Zitat von Karili:ie Nachbarn müssen ja langsam denken, wir drehen hier für Berlin Tag und Nacht!
Ich denke das langsam auch.
Zitat von Karili:Nämlich, dass ein Ziehvater das Umgangsrecht einklagen kann, wenn die Kinder ihn als Vater betrachten.
Warum sollte er etwas einklagen, was er sowieso hat? Wie, in welchem Umfang und Regelmäßigkeit muss er halt mit der Ex klären. Anscheinend ist der doch ganz zufrieden, so wie es läuft?
Umgangsrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, das liegt derzeit bei der Mutter (und ggfs, bei den leiblichen Vätern). Deshalb finde ich es auch sehr schräg, dass die Schule Dich kontaktiert hat, statt Jugendamt oder Polizei. Wobei ja schon schräg ist, dass die Mutter sich bei der Lehrerin über Dich beschwert, statt eine Anzeige zu erstatten, wenn sie angeblich vermutet, dass Du die Kinder misshandelt hast. Das ist echt alles Wild-West-Manier.
Warum spielst Du da denn überhaupt noch mit? Hat Dein Anwalt Dich nicht hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung beraten und darauf, ein Kontaktverbot zu erwirken? Wechsel den Anwalt.
Zumal der sich ja auch um Dinge kümmert, die nicht seiner Mandantin dienen, sondern deren Ex; nämlich ausführliche Hinweise auf das Umgangsrecht.
Es gibt ja nichts, was es nicht gibt. Aber es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen (und ggfs. zu wehren). Darauf solltest Du Dich konzentrieren, statt munter im Ex-Mutter-Kinder-Reigen weiter mitzuspielen. Bei der ganzen von Dir hier beschriebenen Vorgeschichte ist es doch völlig sinnfrei, sich überhaupt noch auf Gespräche mit denen einzulassen!
Du hast bereits einen Anwalt eingeschaltet. Verweise freundlich auf den, wenn sie Beschwerden vorbringen wollen, lasse sie stehen, geh in Deine Wohnung und hau auf Kissen.