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Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

L
Zitat von Wolli66:
Kein Familienrichter wird im Nachhinein entscheiden, dass die bei Dir zur Schule gehen sollen...

Das werden wir sehen. Immerhin bin ich schwerbehindert.

06.01.2021 00:10 • #721


Wolli66
Zitat von leroymuc:
Das werden wir sehen. Immerhin bin ich schwerbehindert.


Ich wünsche Dir wirklich alles Gute, aber Du wirst unsanft die Realität des deutschen Familienrechts kennenlernen...

Du hast die allermeisten Deiner Optionen freiwillig aus der Hand gegeben, in dem Du nicht nur zugelassen hast, dass Deine Frau die Kinder nicht nur mitnimmt, sondern auch in einen anderen Ort zieht.

Du bist bei diesem Thema damit völlig auf den Goodwill Deiner NF angewiesen.

Der Richter wird im Streitfall rein formal argumentieren, dass die Kinder dort zu Schule gehen, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Deine Behinderung wird den Richter nicht interessieren.

Wenn Du grosses Glück hast, wird er sie zumindest zum Anlass nehmen, dass Deine NF die Kinder zu den Umgängen zu Dir btingen und holen muss, da Du nicht Auto fahren kannst.

06.01.2021 07:45 • x 4 #722


A


Frau will Abstand, zieht Hals über Kopf mit Kindern aus

x 3


L
Zitat von vollhorst:
Sie muss die Steuerklasse beantragen, automatisch sollte da nix passieren.
Der Nebenwohnsitz bringt dir die Option auf die Steuerklasse 2.

Seid mir nicht böse, ich habs immer noch nicht verstanden. Wie bekomme ich Steuerklasse 2 hin, wenn ich die Kinder im Zweitwohnsitz bei mir melde? Nur über echtes Wechselmodell, oder?

06.01.2021 13:56 • #723


Wolli66
Zitat von leroymuc:
Seid mir nicht böse, ich habs immer noch nicht verstanden. Wie bekomme ich Steuerklasse 2 hin, wenn ich die Kinder im Zweitwohnsitz bei mir melde? Nur über echtes Wechselmodell, oder?


Kurze Antwort:
Du wirst keine Steuerklasse 2 erhalten, wenn beide Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort/Haupwohnsitz bei Deiner NF haben.

Das geht nur über das echte WM...und dann s in entsprechende Absprachen nötig.
Freunde von mir haben 2 Kinder im echten WM...ein Kind ist bei der KM , eins beim KV mit 1. Wohnsitz gemeldet.

06.01.2021 14:04 • #724


V
Zitat von Wolli66:
Du wirst keine Steuerklasse 2 erhalten, wenn beide Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort/Haupwohnsitz bei Deiner NF haben.

Das stimmt einfach nicht.

Zitat:

Im Haushalt des Arbeitnehmers muss mindestens ein Kind leben, für welches Kindergeld eingeht bzw. der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Als im Haushalt lebend gelten Kinder, welche in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.

Richtig ist, dass die Kindsmutter mit Hauptwohnsitz und Kindergeld das Erstrecht hat.

Hier ein Link zum Gesetz:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina...11677.html

06.01.2021 14:08 • x 1 #725


F
Wie hätte leroy denn verhindern können, dass seine Frau mit den Kids gemeinsam auszieht? Klagen?

06.01.2021 14:08 • x 1 #726


V
Hier nochmal eine ausführliche Erläuterung zum Thema Steuerklasse:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina...25045.html

06.01.2021 14:29 • x 1 #727


nimmermehr
Zitat von Frollo:
Wie hätte leroy denn verhindern können, dass seine Frau mit den Kids gemeinsam auszieht? Klagen?



Eine Klage hätte nur Aussicht auf Erfolg bei Kindesentzug, d.h, wenn sie die Kinder nimmt und damit quasi untertaucht, ihm das Umgangsrecht verweigert, mit den Kindern ohne seine Zustimmung länger verreist o.ä.! In eine andere Wohnung ausziehen und die Kinder mitnehmen, kann man erst Mal nicht einfach so verhindern, solange sie die Kinder ihm auch wieder absprachegemäß zurückbringt.

Wo er zustimmen muss, was sie nicht einfach ohne seine Zustimmung machen kann ist die Kinderauch an ihrem anderen Wohnsitz anmelden oder an einer anderen Schule. Hierfür braucht sie die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten. Das lässt sich aber manchmal auch umgehen, wenn Frau z.B. beim Amt behauptet, sie habe das alleinige Sorgerecht (wird nicht unbedingt überall überprüft ob das stimmt) oder in Fällen, wo sich als Opfer von häuslicher Gewalt ausgegeben wird, weshalb der Ex nicht wissen soll, wo sie und die Kinder sind. In solchen Fällen kann man dann aber natürlich dagegen vorgehen, wenn das nicht der Wahrheit entspricht.

06.01.2021 14:32 • x 1 #728


G
Zitat von leroymuc:
Das werden wir sehen. Immerhin bin ich schwerbehindert.


Wieviel % hast du denn

06.01.2021 15:09 • #729


G
Zitat von Wolli66:

Der Richter wird im Streitfall rein formal argumentieren, dass die Kinder dort zu Schule gehen, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Deine Behinderung wird den Richter nicht interessieren.


Hm. Womöglich hast du damit Recht aber einer Nachfrage ist es doch trotzdem Wert oder.

Eine Wohnung *in der Nähe* wäre nicht möglich gewesen?

Zitat:
Wenn Du grosses Glück hast, wird er sie zumindest zum Anlass nehmen, dass Deine NF die Kinder zu den Umgängen zu Dir btingen und holen muss, da Du nicht Auto fahren kannst.


Jep.

Wie schaut es denn aus mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)?

Bzw mit dem SGB

06.01.2021 15:34 • #730


L
Zitat von vollhorst:
Richtig ist, dass die Kindsmutter mit Hauptwohnsitz und Kindergeld das Erstrecht hat.

Das heißt, wenn ich die Kinder mit Zweitwohnsitz bei mir melde, könnte ich in Steuerklasse 2, sofern ich mich mit der NF darauf einige und sie auf ihr Erstrecht verzichtet. Richtig?

Zitat von Frollo:
Wie hätte leroy denn verhindern können, dass seine Frau mit den Kids gemeinsam auszieht? Klagen?

Meine NF zeigt sich hier ja zum Glück total kooperativ. Auch was die Schule angeht - sie sagt, wenn sie die Kinder bei sich im Nachbarort meldet, stellen wir einen Gastschulantrag für meinen Ort. Ich meine, ich ermögliche ihr ja aktuell ihre "neue Freiheit" auszuleben - sie will mir nicht die Kinder wegnehmen. Was nur sein kann ist dass da irgendwann ein "Florian" 2.0 dazwischen kommt, der sie woanders hin umziehen lässt. Aber da gibt es auch einen Aspekt zu meinen Gunsten: meine NF hat ihre Kassenzulassung bei mir im Ort und die kann man so gut wie gar nicht umziehen...

Zitat von nimmermehr:
Wo er zustimmen muss, was sie nicht einfach ohne seine Zustimmung machen kann ist die Kinderauch an ihrem anderen Wohnsitz anmelden oder an einer anderen Schule.

Aber wir sehen ja gerade dass auch das reine Theorie ist. Wenn sie umzieht und wir kein Wechselmodell haben, kann ich das ja offenbar nicht verhindern, sondern die Kinder maximal bei mir mit Zweitwohnsitz melden.

Zitat von Gracia:
Wieviel % hast du denn

Sechzig.

06.01.2021 19:00 • #731


F
Naja, das ist ja der Punkt, dass du so gut wie gar nichts verhindern kannst oder konntest.

Das mit der Kassenzulassung ist super. Mann muss auch mal Glück haben im Leben.

06.01.2021 19:37 • x 1 #732


L
Zitat von Frollo:
Das mit der Kassenzulassung ist super. Mann muss auch mal Glück haben im Leben.

Das war ja vor jetzt 6 Monaten noch die Krönung, die Vollendung unseres Ausbaus des neuen Wohnorts als neuer Familienmittelpunkt. Vom Haus zur Praxis meiner NF sind es mit den Fahrrad 5 Minuten, vorbei am Marktplatz und dem Maibaum. War ja alles darauf abgezielt, dass sie es mit den Kindern gut hat. Ich hab ja dafür einen 1,5-Stunden-Weg zur Arbeit in Kauf genommen... Da ist es ja jetzt nur fair, dass der Kassensitz meine NF wenigstens ein wenig an diesen Ort bindet...

06.01.2021 23:25 • x 1 #733


L
Hab mit meiner Ex heute telefoniert wegen Kinderübergabe am Wochenende und dem Melde-Thema. Die ist so krass drauf... sie denkt echt, wir sind jetzt *schnipp!* Kumpel oder Freunde oder sowas?! Sie erzählt mir bereitwillig von Florian und wie er die Kinder und unseren Hund mag, und was das für ein Glück für sie sei... Er habe übrigens keine Kinder, hätte aber immer einen starken Kinderwunsch gehabt... Okay und was interessiert mich das? Dann wollte sie ihn mir um ein Haar auch noch bei nächster Gelegenheit vorstellen... hab ich natürlich abgeblockt!? Und dass sie überhaupt jetzt merke, dass wir beide (sie und ich) schon intellektuell auf einem sehr hohen Level sind (Zitat!) und das garnicht so leicht bei anderen zu finden sei... ach nee?!

Und das beste war ja: Sie fing dann an, mir Dating-Tipps zu geben - und wie sie sich für mich freuen würde, wenn ich auch jemanden finden würde... Oh mann, das war so bizarr... Zwischendrin habe ich einmal kurz meine Eltern erwähnt und sie wollte wissen, ob die jetzt mit ihr *wirklich* gar nichts mehr zu tun haben wollen... ich habe dazu nichts gesagt! Und dass das ja wirklich krass sei, dass meine Eltern so reagieren...

Ich meine, was hat sie bitte für eine absurd vereinfachende, naive Weltsicht? Wie deutet ihr dieses Verhalten?

07.01.2021 15:17 • #734


T
Es ist im Endeffekt nur Eines:

Rechtfertigung ihrer Taten vor sich selbst und Schutz Ihres eigenen Egos. 0 Selbstreflexion.

Aber auch du slebst hast aus Ego-Schutz die letzten Jahre vieles ignoriert nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Beschäftige dich lieber selbst mit dir und deinem eigenen Anteil, nehme ihr Verhalten war und lass es damit gut sein, bringt nur Trouble für deine eigene Gefühlswelt.

07.01.2021 15:27 • x 2 #735


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