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Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

Solskinn2015
Es ist aber ein Unterschied ob jemand fordert fordert und fordert. Die ganze Unterhaltsberechnung ist in den höheren Stufen und bei so schönen Sachen wie selbstbewohntem Eigentum recht flexibel. Entweder man einigt sich erwachsen einigen oder man kann sich zwischen Stufe 6 und 10 schlagen. Ach ja will der Mann die Kinder soll er ja Wohnraum nachweisen. Im Unterhalt soll er diesen entweder aber fiktiv vermieten oder in eine kleinere Wohnung ziehen. Die armen Ex Frauen tun mir leid, aber nur dann wenn sie viel Unterhalt bekommen und die Kohle gar nicht für die Kinder ausgegeben. Wie gesagt Eur 1600 Netto für zwei Kinder im Monat?

23.05.2021 20:16 • x 1 #1021


B
Zitat von nimmermehr:
Naja, die Ex-Frauen können auch nur das einfordern, was ihnen gesetzlich zusteht. Und das müssen sie sogar einfordern, zumindest für die Kinder, man darf gar nicht auf Kindsunterhalt verzichten, auch nicht teilweise, denn er steht den Kindern zu, wenn könnten nur sie entscheiden, drauf (teilweise) zu verzichten, aber erst ab 18. Wenn man sich darüber beklagt, muss man sich beim Gesetzgeber beschweren.

Betreuende Eltern können selbstverständlich auf die Geltendmachung der Ansprüche verzichten. Solange der Staat nicht für diese Ansprüche eintreten muss. Das heißt, als betreuender Elternteil darfst du nicht offiziell auf die Ansprüche der Kinder verzichten, du bist allerdings nicht gezwungen diese Ansprüche durchzusetzen, sofern du selbst in der Lage bist, diese zu erfüllen. Klingt doof, ist aber so. Heißt, solange du selbst finanziell für die Kinder sorgen kannst, bist du als betreuender Elternteil auch nicht gezwungen, den/die Umgangsberechtigten zur Zahlung aufzufordern. Die Düsseldorfer Tabelle entfaltet entgegen der landläufigen Meinung auch keine Rechtskraft, sondern dient als Orientierungshilfe. Es darf also verhandelt werden.

Bei der Menge an betreuenden Papas, die von der -weiblichen- Ex keinen Unterhalt für die Kinder bekommen, intrigiert mich immer wieder die landläufige Meinung des nicht-zahlenden Ex versus aufopferungsvoller Mama. Fände ein neutrales Wording hier zielführender...
Zitat von Solskinn2015:
Ausserdem bin ich gern unten

Versuchs mal oben. Neue Erkenntnisse...
Zitat:
Wie gesagt Eur 1600 Netto für zwei Kinder im Monat?

Nein. Wie kommst du darauf?

23.05.2021 20:25 • x 1 #1022


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


Solskinn2015
War mein Unterhalt für 2 Kinder inkl. Kindergeld.

23.05.2021 20:31 • #1023


L
Was anderes - es steht die Anmeldung der Kinder für den Hort an. Es müssen abholberechtigte Personen genannt werden. Bisher im Kiga waren das immer auch meine Eltern, es gab nie Probleme damit und meine Mutter ist eine wesentliche Entlastung für mich. Die Kinder lieben Oma.

Meine Ex sagte letztens, sie wolle nicht, dass meine Eltern die Kinder abholen dürfen vom Hort. Ich habe einfach gesagt, ich schon, und damit war es in dem Monent beendet. Aber kann die Ex mir das theoretisch wirklich verbieten? Also dass ich meine Eltern dort eintrage und sie entsprechend auch in meiner Umgangszeit die Kinder gelegentlich abholen?

Nein, oder?

27.05.2021 17:25 • #1024


L
Ergänzend zur vorherigen Frage: Die Ex will auch dass ich ihr für den Hort eine Vollmacht unterschreibe, bei der sie alleinig alle Angelegenheiten rund um das Kind den Hort betreffend regeln darf. Abholzeiten, Empfang von Elternbriefen, Ferienbetreuung buchen, alles.

Ich denke, das ist für nicht getrennte Eltern sinnvoll, die an einem Strang ziehen und sich gegenseitig vertrauen. Gerade für uns Getrennte erscheint mir das kontraproduktiv. Dann kann sie ohne meine Einwilligung auch meine Mutter wieder von der Liste der Abholberechtigten streichen und so Späße.

Würdet ihr ihr dieses Formular für die Vollmacht interschreiben? Ich tendiere stark zu nein...

27.05.2021 21:21 • #1025


Wollie
nein....garantiert nicht würde ich das unterschreiben.....

27.05.2021 21:42 • x 3 #1026


Solskinn2015
Nein, jeder von Euch darf da ne Ferienbetreuung buchen. Je wir er es braucht. Wer bucht, bezahlt. Keine Vollmacht. Ihr habe beide ein Sorgerecht und in Deiner Obhut übst Du das aus in Deinem Sinne. Aus die Maus.

27.05.2021 21:49 • x 3 #1027


MissGeschick
Zitat von LeRoY:
Ergänzend zur vorherigen Frage: Die Ex will auch dass ich ihr für den Hort eine Vollmacht unterschreibe, bei der sie alleinig alle Angelegenheiten ...



Wir erziehen unsere Tochter auch getrennt zusammen. Wir haben so eine Vollmacht gemeinsam unterschrieben. Sodass im Notfall jeder allein entscheiden darf. Allerdings für uns beide. In deinem Fall würde ich das einseitig niemals alles aus der Hand geben. Ich würde stattdessen im Hort betonen, dass wir bitte beide alle Infos (beide Emails auf der Mailing Liste etc) bekommen und du auch zu Elterngesprächen etc anwesend sein möchtest. Da wäre ich an deiner Stelle auch ihr gegenüber glasklar. Vollmacht auf keinen Fall, alle Infos an beide.

Edit: mit den Notfallkontakten solltet ihr euch einig sein. Wen trägt sie denn sonst ein? Ihr entscheidet das aber gleichwertig gemeinsam. Da würde ich entschieden bleiben. Lass dich nicht rausdrängen.

27.05.2021 21:49 • x 3 #1028


alleswirdbesser
Zitat von LeRoY:
Würdet ihr ihr dieses Formular für die Vollmacht interschreiben? Ich tendiere stark zu nein...

Hätte dann Sinn, wenn du 200 km weit weg wohnen würdest und das Kind nicht regelmäßig besuchen würdest. Ansonsten warum solltest du?

27.05.2021 22:27 • x 1 #1029


G
Vollmacht. Die spinnt doch.

28.05.2021 01:02 • x 2 #1030


Wolli66
@LeRoY : Auf gar keinen Fall eine derartige Vollmacht unterschreiben!
Dies wäre ein Schritt hin zur faktischen Aufgabe Deines Sorgerechtes!
...und genau DAS bezweckt Deine manipulierende Ex.

28.05.2021 05:41 • x 2 #1031


Wollie
Zitat von Wolli66:
Auf gar keinen Fall eine derartige Vollmacht unterschreiben!
Dies wäre ein Schritt hin zur faktischen Aufgabe Deines Sorgerechtes!
...und genau DAS bezweckt Deine manipulierende Ex

sehe das genauso......deine Ex ist so manipulativ, dass ist echt ätzend bitte nichts ohne Rücksprache mit deinem Anwalt unterschreiben, vor allem nichts wo du Rechte was die Kinder angeht aufgeben würdest. Deine Ex versucht wieder die Fäden zu ziehen.

28.05.2021 05:48 • x 1 #1032


Wolli66
Zitat von LeRoY:
Was anderes - es steht die Anmeldung der Kinder für den Hort an. Es müssen abholberechtigte Personen genannt werden. Bisher im Kiga waren das immer ...

Deine EX hat bei gemeinsamen Sorgerecht kein Mitspracherecht , wer Eure Kinder in Deiner Umgangszeit vom Hort abholt!

Das ist wieder eine von diesen altbekannten Manipulationen Deiner Ex...die ich ihr auch zurückmelden würde. Frag sie doch mal, wie sie auf diese absurde Idee kommt.

Klare Ansage an die Ex: Nein!

28.05.2021 05:53 • x 3 #1033


MissGeschick
Lieber @LeRoY

ich fürchte auch, dass du an der Stelle jetzt mal wirklich Kante zeigen musst. Sei da ganz klip und klar. Sag ihr, dass du so etwas keinesfalls unterschreiben wirst. Dass du im Gegenteil alle Infos an euch beide wünschst und nicht vorhast Elterngesprächen fernzubleiben, oder dich in Zukunft aus wichtigen Entscheidungen die Kinder betreffend rauszuhalten. Mache ihr klar, wie unwohl du dich fühlst, wenn sie so etwas von dir erwartet und sie möge sich bitte in Zukunft immer zuerst fragen, ob sie das auch für dich täte, was sie von dir verlangt.

28.05.2021 08:09 • x 3 #1034


Solskinn2015
Also meine hat sich nach der Trennung gleich zur Eltersprecherin wählen lassen, wohl wissend, dass ich an den Elternabenden dann nicht teilnehmen.

Was Deine Ex damit bezweckt. Je weniger Du präsent bist desto besser kann sie ihre Story platzieren. Über Euch, über Dich etc. Und ja der Vater kümmert sich ja nicht. Bei Deinem Betreuungsvolumen würde ich direkt fragen, ob sie noch ganz knusper ist.

28.05.2021 12:03 • x 5 #1035


A


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