Zitat von kuddel7591:Und was ist, wenn Betrüger/innen eine Affäre verschweigen?
Betrüger verschweigen eine Affäre
immer. Eine Affäre ist immer heimlich.
Wäre sie nicht heimlich, dann wäre das Recht auf Selbstbestimmung des Partners gewährt. Weil er dann entscheiden könnte. Und zwar egal was. Wichtig ist, dass er/sie über sein eigenes Leben auf Grundlage dessen, was der andere tut, entscheiden könnte. Und damit eben nicht entmündigt würde.
Zitat von kuddel7591:wer bestimmt, ob das Verschweigen einer Affäre einer Entmündigung der/des Betrogenen gleichkommt?
Ich. Siehe oben.
Zitat von kuddel7591:Jeder hat das Recht auf NICHT-Information
Sorry kuddel, das ist theoretisches Geschwurbel.
Nur mal ein Beispiel:
Wenn mein(e) Partner(in) mit anderen ins Bett geht, dann würde ich das gerne wissen. Schon allein aus gesundheitlichen Gründen. Vielleicht habe ich ja auch noch Sechs mit ihr.
Wenn mein(e) Partner(in) eklatante "Veränderungen" an unserer
gemeinsamen Beziehung "vornimmt", dann habe ich, aus rein persönlichen Gründen, ein "Recht" auf Information.
Dieses Recht nehme ich mir einfach. Das ist nicht juristisch, sondern das absolute Minimum einer Partnerschaft, so wie ich sie verstehe.
Wenn beide sich nicht mehr über eklatante Dinge und Änderungen informieren, dann kann ich das Ganze auch gleich lassen.