Gast2000
Gast
Zitat:Zitat Nostraventjo:
Ich bin mir sicher, wenn sie es raus bekommt und ihm an die Eier will, dann kriegt sie ihn auch an den Eiern.
Da die DSGVO überhaupt nicht für Privatpersonen (z.B. Whatsupp) anwendbar ist, hat sich auch die Rechtslage in dem Bereich nicht verändert.
Die WhatsApp Web-App Nutzung ist legal. Solange das Smartphone ungeschützt ist (man also keinen PIN-Code knackt), macht man sich damit nicht mal strafbar, da wirkungsvolle Schutzmechanismen fehlen. Das erklärt IT-Anwalt Christian Solmecke.
Liegt das Smartphone zuhause oder sonstwo nur wenige Sekunden außer Sichtweite und ist nicht geschützt, kann ich völlig legal die Nachrichten mitlesen. Die Tatsache, dass wohl noch nicht so viele Nutzer davon wissen, dass es diese Möglichkeit gibt, kann man auf automatische Updates schieben, die im Hintergrund laufen. Quelle: IT-Anwalt Christian Solmecke
Zumindest in diesem Bereich hat die Frau des TE´s, da sie zudem Nachweis pflichtig wäre, wohl keine
Chance ihm zu schaden.
Dennoch war es wichtig für den TE, aber auch als Information, wie die Rechtslage in diesem Bereich momentan ist. Meine Aussagen waren also korrekt.