Lukullus
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Zitat von Tin_:Und da sind wir beim Grundsatzproblem: der Nachweis... Es geht nicht darum, was ich möchte. Es geht darum, was juristisch haltbar ist. Was du "okay" findest, hat nichts mit einer juristischen Betrachtung zu tun.
Doch es hat was damit zu tun, was Ihr Beide da habt ist eine Sache aber zb. absolut nicht berechtigt fremde Personen in ihren Haushalt und ohne ihre Zustimmung in die Wohnung zu lassen. Das ist definitiv strafbar, erkundige Dich bei der Polizei, dazu nicht mal einen Anwalt brauchst. Da sist mindestens Hausfriedensbruch, egal wie oft ihr im Bett wart oder Du davon irgendwelche "Rechte" ableitest.
Kenne zb. keine "Stalkeropfer" die zb. erst einen Antrag stellen müssen bei Gericht damit er oder sie nicht mehr in ihre Wohnung kommt.
Oder gibt es einen Vertrag das man es tun darf nur weil man mal zusammen in der Kiste war und beziehungstechnisch nicht geklappt hat ? Muss man das Recht auf Unversehrtheit, an seinem Eigentum, seiner Wohnung, seinem persönlichen Reich da erst wieder beantragen und der andere Part darf tun und lassen was er will nur weil er mal in die Wohnung gelassen wurde für ein Nümmerchen ?