Solskinn2015
- 93172
Solskinn2015
Brightness2
Zitat von nimmermehr:Naja, die Ex-Frauen können auch nur das einfordern, was ihnen gesetzlich zusteht. Und das müssen sie sogar einfordern, zumindest für die Kinder, man darf gar nicht auf Kindsunterhalt verzichten, auch nicht teilweise, denn er steht den Kindern zu, wenn könnten nur sie entscheiden, drauf (teilweise) zu verzichten, aber erst ab 18. Wenn man sich darüber beklagt, muss man sich beim Gesetzgeber beschweren.
Zitat von Solskinn2015:Ausserdem bin ich gern unten
Zitat:Wie gesagt Eur 1600 Netto für zwei Kinder im Monat?
Solskinn2015
LeRoY
LeRoY
Wollie
Solskinn2015
MissGeschick
Zitat von LeRoY:Ergänzend zur vorherigen Frage: Die Ex will auch dass ich ihr für den Hort eine Vollmacht unterschreibe, bei der sie alleinig alle Angelegenheiten ...
alleswirdbesser
Zitat von LeRoY:Würdet ihr ihr dieses Formular für die Vollmacht interschreiben? Ich tendiere stark zu nein...
Gracia
Wolli66
Wollie
Zitat von Wolli66:Auf gar keinen Fall eine derartige Vollmacht unterschreiben!
Dies wäre ein Schritt hin zur faktischen Aufgabe Deines Sorgerechtes!
...und genau DAS bezweckt Deine manipulierende Ex
Wolli66
Zitat von LeRoY:Was anderes - es steht die Anmeldung der Kinder für den Hort an. Es müssen abholberechtigte Personen genannt werden. Bisher im Kiga waren das immer ...
MissGeschick
Solskinn2015