51

Gut genug um ausgenutzt zu werden

ratlos12345
Egal das ist es mir wert er hat mich Jahrelang benutz da wird das die reinste Freude für mich sein

Das klingt als wäre ich verrückt bin ich aber nicht

06.01.2021 22:23 • x 1 #31


Wollie
bist du nicht....was glaubst du was Menschen manchmal aus Liebe machen.....gut dass du den Typen los bist

06.01.2021 22:26 • x 1 #32


A


Gut genug um ausgenutzt zu werden

x 3


ratlos12345
Zitat von Wollie:
bist du nicht....was glaubst du was Menschen manchmal aus Liebe machen.....gut dass du den Typen los bist


Jetzt muss er nur noch ausziehen dann habe ich mein Leben zurück

Aber es ist schon dreist von ihm

06.01.2021 22:32 • #33


K
Den größeren Verlust als der Staat hast vermutlich Du gemacht. Wichtig für Dich ist, dass Du glaubhaft Euer Leben als Paar / Bedarfsgemeinschaft darlegen kannst und Du für all das aufgekommen bist, was den Regelsatz umfasst (oder doch zumindest für einen großen Teil davon). Das ist u.U. dadurch möglich, dass es nur ein gemeinsames (!) Schlafzimmer gibt, keine abgetrennten Bereiche im Kühlschrank, dass gemeinsam eingekauft wurde usw.

Außerdem: er lebt am Existenzminimum (warum duldet das Arbeitsamt eigentlich, dass er nicht arbeitet?), wenn er auszieht und wird allenfalls geringe Raten zurückzahlen müssen.

06.01.2021 22:39 • #34


ratlos12345
Ja wahrscheinlich aber wie sagt man aus Fehlern lernt man und sowas wird mir nie wieder passieren

Zählen Handyverträge und Versicherungen die ich für ihn abgeschlossen habe und zahle auch als Beweis?

Ich kann es mir nicht erklären warum das Arbeitsamt ihn nicht schon längst auf die Füße tritt

06.01.2021 22:45 • #35


P
Zitat von ratlos12345:
Zählen Handyverträge und Versicherungen die ich für ihn abgeschlossen habe und zahle auch als Beweis?

Keine Ahnung.
Aber du kannst ja anfangen aufzuräumen, aufzuteilen und ihn die Verantwortung für sein Leben und seine Sachen selber übernehmen zu lassen. Also wenn du Verträge für ihn abgeschlossen hast, kannst du diese zb kündigen oder auf ihn umschreiben lassen. Je nachdem, wie du dich fühlst. Bzgl der Post mit dem Amt zeigt er bereits sehr gut, dass er sich selber kümmern kann und möchte.

06.01.2021 23:11 • x 1 #36


K
Zitat von ratlos12345:
Zählen Handyverträge und Versicherungen die ich für ihn abgeschlossen habe und zahle auch als Beweis?


In der Gesamtheit vielleicht ja.

Du musst aber auch damit rechnen, dass die vom Amt gar nichts machen oder Du es nicht erfährst oder erst recht die Hölle lostobt.

07.01.2021 00:37 • #37


Unicorn68
Ordne alles, bekomm einen Überblick.
Alle Verträge, Dir Du für ihn abgeschlossen hast, kündigen.
Ich würde auch einen Anwalt einschalten, für die eigene Absicherung.

07.01.2021 04:47 • x 1 #38


MrXYZ
Ich würde ihn radikal vor die Tür setzen, da kann er so lange unter der Brücke schlafen, bis er sich seine Wohnung gefunden hat.

Entschuldige bitte, aber respektloser geht nicht.

07.01.2021 05:35 • x 2 #39


Unicorn68
Naja, er wird das wohl vertragen müssen.
2 Jahre mit einer verhassten Person leben, von ihr Leben.

07.01.2021 05:45 • x 1 #40


_Tara_
Zitat von ratlos12345:
er hasst mich seit 2 Jahren

* *

Zitat von ratlos12345:
er hat nen Untermietvertrag den werde ich ihm kündigen

Das solltest Du heute schriftlich machen! Und das würde ich als Kündigungsgrund reinschreiben:

Auch Straftaten, wie zum Beispiel ein Diebstahl oder eine Beleidigung gegenüber dem Hauptmieter, zerstören das Vertrauensverhältnis so stark, dass ohne Zweifel ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt, der zur Kündigung berechtigt.
(Quelle: http://www.mietrecht.org/untervermietun...termieter/)

Die Kündigung ist dann leider erst wirksam zum 30. April (da der 3. Werktag diesen Monat leider schon vorbei ist).

Die normale Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung bei Untermietern ist 3 Monate. Die Kündigung ist immer zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam, wenn die Kündigungserklärung spätestens zum dritten Werktag eines Monats zugeht.

Trotzdem würde ich es sofort machen.

Einen Menschen, der Dir sagt, dass er Dich seit 2 Jahren hasst, musst Du konsequent aus Deinem Leben eliminieren!

07.01.2021 09:09 • x 2 #41


E
Hm.... alsoes ist klar, dass er ein Ar. ist, aber ich denke für dich ist es besser wenn du dich auf deine Abgrenzung konzentriert und darauf ihn schnell loszuwerden... ich glaube nicht, dass, dass du noch die rachebaustelle brauchst und am Ende noch selbst zur Kasse gebeten wirst ( wenn er ehrlich gewesen wäre dem Amt gegenüber gewesen wäre, hätte er jakein / weniger Geld bekommen...nicht dass die sich an dich halten) also... konzentrieredich erstmal darauf, dass du nicht weiter ausgenutzt wirst...

07.01.2021 10:15 • x 3 #42


_Tara_
Zitat von Elisal:
ich denke für dich ist es besser wenn du dich auf deine Abgrenzung konzentriert und darauf ihn schnell loszuwerden... ich glaube nicht, dass, dass du noch die rachebaustelle brauchst und am Ende noch selbst zur Kasse gebeten wirst

Das sehe ich auch so!

07.01.2021 10:25 • #43


Kummerkasten007
Zitat von Elisal:
wenn er ehrlich gewesen wäre dem Amt gegenüber gewesen wäre, hätte er jakein / weniger Geld bekommen...nicht dass die sich an dich halten


Das kann gut nachträglich noch passieren.

Deswegen würde ich da dringend einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.

Denn das Amt kann schlimmstenfalls noch in ein paar Jahren Geld nachfordern.

07.01.2021 10:33 • #44


B
Die Te hat keine Leistung ( zu Unrecht) erschlichen, deshalb kann man sie auch nicht belangen.
Ob er belangt wird, hängt von der Einschätzung des Amtes ab, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Es ist , bei der Entscheidung, ob sie ihn anschwärzt oder nicht doch viel entscheidender, wie es der Te damit ergeht.
Bekommt sie DANN evtl seine Wut darüber über Maße zu spüren, und muss noch mehrere Wochen mit ihm unter einem Dach hausen?
Anzeige ist okay, wenn es einem darum geht, Schmarotzertum daneben zu finden, Anzeige aus Rache...kann man auch machen.
Aber wichtig sollte doch auch sein, ob die Te davon IRGENDWELCHE Vorteile oder möglicherweise NUR, vielleicht sogar üble, Nachteile befürchten muss.
Dann wäre mir meine Ruhe und meine Sicherheit und mein Seelenfrieden wichtiger als eine Anzeige.

Alle Vorteile: Versicherung, Versorgung mit Lebensmitteln etc pp würde ich SOFORT kündigen oder einstellen und ihn darüber in Kenntnis setzen.
Er kassiert für seinen Unterhalt, Du musst Dir also keine Gedanken machen, dass er verhungert.

07.01.2021 10:33 • x 1 #45


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag