man Lust hat, in der eigenen spärlichen Freizeit, sondern sie hat auch die Kohle für diese(n) in die Hand genommen, macht auch kein Spaß. Darüber hinaus, um eine EV zu bekommen, braucht es sogenanntes substantiiertes Darlegen, das bedeutet sie wird ein paar Stunden oder Tage damit zugebracht haben, all die Einzelheiten, wann welche Nachricht, Brief, wie oft etc zusammenzutragen.

Das ist Aufwand. Den hat sie in Kauf genommen. Welche Motivation da tatsächlich gegeben ist, Angst, Rache, Wut, weiß keiner. Es gibt Wahrscheinlichkeiten:

Zitat von MG86:
Zusätzlich Nachrichten auf ihrem geschäftlichen Facebookaccount.


Unter Zuhilfenahme dieser Information wäre es sehr wahrscheinlich, daß diese ausgesprochen übergriffige Form Deines Verhaltens durchaus einen Teil dazu beigetragen haben könnte, daß sie sich so verhalten hat, wie sie es tat.

So Du meine Einschätzung hören magst: ich würde zwei Dinge tun.
Erstens mach nen Termin bei einem Anwalt und bitte hier nicht so eine Internetnummer, sondern halt nen Termin zum Erstgespräch bei ner normalen mittelständischen Kanzlei.
Das deshalb damit Du entweder Dich wehrst, falls Dein Empfinden der nichtwahren Tatsachen mit der Faktenlage übereinstimmt oder damit Du eben von jemandem mit echter Sachkenntnis zu hören bekommst, daß selbst bei Wegfall der Sachen, die nicht stimmen, die EV berechtigt wäre. Realitycheck sozusagen.

Dein Empfinden und auch Deine Einsicht sind lobenswert, aber noch mal Du hast ne EV aufm Tisch. Es wäre auch durchaus möglich, daß Du im Moment Dein Verhalten verharmlost.

Mein zweiter Rat für Dich wäre auch ein Erstgespräch mit einem Psychologen. Auch hier nur um erst einmal abzuklären, wie Profis die Situation von außen sehen.
Mit 33 Jahren legst Du nicht gerade das klassische sozial-adäquate erwachsene Verhalten an den Tag. Ob das einfach nur eine vorübergehende außergewöhnliche Belastungssituation ist oder Dein Verhalten womöglich zudem andere Ursachen hat, lässt sich heutzutage recht schnell abklären.

Schließlich zu der emotionalen Seite: Schau, jeder Mensch macht Fehler. Du, ich und jeder andere auch. Niemand reagiert gut auf Zurückweisung und nicht jeder wie @kbr, welche offensichtlich viel in solcher Hinsicht mit Stolz arbeitet. Und ja, ab und zu sind wir emotional so engagiert, daß wir Dinge sagen, obwohl uns unser Stolz davon abhalten sollte, aber wir haben in der situation das Gefühl, daß dies jetzt gesagt werden müsste oder wir nicht anders können.

Das ist total menschlich. Das Ding ist nur für die meisten Menschen endet das in einer mehr oder weniger peinlichen Situation, nicht jedoch mit einer EV.

Also, laß Dich nicht unterkriegen, wenn Du magst, dann laß Dich, wie genannt, beraten, aber nimm das Ding ernst.

Bei einer EV geht es eben nicht mehr darum, was Du fühlst, sondern wie Deine Gefühle und das daraus resultierende Verhalten auf einen anderen Menschen gewirkt haben.

26.10.2019 18:25 • x 5 #59


M
Ich danke dir recht herzlich für deinen objektiven Beitrag. Alles was du schreibst, trifft den Nagel auf den Kopf.
Im Prinzip bin ich sogar fast erleichtert über diese EV. So bin ich endgültig gezwungen ihr keine Nachrichten mehr zu schreiben und weiß zu 100 % woran ich bei ihr bin.
Aber es ist wirklich beschämend. Es war wirklich eine sehr intensive Beziehung, und das so eine Geschichte so endet, das passt einfach so gar nicht in mein Weltbild.
Das schlimme daran ist einfach, dass sie mich jetzt wohl so in Erinnerung behalten wird.
Ich werde mir Montag einen Anwalt suchen, auch wenn mir das wirklich peinlich ist. In meinen Briefe stehen natürlich auch sehr private und intime Dinge. Es ist wirklich der Horror zu wissen, dass das jetzt alles zur Einsicht in irgendwelchen Büros rumliegt.

26.10.2019 18:49 • x 1 #60


A


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