Liebe @Doris22, was erhoffst du dir von der Überschreibung des Wohnungsanteils. Für mich klingt das wie eine der schlechteren Möglichkeiten für dich. Wenn dein Mann dir die Wohnung für einen kleinen Betrag überschreibt, musst du diesen Betrag aufbringen plus die kompletten Renovierungskosten von Euro 100.000. Wie soll das gehen, wenn die Bank nicht einmal Euro 50.000 finanzieren wird? Ich vermute du hattest eine Vereinbarung mit deinem Ex, dass er nur geringen Unterhalt bezahlt, du dafür die Wohnung ohne Nutzungsentschädigung an ihn bewohnen darfst. Wenn er selbst finanziell nicht gut da steht, wird er sich ganz sicher auch nicht an den Renovierungskosten der Wohnung beteiligen, die du seit 13 Jahren allein mit den Kindern bewohnst.
Ich kann dir nur empfehlen, jetzt endlich mal klare Verhältnisse zu schaffen. Diese Angst und Unsicherheit lähmt dich, macht dich vermutlich auch müde. Geh deine Baustellen Schritt für Schritt an. Als erstes, bist du wegen deiner Erkrankung in guten Händen, bekommst du die ärztliche Hilfe, die du brauchst?
Schau dir deine finanzielle Situation ungeschminkt und realistisch an. Aus deinem Beitrag klingt, dass du dir die Wohnung mit erheblichem Renovierungsstau einfach nicht leisten kannst. Dir fehlt die Liquidität, um das stemmen zu können. Egal ob deine Mann dir die Wohnung überschreibt oder nicht. Selbst geschenkt ist sie zu teuer für dich. Hast du über einen Verkauf nachgedacht, durchgerechnet, was das für dich bedeutet? Bauchschmerzen bekommen ich, wenn ich lese, dass du einen Scheidungsvertrag aufgesetzt hast, den dein Mann unterschreiben soll. Wenn du nicht Juristin bist und dich mit Themen wir Immobilienübetragung, Bewertungen und Versorgungsausgleich auskennst, solltest du nichts ohne einschlägige juristische Beratung aufsetzen. Je nachdem wie dein Mann selbst finanziell aufgestellt ist, kann das für dich erhebliche Nachteile bringen. Löse diese seltsame Ehe auf, trennt eure Finanzen sauber, regel in diesem Zug auch den Unterhalt für die Kinder. Solange sie minderjährig sind, ist dein Mann barunterhaltspflichtig, mit Eintritt der Volljährigkeit sied ihr beide finanziell im Boot. Ihr müsst auf jeden Fall gemeinsam schauen, was mit der Wohnung passieren soll. Das kannst du nicht allein entscheiden.
21.03.2025 11:01 •
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