Zitat von Sohnemann:Ein Richter kann ihr die Wohnung zuweisen.
Und dann wohnt sie so lange drin bis die Scheidung durch ist.
Das kann natürlich über einige Jahre hingezogen werden.
Danach müsstest du sie inklusive ihrer Kinder und deine Tochter aus dem Haus klagen.
Klingt auch nicht gerade prickelnd.
Ganz zu schweigen davon, wie die Hütte dann nach fünf Jahren aussieht
Zitat recht-finanzen.de:
"Voraussetzung für eine solche Nutzungsüberlassung an einen Ehegatten ist, dass dadurch ein unbilliger
Härtefall vermieden wird. Beispiel für einen solchen Härtefall sind schwere körperliche Misshandlungen
durch einen Ehegatten in der gemeinsamen Wohnung, Bedrohungen durch einen Ehegatten, Gewalt
anwendung gegen die Kinder oder psychische Schäden der Kinder, die die heftigen Streitigkeiten zwischen
ihren Eltern mitansehen müssen.
Ist die Wohnung Alleineigentum des Ehegatten, der durch die gerichtliche Entscheidung die Wohnung nicht
mehr nutzen darf, oder ist sie Eigentum dieses Ehegatten und eines Dritten, kann dieser in der Regel von
dem anderen Ehegatten, dem die Wohnung gerichtlich zur Alleinnutzung überlassen wurde, eine Nutzungs-vergütung fordern. "
Daher ist es ganz ganz wichtig, dass der TE in seinem eigenen Verhalten eine solche Situation völlig ver-
meidet bzw. auch rechtzeitig aus dem Weg geht. Wichtig ist, alles zu dokumentieren, WhatsUp zu sichern
bzw. auszudrucken, beim JA vorstellig werden und die Situation schildern und um Rat nachsuchen, Zeugen
zu haben und selbst keine gravierenden Fehler zu machen. Nicht blinder Aktionismus, sondern kluges und
besonnenes Handeln, in Rechtsfragen stets mit Rücksprache beim RA, ist jetzt angezeigt.