Zitat von MG86:Meinst du, ich sei wegen einer Einstweiligen Verfügung vorbestraft?
Nein, eine EV ist ein zivilrechtliches Verfahren, strafrechtliche Konsequenzen, eine Vorstrafe ist eine solche, drohen zunächst nicht.
Allerdings gibt es natürlich inzwischen neuere Straftatbestände, die dein Verhalten auch strafrechtlich relevant werden lassen könnten.
Dafür braucht es aber auch erst einmal eine Anzeige. Grundsätzlich ist es so, wenn man möchte, daß jemand anders ein gewisses Verhalten unterlässt, und dies so weit gedeiht, daß man sich gezwungen sieht, zum Anwalt zu gehen, raten die meisten Anwälte zunächst zu einer EV.
Dafür gibt es verschiede Gründe, aber auch weil es ein milderes Mittel ist. Eben weil (zunächst) keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Hier in diesem Forum ist es immer extrem schwierig, solcherlei Darstellungen zu kommentieren. Das hat etwas damit zu tun, daß vor allem Bewertungen in den Vordergrund gestellt werden. So wie bei dir, bis zu einem gewissen Punkt wirkst Du einsichtig, fühlst Dich aber durch die EV auch nicht in allen Einzelheiten richtig dargestellt.
Wenn Du mal alle Bewertungen weglässt, dann bleibt folgendes: Deine Ex, hat nicht nur einen Anwalt aufgesucht, ist ja jetzt nicht gerade das, worauf man Lust hat, in der eigenen spärlichen Freizeit, sondern sie hat auch die Kohle für diese(n) in die Hand genommen, macht auch kein Spaß. Darüber hinaus, um eine EV zu bekommen, braucht es sogenanntes substantiiertes Darlegen, das bedeutet sie wird ein paar Stunden oder Tage damit zugebracht haben, all die Einzelheiten, wann welche Nachricht, Brief, wie oft etc zusammenzutragen.
Das ist Aufwand. Den hat sie in Kauf genommen. Welche Motivation da tatsächlich gegeben ist, Angst, Rache, Wut, weiß keiner. Es gibt Wahrscheinlichkeiten:
Zitat von MG86:Zusätzlich Nachrichten auf ihrem geschäftlichen Facebookaccount.
Unter Zuhilfenahme dieser Information wäre es sehr wahrscheinlich, daß diese ausgesprochen übergriffige Form Deines Verhaltens durchaus einen Teil dazu beigetragen haben könnte, daß sie sich so verhalten hat, wie sie es tat.
So Du meine Einschätzung hören magst: ich würde zwei Dinge tun.
Erstens mach nen Termin bei einem Anwalt und bitte hier nicht so eine Internetnummer, sondern halt nen Termin zum Erstgespräch bei ner normalen mittelständischen Kanzlei.
Das deshalb damit Du entweder Dich wehrst, falls Dein Empfinden der nichtwahren Tatsachen mit der Faktenlage übereinstimmt oder damit Du eben von jemandem mit echter Sachkenntnis zu hören bekommst, daß selbst bei Wegfall der Sachen, die nicht stimmen, die EV berechtigt wäre. Realitycheck sozusagen.
Dein Empfinden und auch Deine Einsicht sind lobenswert, aber noch mal Du hast ne EV aufm Tisch. Es wäre auch durchaus möglich, daß Du im Moment Dein Verhalten verharmlost.
Mein zweiter Rat für Dich wäre auch ein Erstgespräch mit einem Psychologen. Auch hier nur um erst einmal abzuklären, wie Profis die Situation von außen sehen.
Mit 33 Jahren legst Du nicht gerade das klassische sozial-adäquate erwachsene Verhalten an den Tag. Ob das einfach nur eine vorübergehende außergewöhnliche Belastungssituation ist oder Dein Verhalten womöglich zudem andere Ursachen hat, lässt sich heutzutage recht schnell abklären.
Schließlich zu der emotionalen Seite: Schau, jeder Mensch macht Fehler. Du, ich und jeder andere auch. Niemand reagiert gut auf Zurückweisung und nicht jeder wie @kbr, welche offensichtlich viel in solcher Hinsicht mit Stolz arbeitet. Und ja, ab und zu sind wir emotional so engagiert, daß wir Dinge sagen, obwohl uns unser Stolz davon abhalten sollte, aber wir haben in der situation das Gefühl, daß dies jetzt gesagt werden müsste oder wir nicht anders können.
Das ist total menschlich. Das Ding ist nur für die meisten Menschen endet das in einer mehr oder weniger peinlichen Situation, nicht jedoch mit einer EV.
Also, laß Dich nicht unterkriegen, wenn Du magst, dann laß Dich, wie genannt, beraten, aber nimm das Ding ernst.
Bei einer EV geht es eben nicht mehr darum, was Du fühlst, sondern wie Deine Gefühle und das daraus resultierende Verhalten auf einen anderen Menschen gewirkt haben.