Solskinn2015
Gast
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wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Solskinn2015
Gast
Brightness2
Mitglied
Zitat von nimmermehr:Naja, die Ex-Frauen können auch nur das einfordern, was ihnen gesetzlich zusteht. Und das müssen sie sogar einfordern, zumindest für die Kinder, man darf gar nicht auf Kindsunterhalt verzichten, auch nicht teilweise, denn er steht den Kindern zu, wenn könnten nur sie entscheiden, drauf (teilweise) zu verzichten, aber erst ab 18. Wenn man sich darüber beklagt, muss man sich beim Gesetzgeber beschweren.
Zitat von Solskinn2015:Ausserdem bin ich gern unten
Zitat:Wie gesagt Eur 1600 Netto für zwei Kinder im Monat?
Solskinn2015
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LeRoY
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LeRoY
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Wollie
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Solskinn2015
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MissGeschick
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Zitat von LeRoY:Ergänzend zur vorherigen Frage: Die Ex will auch dass ich ihr für den Hort eine Vollmacht unterschreibe, bei der sie alleinig alle Angelegenheiten ...
alleswirdbesser
Mentorin
Zitat von LeRoY:Würdet ihr ihr dieses Formular für die Vollmacht interschreiben? Ich tendiere stark zu nein...
Gracia
Mitglied
Wolli66
Mitglied
Wollie
Mitglied
Zitat von Wolli66:Auf gar keinen Fall eine derartige Vollmacht unterschreiben!
Dies wäre ein Schritt hin zur faktischen Aufgabe Deines Sorgerechtes!
...und genau DAS bezweckt Deine manipulierende Ex
bitte nichts ohne Rücksprache mit deinem Anwalt unterschreiben, vor allem nichts wo du Rechte was die Kinder angeht aufgeben würdest. Deine Ex versucht wieder die Fäden zu ziehen.
Wolli66
Mitglied
Zitat von LeRoY:Was anderes - es steht die Anmeldung der Kinder für den Hort an. Es müssen abholberechtigte Personen genannt werden. Bisher im Kiga waren das immer ...
MissGeschick
Mitglied
Solskinn2015
Gast