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Häusliche Gewalt und Trennung mit Kind

L
Zitat von Brightness2:
Ich verstehe die Argumentation nicht. Entweder der Papa ist gewalttätig, schlägt das Kind und schreit und beleidigt es, dann sollte er dies auch an einem Wochenende nicht tun dürfen. Dann muss der Kleine geschützt werden. Stellt sich allerdings die Frage, warum er dem jahrelang schutzlos ausgesetzt war.

Der Meinung bin ich ja auch, zumal der Junge ja selbst sagt das er nicht mit Papa Zeit Verbringen will. Aber die TE schrieb jetzt so als wenn das alles gar nicht mehr wichtig sei und sie davon ausgehe das es ein Wechselmodell geben wird, was auch immer damit gemeint ist. Ein wenig durcheinander hier...

28.08.2023 12:26 • #31


W
Ich habe ihm immer wieder gesagt das er das unterlassen soll. Das er das nicht sagen soll, das man mit einem Kind so nicht umgehen soll.
Das mit dem auf die Finger schlagen war vor einem Jahr. Es kam täglich zu Außernandersetzungen vor dem Kind.

28.08.2023 12:27 • #32


A


Häusliche Gewalt und Trennung mit Kind

x 3


W
@Luddy
Ich möchte das Wechselmodell nicht, darauf besteht der KV. Im Moment gibt es gar keinen Kontakt zwischen KV und Kind. Ich möchte begleitete Umgänge, das will auch das JA.

28.08.2023 12:29 • x 2 #33


L
Zitat von Wiesonur:
Nein der Sohn lebt bei mir. Wir haben das geteilte Sorgerecht und der KV hätte gerne dass das Kind jede 2 Woche komplett bei ihm ist. Das heißt von Mo-So, dann eine Woche bei mir und dann wieder eine Woche bei sich. Das wäre das Wechselmodell.

Uff, weiß nicht ob das für das Kind gut ist.
Ist ja voll das hin und her Gezerre und bei so einem Vater?!
Mich würde wundern wenn das Jugendamt solch einem Modell zustimmen würde.
Das Kind braucht Stabilität in seinem Alltag, das kriegt es doch nicht durch solch eine Modell wo es 2 Wochen bei Mama und 2 bei dem Vater im Monat lebt.
Der Junge hat doch laut deiner aussage hier gemeint er wolle gar nicht zu seinem Vater, was ja auch klar ist bei so einem Kranken Typen...
Wie denkt denn das Jugendamt darüber ? Kann doch nicht sein das die das einfach missachten nur weil der Papa ein teil des Sorgerecht hat, das Jugendamt ist für den Schutz der Kinder Verantwortlich!
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das die das einfach so mitmachen und den Jungen quasi dazu zwingen zu seinem Vater zu gehen.

28.08.2023 12:30 • #34


L
Zitat von Wiesonur:
@Luddy Ich möchte das Wechselmodell nicht, darauf besteht der KV. Im Moment gibt es gar keinen Kontakt zwischen KV und Kind. Ich möchte begleitete Umgänge, das will auch das JA.

Na dann mach Dir doch nicht so viel Kopf von wegen Schule, Hausaufgaben und Co. das wird dann gar nicht eintreffen!
Dann ist doch erstmal alles gut jetzt ?

28.08.2023 12:31 • #35


W
Ich bin echt gespannt was letztendlich beim Familiengericht entschieden wird. Da JA hat keine Stellung bezogen da sich die Aussagen von mir und dem KV so widersprechen. Deshalb sagte das JA auch erstmal nur begleitete Umgänge um zu sehen wie das läuft.
Ich wollte eher mal eure Erfahrungen hören.

28.08.2023 13:17 • #36


B
Zitat von Luddy:
Das Kind braucht Stabilität in seinem Alltag, das kriegt es doch nicht durch solch eine Modell wo es 2 Wochen bei Mama und 2 bei dem Vater im Monat lebt.

In einigen unserer europäischen Nachbarländer ist das Wechselmodell Standart, alles andere sind zu begründende Ausnahmen. Das Wechselmodell wurde übrigens in einer Resolution des Europarats 2015 einstimmig! als Ziel verankert. Warum soll es dadurch keine Stabilität geben?
Zitat von Wiesonur:
Das mit dem auf die Finger schlagen war vor einem Jahr.

Das machst du jetzt brauchbar, um deinen betrügerischen Ex ein Jahr später der Kindesmisshandlung zu überführen? Was war damals, was hast du unternommen?
Zitat von Wiesonur:
Es kam täglich zu Außernandersetzungen vor dem Kind.

Das klingt schon anders. Zwei Erwachsene, die sich unter Missachtung des Kindeswohls vor dem Kind streiten.

Über was habt ihr denn permanent gestritten, was hat dich gehindert zu gehen, wenn du das Kindeswohl gefährdest sahst? Was hat denn zu euren gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt, wie war die Situation vorher, was ist dem vorausgegangen?

28.08.2023 13:35 • #37


L
Zitat von Brightness2:
In einigen unserer europäischen Nachbarländer ist das Wechselmodell Standart, alles andere sind zu begründende Ausnahmen. Das Wechselmodell wurde übrigens in einer Resolution des Europarats 2015 einstimmig! als Ziel verankert. Warum soll es dadurch keine Stabilität geben?

Echt ? Das wusste ich nicht. Kann mir jeden Falls nicht vorstellen das es eine gute Idee wäre, aber gut, ich bin nicht das Gesetz es war nur meine Eigene Auffassung.

28.08.2023 13:43 • #38


W
@Brightness2
Ich war viel zu sehr vom KV manipuliert worden. Als er mir das mit dem Popo schlagen gesagt hat war mir klar das war es dann.
Dann wurde auch die Trennung ausgesprochen.

Bei dem Streit den wir hatten ging es immer um banale Sachen. Man konnte nie in einer angemessenen Lautstärke mit ihm sprechen. Ich habe irgendwann nichts mehr gesagt damit er sich beruhigt.

Das Wechselmodell ist sicher nichts für jedes Kind etwas. Gerade wenn ich an Kinder mit Autismus Spektumstörung denke.

28.08.2023 14:08 • #39


B
Zitat von Wiesonur:
Das Wechselmodell ist sicher nichts für jedes Kind etwas.

Dein erster Satz zum Wechselmodell war, dass du es dir nicht vorstellen kannst, auch nur einen Tag ohne dein (!) Kind zu sein. Dann, dass der Vater gewalttätig ist. Jetzt kommt plötzlich eine Besonderheit des Kindes ins Spiel, die allgemeingültig reingeworfen wird.
Zitat von Wiesonur:
Gerade wenn ich an Kinder mit Autismus Spektumstörung denke.

Gilt das für euren Sohn? Ich nehme wahr, dass du sehr viel mit Andeutungen und buzz words arbeitest, ohne konkret zu werden. Für mich führt das zu unüberhörbaren Störgeräuschen. Schwierig. Ich hoffe, euer Sohn wird gut von der Verfahrensbeständin vertreten und unterstützt.

28.08.2023 14:27 • x 1 #40


W
Das hoffe ich auch das er gut vertreten wird und letztendlich das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Ich möchte nicht alles hier bis ins klitze kleinste Detail preisgeben.

Was gegen das Wechselmodell spricht setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen (Krankheit des Kindes, Gewalt, das der KV schon seit eigenes Leben nicht geregelt bekommt, das ich mir nicht sicher bin ob er da gut aufgehoben ist).

28.08.2023 14:33 • #41


K
Zitat von Wiesonur:
Ich habe ihm immer wieder gesagt das er das unterlassen soll. Das er das nicht sagen soll, das man mit einem Kind so nicht umgehen soll.

Zitat von Wiesonur:
Als er mir das mit dem Popo schlagen gesagt hat war mir klar das war es dann.
Dann wurde auch die Trennung ausgesprochen.

Ich möchte von dir wissen, weil es mich sehr interessiert,warum du als Mutter,,nur geredet hast, immer wieder.

Emotionaler Missbrauch, Körperlicher Missbrauch Vernachlässigung.
Warum hat muss ein Kind,das sich nicht selbst verteidigen kann,das mitmachen ohne rechtzeitig Schutz zu bekommen. Er wird sein lebenslang geprägt sein davon. Ist das einer Mutter nicht bewusst? Ernstgemeinte Frage.

Zitat von Wiesonur:
auf die Finger schlagen

Zitat von Wiesonur:
das Kind kommt nächstes Jahr in die Schule.

Zitat von Wiesonur:
hat er von Schlägen und anbrüllen des Vaters berichtet.

Zitat von Wiesonur:
Popo schlagen

Hast du deinen Ex angezeigt deswegen?

https://www.polizei-beratung.de/themen-...ng/fakten/

,,Kindesmisshandlung ist strafbar
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Kindern, und zwar die Vernachlässigung sowie die körperliche Gewalt, unter Strafe. Die Misshandlung von Schutzbefohlenen, Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung, wird nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Seit Januar 2001 ist die gewaltfreie Erziehung gemäß § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlicher Auftrag für alle Erziehungsverantwortlichen. Danach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
seinem Hausstand angehört,
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

28.08.2023 14:55 • x 1 #42


tlell
Zitat von Wiesonur:
Autismus Spektumstörung denke.

Hat dein Sohn sowas? Und du bist nicht beim Kinderpsychologen in Dauerbehandlung? Wie erklärt sich das?

Mein Sohn hat Asperger. Das lief bei uns deutlich anders. Deswegen frage ich nach.

28.08.2023 15:28 • #43


W
Ja der KV wurde von mir angezeigt. Die Diagnose hat er noch nicht lange.

28.08.2023 15:32 • #44


tlell
Zitat von Wiesonur:
Die Diagnose hat er noch nicht lange.

Aber die kriegt man doch vom Psychologen oder Psychater?

28.08.2023 15:35 • #45


A


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