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Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

K
und ich hab jetzt den "Fehler" gemacht, mich in einen langen Thread einzuklinken ohne ihn verfolgt zu haben, das was ich bei anderen immer nervig finde -

ich hab keine Ahnung, ich lese hier die cubes und marcs dieser welt und "augen auf beim fr .. äh autokauf" - wenn es dumme Frauen sind, dann werden sie so handlen, wie in den worst cases beschworen (so der Mann keine Gefahr für die Kinder darstellt)
normal intelligente Frauen und Männer werden so oder so versuchen, das auf die reihe zu bekommen. Es ist for fu.c.ksake nue ne Trennung. Kein Krebs im Endstadium.

eine Frau, die Druck auf den Ex über die Kinder ausübt ist gefühllos und dumm. Was dann dazu führt, warum sucht man sich sowas?

x 1 #241


G
Zitat von Random:
Wenn eine Frau in Deutschland den Totalentzug - trotz Klage durch alle Instanzen und Gerichsbeschluss durchzieht - , passiert (ihr) NIX und der Unterhaltsanspruch wird davon nicht berührt.
Ein Spruch über Gewalt oder Missbrauch seitens des Vaters reicht um Alles um Jahre zu verlängern und der Mann ist in der Beweispflicht..


Erzähl hier nicht so einen Mist! Wer nicht im Thema ist, sollte mal gepflegt den Mund halten! Es ist eine bodenlose Frechheit was du hier verzapft und zeigt nur auf, dass du sowas von Null Ahnung von der aktuellen Gesetzeslage und Gerichtsentscheidungen hast!

Unmögliches Verhalten und Anmaßungen hoch 3.

x 1 #242


A


Erfahrungen erweiteter Umgang bzw Wechselmodell

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R
Zitat von Küstenperle:
und mal so gefragt, wenn Du dieses "seltene" Glück gehabt hast Random . was treibt Dich da an, Dich wiederkehrend über die Ungerechtigkeit gegenüber Vätern dieser Welt auszulassen?
Und Deinen ACH SO STARKEN PART IN FETT GEDRUCKT darzulegen?

verstehe Deine Frust, den Du häufig betonst, nicht so ganz . wenn es doch alles super klappt?
l

Total süß dass Du Dir Sorgen machst Glücklich

Grace, was nutzen Gesetze und Urteile, wenn daraus keine Sanktionen entstehen?

Hey meistens klappt das gut.
Lasst uns das doch feiern.

Grace, Dein Ton. Da solltest du was machen.

#243


K
ja nech? grinsen

Du bist gähn mein Kleiner, aber das weißt Du sicher selber ...

#244


S
Bin bei Random.

Sanktionen folgen meistens keine in D. Selbst bei Offensichtlicher Entfremdung etc. Müsste viel früher auf Ebene des JA was passieren, bevor sich die Eltern und die Familien dann vor den Gerichten entgültig aufreiben.

@Grace_99 Schließe mich Random an. Was ist los bei Dir? Du bist seit kurzem immer so schnell auf gefühlten 200 Sachen?

x 1 #245


G
@Solskinn2015 Weil mich das aufregt. Weil ich beim Thema Umgang, Wechselmodell zu 100 % im Thema bin. Es stimmt definitiv nicht, was Random da behauptet. Evtl. lesen Menschen mit, die dann dem Mut verlieren und das darf nicht passieren, deshalb muss ich einfach so vehement Einspruch einlegen.

x 1 #246


R
Zitat von Solskinn2015:
Bin bei Random.

Sanktionen folgen meistens keine in D. Selbst bei Offensichtlicher Entfremdung etc. Müsste viel früher auf Ebene des JA was passieren, bevor sich die Eltern und die Familien dann vor den Gerichten entgültig aufreiben.

@Grace_99 Schließe mich Random an. Was ist los bei Dir? Du bist seit kurzem immer so schnell auf gefühlten 200 Sachen?


Jo, und wenn selbst in diesen Extremfällen (und ja, nochmal, die sind recht selten) nichts passiert, was soll dann in dem Fällen passieren, wo die Mutter sich schlicht an Regeln nicht hält, keine Regeln akzeptiert oder erweiterten Umgang boykottiert?

Noch weniger als nix!

Und das macht die Männer auf Dauer fertig.
Was sich dann wieder negativ auf die Kinder auswirkt.
Und um die geht es mir primär.

#247


S
Ich kann, muss Random leider zustimmen. .
Die Mutter stellt Behauptungen auf , z.B. Ich gefährde das Kindeswohl. .das reicht aus damit verlor ich das ABR.
Die Mutter verhält sich als besitze sie das Kind. .Antwort vom JA im Dreier Gespräch, wir haben dafür keine Zeit. es gibt wichtigste Fälle.Ich

x 1 #248


K
wie hast Du Schwedus denn das Kindeswohl gefährdet? Ich meine, da muss es doch was anderes geben als eine Aussage der Mutter ?

x 1 #249


R
Das aktuelle BGH Urteil sagt aus, dass das Wechselmodell gegen den Willen eines Beteiligten durchgesetzt werden kann.
Das war früher anders.

Wenn aber die Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft - und das ist die Voraussetzung für ein funktionierendes Wechselmodell im Sinne des Kindeswohls - beim ablehnenden Partner nicht erkennbar ist, wird das Wechselmodell von keinem Gericht angeordnet.

Ergo: der anlehnende Elternteil kann das weiterhin durch Boykott und Nichtkommunikation allein entscheiden.

Und jetzt wüsste ich gerne, warum man jemanden in so eine teure, aufreibende und wenig erfolgversprechende Gerichtsverhandlung treiben sollte?

x 3 #250


G
Eine Freundin von mir ist Fachanwältin für Familienrecht, sie ist ständig up to date, Fortbildungen etc. pp. Auch versorgt sie mich mit Fachliteratur, da ich selbst Kinder habe und ich mich ehrenamtlich beim VAMV engagiere.

In der Vergangenheit mag einiges nicht koscher gewesen sein, mittlerweile ist dem aber nicht mehr so. U. a. das von mir erwähnte BGH Urteil wird hier von euch gar nicht kommentiert, ist es nicht bekannt? Deshalb sage ich ja, sich schlau machen.

Lieber TE, u. a. gibts den VAMV in jeder größeren Stadt, auch dort kann dir geholfen werden, u. a. mit Suche eines guten Anwalts, mit dem Prozeßkostenhilfeantrag, im Übrigen kostenlos.

P. S. Das neue Urteil sagt, dass es GEGEN den Willen ausgeübt werden kann und auch bei nicht Bereitschaft der Kommunikation. Auch ist es NICHT ein teures Unterfangen, da Prozeßkostenhilfe.

x 1 #251


R
Bitte zeige mir einen Fall. Einen einzigen nachgewiesenen Fall, wo das tatsächlich funktioniert hat.

Dann könnte ja die Mutter das Wechselmodell gegen den Willen des Vaters auch durchsetzen?
Kaum oder?
Der zieht nämlich 100 km weg und der Fall hat sich erledigt.

Es ist übrigens genauso katastrophal, wie sich manche Männer verhalten.

Der VAMV Hat mir übrigens auch geholfen.
Super Tip.

x 3 #252


S
Gefährdung ohne Begründung. .Antwort des Richters: das kann und möchte ich nicht prüfen, das Kind bleibt bei der Mutter.
Zur Prozesskostenbeihilfe: das ist eine Entscheidung die das Gericht selbst trifft, ich habe Mindestlohn und zahle 150 EUR Unterhält (werde gerade auf mehr verklagt) , zahle gerade 50 EUR monatlich in Raten ans Gericht. .Begründung, ein mögliches fiktives Einkommen. .ich könnte ja Zeitungen austragen. .
Ich glaube an nichts mehr. ich kann mir aber vorstellen das dies nicht überall so in Deutschland ist.
Die Tante vom JA sagte zu mir, dass in der DDR vieles besser war. .das sagt doch alles.

#253


R
Kaaaaa wird hier suggeriert, "er möge sich nur mal ordentlich anstrengen, dann würde das auch was werden mit seinem Traum".

Sorry, das passiert entweder aus Unwissenheit oder Zynismus.

Prozesskostenhilfe ist also umsonst und eine Bevorzugung von Wenigerverdienenden?
Und wer bitte bezahlt das dann? Doch wohl die Allgemeinheit oder?

Und die, die keine Prozesskostenhilfe bekommen sollen gefälligst in die Tasche gehen?

Eieiei

#254


G
Zitat von Random:
Kaaaaa wird hier suggeriert, "er möge sich nur mal ordentlich anstrengen, dann würde das auch was werden mit seinem Traum".

Sorry, das passiert entweder aus Unwissenheit oder Zynismus.


Gott bewahre. Aufzeigen was sich geändert hat, Möglichkeiten offen legen und auf Prozesskosten, VAMV, Fachanwalt verweisen.

Leider kann ich via Mobile das von dir gewünschte Beispiel nicht hochladen (Link plus Screenshot)

#255


A


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