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Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

L
Zitat von Heffalump:
noch nicht gemeldet? Wird knapp, nennt Behörde Steuerhinterziehung

Hä? Wieso das denn? Können meine NF und ich uns nicht einigen, wo die Kinder gemeldet werden? Da hängen bei uns einige Nebenaspekte dran...

05.01.2021 11:49 • #706


Wollie
Der bei dem die Kinder gemeldet sind bekommt Lohnsteuerklasse Zwei

05.01.2021 12:44 • x 1 #707


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


Solskinn2015
Das Trennungsjahr wird eh gemeinsam noch veranlagt oder so.

05.01.2021 13:12 • #708


L
Zitat von Wollie:
Der bei dem die Kinder gemeldet sind bekommt Lohnsteuerklasse Zwei

Eben. Wenn sie bei mir gemeldet sind, also ich. Das muss ich dann dem Finanzamt mitteilen, oder etwa nicht?

05.01.2021 14:03 • #709


Wolli66
Zitat von leroymuc:
Hä? Wieso das denn? Können meine NF und ich uns nicht einigen, wo die Kinder gemeldet werden? Da hängen bei uns einige Nebenaspekte dran...


Die Kinder müssen! dort gemeldet sein, wo sie ihren Hauptaufenthalt haben.

Das ist nach aktuellem Stand der Dinge bei Deiner NF.

Damit erhält sie LStKl. 2 und Du die 1
Außerdem zahlt die Kindergeldkasse das Kindergeld an Deine NF aus.

05.01.2021 14:03 • #710


L
Zitat von Wolli66:
Die Kinder müssen! dort gemeldet sein, wo sie ihren Hauptaufenthalt haben.

Danke, verstanden. Aber wenn wir jetzt beschließen würden, auf Wechselmodell umzustellen? Müssten dann die Kinder umgemeldet und das Finanzamt informiert werden?

Ich will nur verstehen, wo bzw. bei welchem Amt da die Grundwahrheit festgehalten ist.

05.01.2021 14:14 • #711


Wolli66
Zitat von leroymuc:
Eben. Wenn sie bei mir gemeldet sind, also ich. Das muss ich dann dem Finanzamt mitteilen, oder etwa nicht?


Deine Kinder sind nach dem Auszug fälschlicherweise noch bei Dir gemeldet!

Sie müssen umgemeldet werden an den Hauptwohnsitz bei der NF

Es besteht meldetechtlich nicht die Möglichkeit, dass ihr Euch absprecht oder einigt!

Mailadresseist am dauerhaften Hauptaufenrhaltsort.
Melde das schnell beim FA, weil sonst um Laufe der Monate erhebliche Steuernachzahlungen fällig werden.

05.01.2021 14:19 • #712


V
Lohnsteuerklasse 2 ist unabhängig von Kindergeldbezug und Hauptwohnsitz. Es muss eine Meldung einer kindergeldberechtigten Person vorliegen (Nebenwohnsitz reicht) und es darf keine weitere Person über 18 im Haushalt leben.
TE kann also formal die 2 beanspruchen. Richtig ist jedoch, dass das Erstzugriffsrecht derjenige hat, der das Kindergeld bezieht.
Aber: im Falle dass Flo mal einzieht, verliert deine Ex den Anspruch und du kannst die 2 wählen. Meine Ex wollte das nicht wahrhaben, als sie mit Next zusammengezogen ist und wollte die 2 behalten. Das ist dann Steuerbetrug. Jetzt bin ich der Alleinerziehende

05.01.2021 14:19 • x 1 #713


Wolli66
Zitat von leroymuc:
Danke, verstanden. Aber wenn wir jetzt beschließen würden, auf Wechselmodell umzustellen? Müssten dann die Kinder umgemeldet und das Finanzamt informiert werden?

Ich will nur verstehen, wo bzw. bei welchem Amt da die Grundwahrheit festgehalten ist.


Beim echten Wechselmodell würde eine Meldeadresse festgelegt werden, auf die Ihr euch einigen müsst. Dort hin werden die Kinder (um)- gemeldet.

Bei 2 Kindern im WM wird das oft so gelöst, dass je 1 Kind bei jedem Elternteil gemeldet sind.

Das FA ist zu informieren auf Basis der ausgestellten Meldebescheinigungen

05.01.2021 14:24 • #714


V
Vorsicht. Beim Wechselmodell.
Als Hauptwohnsitz der Kinder gilt im Streitfall die letzte elterliche Wohnung, also du.
Ansonsten hat die Meldung der Kinder meines Wissens keine Nachteile solange die Kinder in irgendeiner Form bei beiden gemeldet sind. Das Modell von @Wolli66 mit der Aufteilung kenne ich nicht. Was ist der Vorteil?
Ich habe meine Kids im Wechselmodell. Beide sind im Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, ich habe Steuerklasse 2 und hälftig alle mit Kindern verbundenen Freibeträge. Kindergeld wird sowieso geteilt.

05.01.2021 14:33 • x 1 #715


Wolli66
Zitat von vollhorst:
Vorsicht. Beim Wechselmodell.
Als Hauptwohnsitz der Kinder gilt im Streitfall die letzte elterliche Wohnung, also du.
Ansonsten hat die Meldung der Kinder meines Wissens keine Nachteile solange die Kinder in irgendeiner Form bei beiden gemeldet sind. Das Modell von @Wolli66 mit der Aufteilung kenne ich nicht. Was ist der Vorteil?
Ich habe meine Kids im Wechselmodell. Beide sind im Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, ich habe Steuerklasse 2 und hälftig alle mit Kindern verbundenen Freibeträge. Kindergeld wird sowieso geteilt.


Dein Modell funktioniert nur, wenn man sich beim echten WM einig ist...

Diese Einigkeit sehe ich bei Lerpoy (noch) nicht.

Im Streitfall entscheidet nicht der letzte Wohnsitz, sondern der Richter auf Basis der Anträge beim Familiengericht.

05.01.2021 14:49 • #716


V
Zitat von Wolli66:
Dein Modell funktioniert nur, wenn man sich beim echten WM einig ist...


Das verstehe ich nicht. Warum?

Zum Hauptwohnsitz gibt es entsprechende Rechtsprechung.

05.01.2021 14:58 • x 1 #717


L
Also nochmal zusammengefasst:

(1) Ohne wirkliches Wechselmodell müssen die Kinder bei meiner NF gemeldet sein, richtig?
(2) Damit wäre meine NF by default in Steuerklasse II (wobei ihr als Selbständige ohne Lohnsteuerabzug sowieso schnuppe sein sollte) und ich in Klasse I.
(3) Ich könnte die Kinder aber im Zweitwohnsitz bei mir melden - was könnte mir das nochmal nutzen?
(4) Die gewählte Meldesituation muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, das geht nicht automatisch, richtig?

Ich habe aus folgendem Grund Interesse, dass die Kinder bei mir gemeldet sind - meinetwegen als Zweitwohnsitz: Ich will, dass sie hier in diesem Ort ab September zur Schule gehen und nicht da wo meine NF hingezogen ist, denn da komme ich ohne Auto nicht hin. Durch Meldung bei meiner NF verlieren sie hier ja den Schulanspruch.

05.01.2021 15:09 • #718


V
Zitat von leroymuc:
(2) Damit wäre meine NF by default in Steuerklasse II (wobei ihr als Selbständige ohne Lohnsteuerabzug sowieso schnuppe sein sollte) und ich in Klasse I.


Vielleicht ist da ja Verhandlungsspielraum. Sie muss die Steuerklasse beantragen, automatisch sollte da nix passieren.
Der Nebenwohnsitz bringt dir die Option auf die Steuerklasse. Default ist 1.
Die Meldesituation der Kinder musst du meines Wissens nicht dem FA melden, nur die Erklärung über das dauerhafte Getrenntleben. Stichtag ist 31.12.
Der Meldestatus der Kinder wird aber in der Steuerklärung abgefragt.

05.01.2021 16:50 • x 1 #719


Wolli66
Zitat von leroymuc:
...ich will, dass sie hier in diesem Ort ab September zur Schule gehen und nicht da wo meine NF hingezogen ist, denn da komme ich ohne Auto nicht hin. Durch Meldung bei meiner NF verlieren sie hier ja den Schulanspruch.


Genau DAS wird Dein großes Problem werden!

Was machst Du, wenn Deine NF sagt NO, sie gehen in meinem Ort zur Schule.

Deine Frau hat Fakten geschaffen und die Kinder mitgenommen. Du hast es zugelassen..
Kein Familienrichter wird im Nachhinein entscheiden, dass die bei Dir zur Schule gehen sollen...

05.01.2021 21:50 • x 2 #720


A


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