Zitat von Wiesonur: Ich habe ihm immer wieder gesagt das er das unterlassen soll. Das er das nicht sagen soll, das man mit einem Kind so nicht umgehen soll.
Zitat von Wiesonur: Als er mir das mit dem Popo schlagen gesagt hat war mir klar das war es dann.
Dann wurde auch die Trennung ausgesprochen.
Ich möchte von dir wissen, weil es mich sehr interessiert,warum du als Mutter,,nur" geredet hast, immer wieder.
Emotionaler Missbrauch, Körperlicher Missbrauch Vernachlässigung.
Warum hat muss ein Kind,das sich nicht selbst verteidigen kann,das mitmachen ohne rechtzeitig Schutz zu bekommen. Er wird sein lebenslang geprägt sein davon. Ist das einer Mutter nicht bewusst? Ernstgemeinte Frage.
Zitat von Wiesonur: auf die Finger schlagen
Zitat von Wiesonur: das Kind kommt nächstes Jahr in die Schule.
Zitat von Wiesonur: hat er von Schlägen und anbrüllen des Vaters berichtet.
Zitat von Wiesonur: Popo schlagen
Hast du deinen Ex angezeigt deswegen?
https://www.polizei-beratung.de/themen-...ng/fakten/,,Kindesmisshandlung ist strafbar
Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Kindern, und zwar die Vernachlässigung sowie die körperliche Gewalt, unter Strafe. Die Misshandlung von Schutzbefohlenen, Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung, wird nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Seit Januar 2001 ist die gewaltfreie Erziehung gemäß § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesetzlicher Auftrag für alle Erziehungsverantwortlichen. Danach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
§ 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
seinem Hausstand angehört,
von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen."