Isely
Gast
Zitat von unbel Leberwurst:Ab damit zum Anwalt.
Da alle 3 Kinder überwiegend bei Dir sind, müsste doch SIE Kindesunterhalt AN DICH zahlen?!
Muss man sich ummelden, um Anspruch auf Trennungsunterhalt zu haben?
Welcher Anwalt will diese merkwürdige Konstellation denn auseinander frimmeln ?
Das ist ja eine Tagespension und Verwahranstalt für Kinder, ich habe so was noch nie gehört.
Entweder einigt man sich nun auf , sie ist ausgezogen, meiner Meinung nach ist das nunmal eine Tatsache, oder man einigt sich auf getrennt unter einem Dach.
Diese Suppe hier, die kann niemanden schmecken. Wer will von wem jetzt Unterhalt bekommen.
Da sagt doch jeder Anwalt , entscheiden Sie sich mal für eine Variante.
Albern finde ich auch jetzt Strom und Butter für die Stullen abzurechnen.