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Familiäre Wohnsituation nach Trennung unklar

Wollie
Zitat von Susanna:
Das würde sie auch mit Riesenrespekt wollen und auch wenn er Rieseneier hätte.

aber vielleicht würde sie anders mit ihm umgehen und diese Situation auf Augenhöhe versuchen zu lösen.

17.10.2023 16:58 • #16


Wollie
Zitat von Susanna:
und was hätte er genau davon?

nun ja, er selbst wenig, da er sich alleine das Haus nicht leisten kann.

17.10.2023 17:00 • x 2 #17


A


Familiäre Wohnsituation nach Trennung unklar

x 3


Stillermitleswr
Aber was willst du den mit dem Haus, wenn du es dir alleine nicht leisten kannst?
Dein finanzielles Leben ruinieren, Hauptsache die Ex hat es nicht alleine?

Ich kann dich da vollkommen verstehen und auch dieses nicht gönnen.
Aber da musst du genau aufpassen, dass dir dein Ego deine Zukunft nicht kaputt macht.

Aber genauso, euer aktuelles Modell. Das ist doch auch kein dauerhafter Zustand. Da machst du dich doch nur selbst fertig.

Wenn Sie es sich so gut leisten kann. Lass dich dich von ihr sehr gut ausbezahlen. Kauf dir davon eine Wohnung o.ä und mach es dir da schön. So hast du auch die Erinnerungen an die Vergangenheit nicht mehr ständig vor Augen.

I

17.10.2023 17:01 • x 8 #18


D
@Stillermitleswr danke für deine Meinung, kann ich sehr gut nachvollziehen. Darüber werde ich mir auf jeden Fall mal Gedanken machen.
Wie kommt man denn da auf einen Betrag, beim Ausbezahlen lassen?
Regelt das ein Mediator oder über Anwälte? Will ja eigentlich auch nicht gegen sie vor Gericht ziehen müssen.

17.10.2023 17:14 • #19


tlell
Zitat von desperation:
a ist schon viel wahres dran, was du sagst. Vielleicht muss ich irgendwann doch über meinen Schatten springen und das Haus verlassen. Auch wenn mir dieser Gedanke aktuell noch sehr schwer fäl

Es ist immer gut alles von allen Seiten anzusehen. Gehst du weiter in Therapie? Hast du Unterstüzung jemanden zum reden der dir hilft deine Gedanken zu sortieren? Wie lief es in deiner Ehe? Hast du reflektiert warum das passiert sein könnte? Magst du es uns erzählen?

17.10.2023 17:19 • x 1 #20


K
@desperation naja es ist so, dass wenn einer aus den Verträgen ausscheidet, der andere erstens kreditwürdig genug sein muss und liquide. Je nach Liquidität bemisst sich dann auch der neue Zinssatz und das wird i.d.R. teurer. Notfalls muss man dann auf eine längere Laufzeit gehen.

17.10.2023 19:08 • x 2 #21


K
Zitat von desperation:
@Stillermitleswr danke für deine Meinung, kann ich sehr gut nachvollziehen. Darüber werde ich mir auf jeden Fall mal Gedanken machen. Wie kommt man ...

Es kommt drauf an, was ihr geregelt habt. Wenn ihr gesetzlichen Güterstand habt, also eine Zugewinngemeinschaft und das Haus gemeinsam finanziert habt, dann ist der Teil der jetzt bereits abbezahlt ist plus Wertzuwachs euer Zugewinn und der steht jedem zur Hälfte zu. Im Falle deines Auszugs und bei einer Scheidung müsste sie dich dann in dieser Höhe auszahlen. Bleibst du im Grundbuch und in den Kreditverträgen stehen, dann müsste sie dir eine Nutzungsentschödigung zahlen.

17.10.2023 19:11 • #22


alleswirdbesser
Zitat von Stillermitleswr:
Wenn Sie es sich so gut leisten kann. Lass dich dich von ihr sehr gut ausbezahlen. Kauf dir davon eine Wohnung

Das Haus wurde 2020 gekauft, da wird man von dem Auszahlungsbetrag keine Wohnung kaufen können, außer das Eigenkapital war sehr hoch.

17.10.2023 19:26 • x 5 #23


Wollie
und bei den jetzigen Zinsen und der ganzen Situation ist es eh schwierig, ein Haus zu verkaufen ohne Verlust.

17.10.2023 19:56 • x 1 #24


Ayaka
hast du dir das Nestmodell schon durchgerechnet? du müsstest die halben Kosten des Hauses + die neue Wohnung zahlen. Wenn es schon für die Hausübernahme nicht reicht, dann reicht es schon gar nicht für das Nestmodell

klar ist das mies, wenn die Betrügerin auch noch das Haus kriegt - aber finanziell ist das Nestmodell eine Drama und das Haus jetzt auf den Markt zu werfen nur damit kein Neuer einzieht ist emotional zwar nachvollziehbar, aber wirtschaftlich nicht das Schlaueste

wenn du im Grundbuch stehst kann sie aber nicht einfach so deinen Auszug fordern - eigentlich muss sie deinen Anteil dann mittel bis langfristig auszahlen

habt ihr eure Situation schon mal mit einem Anwalt besprochen?

17.10.2023 20:04 • x 1 #25


alleswirdbesser
Zitat von Ayaka:
du müsstest die halben Kosten des Hauses + die neue Wohnung zahlen.

Wenn er einfach auszieht, dann muss er Kindesunterhalt und die Miete für die neue Wohnung zahlen. Je nach Anteil an Hauskosten, könnte es noch mehr Geld bedeuten. Beim Nestmodel bekäme er wenigstens noch das Kindergeld für ein Kind. Und wenn die EF wesentlich mehr verdient, eventuell noch Trennungsunterhalt. Wer weiß.

17.10.2023 20:12 • x 1 #26


Vilya
Zitat von desperation:
Regelt das ein Mediator oder über Anwälte? Will ja eigentlich auch nicht gegen sie vor Gericht ziehen müssen.

Hol dir ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt.

17.10.2023 20:25 • x 4 #27


Gorch_Fock
Hi, es gibt auch die Möglichkeit eine Scheidung eimvernehmlich zu regeln (Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar. Lass Dich im Vorfeld anwaltlich beraten, auch ein Anwalt kann die Vorarbeiten leisten (ist meist etwas teurer, für komplizierte Sachverhalte aber durchaus angemessen).

17.10.2023 20:42 • x 2 #28


Wollie
Generell glaube ich, dass TE gut beraten wäre, sich Hilfe von einem Fachanwalt zu holen. Gerade wenn es um Immobilien und Unterhaltsansprüche geht. Und so wie er seine Ex beschreibt, scheint diese ja unerbittlich zu sein.

17.10.2023 20:49 • x 2 #29


darkenrahl
Zitat von desperation:
Nach meiner Entlassung aus der Klinik, bin ich wieder in unser Haus zurückgekehrt, in dem wir nun also aktuell zu viert wohnen. Ich und meine Frau schlafen getrennt, abwechselnd im Ehebett und auf der Wohnzimmercouch.

Klar ist, deine Frau hat sich getrennt also soll sie auch aus dem Haus, das ist doch echt daneben.
Sie soll mit dem ebenfalls getrennten Lover eine Wohnung suchen.
Wer gehen will soll gehen und nicht bleiben und man sollte diesen auch nicht davon abhalten.
Wie willst du diesen Betrug sonst verarbeiten können.
Das ist für eine/n Betrogene/n nicht zumutbar.

17.10.2023 21:03 • x 1 #30


A


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