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Gast
Zitat von Puzzleteil:Ich hab mal eine Frage.
Stimmt es dass wenn mein Mann auszieht, aber weiter die Kreditrate vom Haus und die Nebenkosten bezahlt, mir kein Trennungsunterhalt zusteht solange ich im Haus wohnen bleibe ?
Aha. Ist das die Argumentation von ihm das er in der Bude sitzen bleibt?
Ich kenne es jetzt nur vom Elternunterhalt (wenn man seinen Eltern die Rente aufstockt), aber sollte in Deinem Fall das gleiche Verfahren sein: Die Wohnkosten werden gegeneinander aufgerechnet. Google nach Wohnvorteil.
Die potentiellen Mieten vor Ort (was Du zahlen müsstest wenn Du ausziehst) werden gegen die Raten für den Kredit berechnet.
https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/
Aber: Geld sparen hin- oder her - über Optionen wie jahrelange Wohnzimmerbesetzung würde ich erst diskutieren, wenn Dein Ex-Gatte sich sozial wieder familienkompatibel bleibt.
Ausserdem: Nach dem Trennungsjahr ist vor dem Trennungsjahr, was sein Gehalt betrifft.
