Zitat von Lavidaloca:Er schrieb, er darf nicht verzichten, weil es gesetzlich so geregelt wäre. Das ist nicht so, darauf bezog ich mich. Das Mädel ist 20 und nicht 4. Da sprechen wir nicht mehr von Betreuung, sondern vielleicht von Besuchen in einer Klinik, man kann es auch echt übertreiben.
Ich hatte die gesetzliche Regelung hier im Thread ja bereits eingestellt. Der TE hat, näheres beim Fachanwalt, wohl
einen Trennungsunterhaltsanspruch von 2/7 von dem was seine EF Netto mehr als er verdient. Trennungsunterhalt muss
nachweislich geltend gemacht werden und der Unterhalt verpflichtete gleichzeitig in Verzug gesetzt werden. Entscheidend
zur Berechnung sind die Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Trennung. In bestimmten Fällen kann ein Trennungsunterhalt
zum Teil oder ganz verwirkt sein (Gerichtsurteil).
Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden, wenn der bedürftige LP auf eine Sozialleistung angewiesen ist. Es
gibt also einige Fallstricke, daher ist die Einschaltung eines Fachanwaltes für Familienrecht sinnvoll, auch um eigene,
teuer werdende Fehler zu vermeiden.
Warum soll der TE auf einen ihm zustehenden gesetzlich geregelten Trennungsunterhalt im Trennungsjahr verzichten?
Ich empfinde das als übergriffig Dinge heranzuziehen die damit nichts oder nur sehr bedingt etwas zu tun haben und den
TE dabei in eine bestimmte Ecke zu stellen. Jeder Betroffene muss in einer solchen Situation für sich entscheiden ob
er einem ihm gesetzlich zustehenden Trennungsunterhalt geltend macht - bzw. geltend machen muss - oder nicht. Ich
halte die Diskussion darüber für wenig sinnvoll. Es ist die alleinige Entscheidung des TE´s. Punkt. Ich bin da ganz bei
@Solskinn2015.