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Erfahrungen zum Nestmodell zur Betreuung der Kinder?

F
Zitat von Linus2021:
Papa holt die Kinder an zwei Nachmittagen unter der Woche zu sich und alle 2 Wochen am Wochenende

Ja wunderbar.
Und wenn ihr dann in 5 Jahren einfällt, dass sie bei 60:40 doch lieber den ganzen Unterhalt hätte, dann wirst du zur Kasse gebeten und zahlst für x Mobate den Unterhalt nach.
Private Vereinbarungen sind an der Stelle leider nicht rechtssicher.
Rechtssicher ist nur, was vor Gericht und im Beisein der Anwälte als ok festgehalten wurde. Nichts sonst.
Kommt drauf an, wie sehr du deiner Frau da vertraust....
Im Ernstfall gehts da schnell ummein paar tausend Euro.
Zitat von Linus2021:
also jeden Tag Koffer packen

Hängt an eurer Kommunikation.
Wer redet denn dauernd von Koffer packen?! Bei Mama gibts einen Kleiderschrank, Spiele, Zahnbürste und Nachtwäsche usw. und bei Papa ebenso.
Das einzige, was man mitnehmen muss, ist ggf. der Schulranzen.

Mein Kinder packen gar nix.
Die finden es cool, dass es bei Papa anders läuft und es dort in der Wohnung andere Sachen gibt als hier.

Man kanns halt auch vorher kompliziert machen, bevor man es überhaupt ausprobiert. Oder man versucht halt vorher, die Kinder auf die coolen Sachen hinzuweisen und sich für Zusammenhalt stark zu machen.

09.10.2021 00:37 • x 1 #181


F
Zitat von Gretchen:
Ich dachte bisher immer auf kindesunterhalt kann man gar nicht verzichten

Kann man auch nicht.
Man kann im Binnenverhältnis der Eltern auf etwaige Ausgleichsforderungen mit Blick auf den Unterhalt verzichten (also dass einer zu soundsoviel Prozent selber zahlt und keinen Ausgleich verlangt) - das ist auch einigermaßen sicher, wenn beide unterschreiben....ABER: lass mal einen arbeitslos werden o.ä....dann sieht das plötzlich ganz finster aus.

09.10.2021 00:43 • x 1 #182


A


Erfahrungen zum Nestmodell zur Betreuung der Kinder?

x 3


F
Dazu:
https://www.familienrecht-achim.de/news.php?id=4

Daraus:
Für die tägliche Praxis der sich trennenden Eheleute bedeutet dies, dass sie sich nicht sicher sein können, wenn der andere Elternteil eine -wenn auch schriftliche- Vereinbarung vorlegt und unterschreibt, die den anderen vom Unterhalt (Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt des Ehegatten) freistellt oder gar verzichtet. Eine nähere rechtliche und, in finanzieller Hinsicht, tatsächliche Prüfung muss erfolgen, um vor "bösen Überraschungen" gefeit zu sein.

09.10.2021 00:44 • #183


L
Zitat von Florentine:
Kann man auch nicht. Man kann im Binnenverhältnis der Eltern auf etwaige Ausgleichsforderungen mit Blick auf den Unterhalt verzichten (also dass einer zu soundsoviel Prozent selber zahlt und keinen Ausgleich verlangt) - das ist auch einigermaßen sicher, wenn beide unterschreiben....ABER: lass mal einen arbeitslos ...

angenommen: arbeitslos: ich zahle ja für die Kinder. Dann würde ich auch sagen: i.O.

09.10.2021 00:57 • #184


F
Zitat von Linus2021:
angenommen: arbeitslos: ich zahle ja für die Kinder. Dann würde ich auch sagen: i.O.

Wenn auf einmal wenig oder gar kein Geld mehr da ist, ist die Verlockung aber umso größer, den fehlenden Unterhalt auch aus den Vorjahren zurückzufordern.
Es ist, wie auch der Artikel oben beschreibt, neben einer Vertrauensfrage auch eine juristische Frage, die genauester Abklärung bedarf.

09.10.2021 01:04 • x 1 #185


K
Zitat von Gretchen:
Ich dachte bisher immer auf kindesunterhalt kann man gar nicht verzichten? Also vom Gesetzgeber her. Bin verwirrt

Auf dwn Kindesunterhalt nicht. Teilt sich das Paar im Wechselmodell die Betreuung 50/50 wird nach Einkommenslage beider entschieden wer den Unterhalt wann zu leisten hat. In diesem Modell wird von beiden Elternteimen das Erwirtscvaften von Einkommen erwartet, sprich, Arbeiten zu gehen. Sich mit kleinen Kindern in eine Auszeit oder sevr reduzierte Arbeitszeit zurückzuziehen, in der man Unterhalt vom anderen Elternteil bezieht, fällt hier fast immer flach, denn beide Elternteile haben i. Monat jeweils 14 Tage ohne Kinder für eine volle Erwerbstätigkeit uneingeschränkt Zeit. Das aber wird genau der Punkt für Minus Frau sein das Residenzmodell zu forcieren. Hat sie im Hinterkopf, dass sie ivre Arbeitszeit reduzieren will, dann kann sie das beim Arbeitgeber nur einforyern, wenn die Kinder hauptsächlich bei ihr leben. Linus trägt dann den Verdienstazsfall und oder die Miete. Diesbezüglich passieren interessante Dinge

09.10.2021 01:34 • #186


VictoriaSiempre
Ich finde grade ziemlich schräg, was der Frau von Linus - und das ausgerechnet von anderen Frauen - an Berechnung unterstellt wird.

Sie IST ebenso wie er Vollzeit berufstätig; beide in einem anspruchsvollem Job (wo ich davon ausgehe, dass auch die Bezahlung nicht sooo schlecht ist), sie will arbeiten und ist an ihrer Karriere interessiert: Warum wird davon ausgegangen, dass sie ihn finanziell über den Tisch ziehen und die Kinder als Faustpfand einsetzen will? Verstehe ich grade überhaupt nicht!

Was ich verstanden (oder meine zu verstanden haben) ist, dass Linus a) die Unterschiede zwischen Nest-, Residenz- und Wechselmodell selber noch nicht kennt (= sich damit bisher nicht wirklich beschäftigt hat? ) und b) verständlicherweise auf seine Kinder nicht verzichten und so viel Zeit wir möglich mit ihnen verbringen will.

Für b) gibt es nun mal nur 2 Möglichkeiten - Residenzmodell bei ihm, die Mutter hat ihre Kinder jedes zweite Wochenende und nach Absprache X Tage in der Woche. Eher unwahrscheinlich, dass sie sich drauf einlässt und das Gericht so entscheiden wird. Oder das Wechselmodell, wo Kinder-Betreuungstage 50:50 aufgeteilt werden (und ggfs. kein Unterhalt anfällt, wenn beide ähnlich verdienen).

WO die Residenz der Kinder sein könnte, ist momentan doch noch völlig offen. Es ist ja noch nicht mal annähernd geklärt, wer im (gemieteten) Haus bleiben kann und darf. Wenn die Kinder überwiegend (= mehr als 50%) bei einem Elternteil leben, dann ist es ziemlich wahrscheinlich, dass diesem im Streitfall auch die eheliche Wohnung zugesprochen wird.

Bei einem gemieteten Haus, kein Eigentum!, wie im Fall von Linus, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, wie man sich drum kloppen kann. Klar, die Lage auf dem Mietmarkt ist schwierig, man wohnt vielleicht schön und hat sich nett eingerichtet. Trotzdem ist das sehr viel leichter aufzulösen, als wenn noch ne gemeinsame Immobilie dran hängt, die evtl. noch nicht abbezahlt ist. Im Titel ist sogar noch vom Nestmodell die Rede, was normalerweise bedeutet, dass 3 Wohnungen samt Nebenkosten zu finanzieren sind. Das Nest für die Kinder, ihre und seine Wohnung. Da hat doch Geld offensichtlich noch keine Rolle gespielt!?

Der TE muss sich erst einmal drüber klar werden, was er eigentlich will und was er leisten kann. Persönlich finde ich das Wechselmodell am besten, aber es muss ja auch gelebt werden können. Und wenn dann vorher schon Bedenken kommen, dass man dann vielleicht nicht mehr Quality-Time mit nur einem Kind verbringen kann: Tja, ist so! Das ist das Schicksal von drölfzigtausend Männern und Frauen, die (unfreiwillig) alleinerziehend sind.

09.10.2021 02:14 • x 3 #187


F
Zitat von VictoriaSiempre:
Warum wird davon ausgegangen, dass sie ihn finanziell über den Tisch ziehen und die Kinder als Faustpfand einsetzen will?

Weil seine Frau sagt, dass es besser für die Kinder sei, ein Residenzmodell zu fahren (bei dem sie nebenbei dann den vollen Unterhalt kassieren kann).
Woher kommt denn diese Erkenntnis?
Wenn es nicht um Geld ginge oder die Kinderbetreuung - mal ehrlich, dann wäre sie doch kooperativer und lösungsorientierter nicht?!
Wäre das dann alles noch so wichtig?

Ich nehme auch keinen Unterhalt....und habe das auch niemals vor, solange es den Kids gut geht und ich das irgendwie stemmen kann

09.10.2021 02:24 • x 2 #188


VictoriaSiempre
Zitat von Florentine:
Weil seine Frau sagt, dass es besser für die Kinder sei, ein Residenzmodell zu fahren (bei dem sie nebenbei dann den vollen Unterhalt kassieren kann).

Tja. Und ich komm da auf die Idee, dass die Frau vielleicht einfach glaubt, dass die Kinder besser überwiegend bei ihr aufgehoben sind, weil ihr Gatte so viel "überhört". Oder weil das Muttertier sich meldet. Ich unterstelle nicht mal eben, dass frau das nur wegen der Dollarzeichen im Auge macht. Davon mal abgesehen, dass ich auch Mutter bin (Kind ist jetzt erwachsen) und mir persönlich echte Freizeit neben dem Job damals nahezu unbezahlbar gewesen wäre. Zack, fast fühl ich mich als Rabenmutter

So unterschiedlich ist das

Linus hat selber beschrieben (weiß nicht, ob hier oder in seinem anderen Thread - es ist halt blöd, wenn parallel gepostet wird), dass er die Kinder zwar von der KiTa abgeholt hat, aber dann schon am trippeln war, wann Mama denn endlich kommt, weil es ihm zu viel wurde und/oder er sich unsicher war, was er mit dem Nachwuchs nun anstellen kann/darf/muß. Wenn sich sowas verfestigt, nicht konstruktiv und ergebnisorientiert drüber geredet wird und sich daran etwas ändert, dann wundert mich der Frust der Gattin nicht; genauso wenig die Überzeugung, dass sie der "wichtigere" Elternteil für die Kinder ist.

Es wundert mich nicht heißt nicht automatisch, dass ich es richtig finde. Los- und lockerlassen ist bei Kindern ab Geburt in Schritten angesagt; das gilt für Mütter wie für Väter. Blöd, wenn die nicht miteinander reden und Lösungen zumindest versuchen zu finden.

09.10.2021 02:47 • #189


L
Zitat von EngelohneFlügel:
Klar darf ich zahlen. Weil wir ja noch nicht echte 50/50 haben. Allerdings muß ich für keinerlei Sonderkosten aufkommen, sie kauft alle Klamotten, auch die die ich hier habe und ich bei ihr bestelle für die Kinder, sie gibt mir regelmäßig Tankgutscheine für die Fahrerei, Geburtstagsgeschenke, ...

Ich hab deinen Passus noch einmal gesehen: wenn ich es richtig verstehe, steht bei euch mit dem Gerichtsbeschluss weder Residenzmodell noch Wechselmodell, sondern nur, dass ihr euch außergerichtlich geeinigt habt? Und wie sieht so eine Einigung dann aus, dass man nach und nach ändern kann und das sich sogar auch noch auf den Unterhalt auswirken kann?

09.10.2021 07:14 • #190


K
@VictoriaSiempre

Wir wissen doch gar nicht, was Linus Frau selbst alles überhört hat - und da scheint es einiges zu geben. Und für mich gilt immer noch, dass nicht einer im Besitz der alpgemeingültigen Wahrheit ist und in der Beziehung die Deutungshoheit über was besser, was richtig und was falsch ist hat. Im Glauben sich im Besitz dieser Wahrheit zu befinden, scheint sich Linus Frau allerdings gerade zu sein. Sie werden noch Vieles verhandeln müssen.

09.10.2021 07:19 • x 2 #191


T
Zitat von Linus2021:
steht bei euch mit dem Gerichtsbeschluss weder Residenzmodell noch Wechselmodell, sondern nur, dass ihr euch außergerichtlich geeinigt habt?

Ich bin zwar nicht gemeint, antworte aber trotzdem. Meine Ex hat bei Gericht den Scheidungsantrag gestellt. Dieser beinhaltete, dass Umgang und Unterhalt einvernehmlich geregelt sind. Damit wurde das beim Verfahren ausgeklammert und taucht im Urteil nicht auf. Der Richter hat bei der Verhandlung lediglich nochmal festgestellt, dass eine bilaterale Einigung besteht.

09.10.2021 11:25 • #192


B
Zitat von Gretchen:
Ich dachte bisher immer auf kindesunterhalt kann man gar nicht verzichten? Also vom Gesetzgeber her. Bin verwirrt

Natürlich kann man verzichten. Ich hatte das damals. Es läuft so: der Mann zahlt nichts und die Frau beschwert sich nirgendwo. Und damit interessiert es niemanden.

09.10.2021 13:09 • x 1 #193


Gretchen
Aha. Ich hatte meine Anwältin dann so verstanden dass das bei der Scheidung so nicht hinhaut.

Da müsste man dann schon behaupten dass man das Geld bekommen hat oder so

09.10.2021 14:14 • #194


B
Zitat von Gretchen:
Aha. Ich hatte meine Anwältin dann so verstanden dass das bei der Scheidung so nicht hinhaut. Da müsste man dann schon behaupten dass man das Geld bekommen hat oder so

Achso ich meinte nichteheliches Kind .
Denke aber dass Frau nicht gezwungen wird es zu nehmen. Sie kann es ja wieder zurück überweisen

09.10.2021 15:06 • #195


A


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