Brightness2
Mitglied
- Beiträge:
- 7362
- Danke erhalten:
- 24699
- Mitglied seit:
Zitat von unbel Leberwurst:Müsste sie dann nicht ein recht beträchtliches Vermögen haben?
Davon bekommst Du über den Zugewinnausgleich dann doch was ab.
Sie hat halbtags gearbeitet, um die Kinder zu versorgen. Sie hat also die Familienarbeit geleistet, während der TE bis 19:00h an seinem weiteren Vermögensaufbau gearbeitet hat. Zugewinnausgleich gibt es bei Gütertrennung nicht. Dass sie 28 Jahre nichts bezahlt hat, hat der TE nach mehrmaligem Nachfragen, wieso ihm das nicht aufgefallen ist, schon revidiert. Sie musste sich verschulden, um ein Haus zu kaufen, in dem die Mutter jetzt lebt, hat sich also auch Vermögen zugelegt in Form einer Immobilie. Der TE besitzt mindestens eine Immobile, da er Büroräume an seine Frau vermietet. Ich habe es so gelesen, dass sich die Ex schlicht und ergreifend finanziell so absichern wollte, wie es der TE bereits ist. Und der 5-7 fache Verdienst, bedeutet noch lange nicht Gewinn, es wurde nie klargestellt, ob damit Umsatz oder Ergebnis gemeint war.
Hier soll ein Streit vom Zaun gebrochen werden, der die Familie, einschließlich der bereits geschädigten jungen Erwachsenen, nachhaltig belasten wird. Aber natürlich ist die Ex daran schuld. 🙄
@Baumo , du verwechselst Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Während der Trennungszeit, vor der Scheidung werden die ehelichen Verhältnisse fortgesetzt. Deshalb steht dem wirtschaftlich benachteiligten Partner ein Ausgleich zu. Falls wirksam eine Gütertrennung vereinbart wurde, gibt es keinen Zugewinnausgleich.